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KHZG-konforme Softwaremodule im Sinne des § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KHSFV - Patientenportal FTB 2 KHZG

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Dedalus Healthcare GmbH

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Die Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gemeinnützige GmbH mit ihren Einrichtungen Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital, sowie dem Senkenbergzentrum für Humangenetik, der Substitutionsambulanz (e.V.) und einer Dienstleistungsgesellschaft plant die Erweiterung ihres Krankenhausinformationssystems (ff. KIS) um KHZG-konforme Softwaremodule im Sinne des § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KHSFV. Die beiden Einrichtungen arbeiten räumlich getrennt, sind jedoch in einem gemeinsamen KIS-Mandanten organisiert und rechnen unter einer IK-Nummer ab. Die Einzelheiten sind der Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen. Lot 1: "Die Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gemeinnützige GmbH mit ihren Einrichtungen Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital, sowie dem Senkenbergzentrum für Humangenetik, der Substitutionsambulanz (e.V.) und einer Dienstleistungsgesellschaft plant die Erweiterung ihres Krankenhausinformationssystems (ff. KIS) um KHZG-konforme Softwaremodule im Sinne des § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KHSFV. Die technische Installation der Softwaremodule sowie deren technische und systemtechnische Administration erfolgt im Rechenzentrum der Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gemeinnützige GmbH (ff. Bürgerhospital) Das Angebot muss alle Leistungen beinhalten, die für eine betriebsbereite Installation der KHZG-Softwaremodule erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Lizenzen, konfigurierte Import- / Export-Schnittstellen (soweit erforderlich), Dienstleistungen für Projektmanagement, die Organisationsgespräche und deren Dokumentation, die Konfiguration der Software, die Schulung der Anwender und Administratoren, die Begleitung des Echtbetriebs über einen Zeitraum von 5 Dienstleistungstagen sowie die Unterstützung des Auftraggeber im Abnahmeverfahren. Diese Dienstleistungen müssen in einem Umsetzungskonzept beschrieben werden. Das Angebot muss Folgendes ergänzend beinhalten: "Ein Umsetzungskonzept inkl. einem Schulungskonzept mit Art und Umfang der Schulung für Anwender und Administratoren sowie ein Implementierungskonzept aus dem der zeitliche und inhaltliche Aufwand differenziert nach internem (Auftraggeber) und externem (Auftragnehmer(n)) hervorgeht. Alle Schulungen finden im Bürgerhospital statt. Pro Schulung werden bis zu 10 Personen geschult. Sollten aufgrund der gesundheitlichen Rahmenbedingungen Online-Schulungen erforderlich werden, können daran auch mehr als 10 Personen teilnehmen. Der Bieter erstellt Schulungsunterlagen, welche sich auf die angebotene Lösung und die tatsächliche Konfiguration beziehen. Eine Übersicht über die vom Anbieter gewählte Projektorganisation, mit Angabe sowohl der Teilprojekte / Aufgaben auf Seiten des Anbieters, als auch die Mitwirkungen ggf. in Form von Teilprojekten auf Seiten des Bürgerhospitals muss den Angebotsunterlagen ebenfalls beigefügt werden. Anforderungen an die Beratungskompetenz der Mitarbeiter des Anbieters: Für die gesamte Implementierungsphase muss der Anbieter nachweisen, dass er Mitarbeiter einsetzt, deren fachliches Knowhow sich nicht nur auf die Kenntnis der Software fokussiert, sondern auch fundierte Kenntnisse der betroffenen Prozesse im Krankenhaus vorhanden sind. Da die Beratungskompetenz der Mitarbeiter aus dem Projektteam des Anbieters entscheidend für den Projekterfolg ist, wird der Anbieter gebeten, dem Angebot Mitarbeiterprofile des Projektleiters und der Berater mit namentlicher Benennung beizufügen, die für diese Umsetzung in diesem Projekt vorgesehen sind. Die Mitarbeiterprofile sollen dabei die Kompetenzen der Projektleitung als auch die der Fachberater an Hand vergleichbarer Projekte darstellen." Es ist ein zentrales Projektmanagement gefordert, welches als Ansprechpartner vom Anbieter für das Bürgerhospital für den gesamten Projektzeitraum bis 4 Wochen nach Abnahme agiert. Dem Angebot muss ein Projektplan beigefügt sein. Der Projektleiter des Anbieters hat die Aufgabe, die Einführung in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu planen und zu überwachen. Gleichzeitig ist der Projektleiter zentraler / primärer Ansprechpartner für das Projektteam der Einrichtung im Rahmen der Einführungsphase. Die Kosten für die Projektleitung sind pauschal mit anzubieten. Detaillierte Systemspezifikationen z.B. über erforderliche Speicherkapazitäten, Anforderungen an die technische Ausstattung von Servern und Clients oder Betriebssystemen, müssen dem Angebot beigefügt sein. "Für den Laufenden Service im Rahmen des Pflegevertrages gelten im Bürgerhospital die folgenden Rahmenbedingungen: Support - VPN IKE V2 - TeamViewer nach Abstimmung - Regelsupport Mo-Freitag 07:00- 18:00 Uhr - Support außerhalb der Normalzeit gegen separate Vergütung. Bitte benennen Sie die Konditionen in Ihrem Angebot dazu" "Dem Angebot muss eine detaillierte Darstellung aller Schnittstellen beiliegen, welche benötigt werden, damit die ausgeschriebenen Softwaremodule mit den vorhandenen Softwaremodulen kommunizieren können. Dies auf der Grundlage der vom KHZG grundsätzlich geforderten Interoperatibilitätsstandards, sowie den in der Förderrichtlinie des KHZG in den zur Beschaffung ausgeschriebenen Fördertatbeständen formulierten Anforderungen an die Integration bzw. Kommunikation mit weiteren Systemen und Bereichen. Soweit auf der Grundlage dieses Anforderungskatalogs auch die Anbindung von Geräten gefordert ist, müssen die Geräteschnittstellen ebenfalls im Angebot beschrieben sein. Die Schnittstellen müssen mit ihren Nachrichtentypen grundsätzlich bi-direktional so ausgelegt sein, dass der administrative oder klinische Prozess, welcher im Zusammenspiel zwischen den ausgeschriebenen Softwaremodulen als auch den im einsatzbefindlichen Modulen des Bürgerhospitals organisiert werden soll, abgebildet werden kann. Sollten Datenattribute, Dateien oder Dokumente, die auf beiden Seiten einer Schnittstelle verarbeitet werden können, nach Einrichtung der Schnittstelle weiterhin manuell überragen werden, so gilt die Schnittstelle als nicht vollständig geliefert. Diese Regelung setzt voraus, dass Datenattribute, Dateien oder Dokumente auf der Schnittstellenseite des Bürgerhospitals gesendet oder empfangen werden können." Die Einzelheiten sind der Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen. A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils gefordert - einzureichen. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen. **** G) Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gem. § 39 Abs. 6 VgV des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.

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