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Bewachungs-, und/oder Empfangs- und/oder Schließdienst
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Description
a) Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für den Bewachungs-, und/oder Empfangs- und/oder Schließdienst für die in der Anlage "5 - Leistungsbeschreibung" und unter II.2 - je Los - genannten Liegenschaften. b) Zur Gewährleistung der Sicherheitsbedürfnisse der genannten Finanzämter besteht ein besonderes Interesse an einer sehr guten Bewachungs- und Sicherungsqualität und einem reibungslosen Ablauf ohne Auswirkungen auf die dort beschäftigten Mitarbeiter und die Besucher. c) Die Anlage "1a - Übersicht Lose und dazugehörige Leistungen" dient der vereinfachten Übersicht für die - je Los - zu erbingenden Leistungen. d) Der detaillierte Leistungsumfang - je Los - ergibt sich ab der Ziffer 5. der Anlage "5 - Leistungsbeschreibung". e) Die zusätzlichen Angaben zu VI.3 (vgl. beispielsweise Objektbesichtigung; Bieterfragen) und in der Anlage "1 - Hinweise und häufig gestellte Fragen" sind zwingend zu beachten. Lot 1: Finanzamt Bitterfeld-Wolfen a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Schließdienst spät - Aufschaltung Alarm/Alarmverfolgung b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist die dauerhafte Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit an und in den Objekten, die Abwendung von Gefahren und Schäden und der Schutz von Menschen, Sach- und Vermögenswerte unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden. Lot 2: Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste - --------------------------------------------------------------------------------------------------------- Information zum Verfahren: Aufhebung des Verfahrens für Los 2 gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV Bekanntmachung an alle bekannten aktiven und inaktiven Bieter am 3.11.2022 Folge: Durchführung eines offenen Verfahrens gemäß § 14 Abs. 2 VgV i. V. m. § 15 VgV Bekanntmachungsplanung Anfang Dezember 2023 --------------------------------------------------------------------------------------------------------- a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Empfangsdienst - Schließdienst spät - Aufschaltung Alarm/Alarmverfolgung - Objektschutz/Kontrollfahrten - Beflaggung (bei Bedarf) b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist die dauerhafte Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit an und in den Objekten, die Abwendung von Gefahren und Schäden und der Schutz von Menschen, Sach- und Vermögenswerte unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden. Lot 3: Finanzamt Dessau-Roßlau - Steuer - a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Schließdienst spät - Aufschaltung Alarm/Alarmverfolgung - Beflaggung (bei Bedarf) b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist die dauerhafte Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit an und in den Objekten, die Abwendung von Gefahren und Schäden und der Schutz von Menschen, Sach- und Vermögenswerte unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden. Lot 4: Finanzamt Eisleben a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Schließdienst spät - Objektöffnung (bei Bedarf) - Aufschaltung Alarm/Alarmverfolgung (Brandmeldung) - Beflaggung (bei Bedarf) b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist die dauerhafte Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit an und in den Objekten, die Abwendung von Gefahren und Schäden und der Schutz von Menschen, Sach- und Vermögenswerte unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden. Lot 5: Finanzamt Genthin a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Schließdienst spät b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist die dauerhafte Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit an und in den Objekten, die Abwendung von Gefahren und Schäden und der Schutz von Menschen, Sach- und Vermögenswerte unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden. Lot 6: Finanzamt Haldensleben a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Schließdienst spät - Beflaggung (bei Bedarf) b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist die dauerhafte Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit an und in den Objekten, die Abwendung von Gefahren und Schäden und der Schutz von Menschen, Sach- und Vermögenswerte unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden. Lot 7: Finanzamt Halle (Saale) a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Schließdienst spät - Aufschaltung Alarm/Alarmverfolgung - Beflaggung (bei Bedarf) b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist die dauerhafte Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit an und in den Objekten, die Abwendung von Gefahren und Schäden und der Schutz von Menschen, Sach- und Vermögenswerte unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden. Lot 8: Finanzamt Magdeburg a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Schließdienst spät - Aufschaltung Alarm/Alarmverfolgung - Beflaggung (bei Bedarf) b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist die dauerhafte Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit an und in den Objekten, die Abwendung von Gefahren und Schäden und der Schutz von Menschen, Sach- und Vermögenswerte unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden. Lot 9: Finanzamt Merseburg a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Schließdienst spät - Beflaggung (bei Bedarf) b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist die dauerhafte Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit an und in den Objekten, die Abwendung von Gefahren und Schäden und der Schutz von Menschen, Sach- und Vermögenswerte unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden. Lot 10: Finanzamt Naumburg a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Schließdienst spät - Aufschaltung Alarm/Alarmverfolgung - Beflaggung (bei Bedarf) b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist die dauerhafte Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit an und in den Objekten, die Abwendung von Gefahren und Schäden und der Schutz von Menschen, Sach- und Vermögenswerte unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden. Lot 11: Finanzamt Quedlinburg a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Schließdienst spät (bei Bedarf) - Aufschaltung Alarm/Alarmverfolgung - Beflaggung (bei Bedarf) b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist die dauerhafte Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit an und in den Objekten, die Abwendung von Gefahren und Schäden und der Schutz von Menschen, Sach- und Vermögenswerte unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden. Lot 12: Finanzamt Staßfurt a) Die vergabegegenständlichen Leistungen lassen sich kurz wie folgt beschreiben: - Schließdienst spät - Aufschaltung Alarm/Alarmverfolgung - Beflaggung (bei Bedarf) b) Der Dienstbetrieb darf durch die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringende Leistung nicht beeinträchtigt oder gestört werden. c) Die gebäudespezifischen Vorschriften hat der Auftragnehmer, wie z. B. die Haus- und Brandschutzordnung, zwingend einzuhalten und seinen Arbeitnehmern bekanntzugeben. d) Die Einhaltung der Qualitätsstandards des Auftraggebers ist ebenso sicherzustellen wie die Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung. e) Das Qualitätskriterium für die Leistungserfüllung ist die dauerhafte Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit an und in den Objekten, die Abwendung von Gefahren und Schäden und der Schutz von Menschen, Sach- und Vermögenswerte unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen. f) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen fach-, sach- und termingerecht in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Normen sowie entsprechend den Erfordernissen eines effektiven und serviceorientierten Betriebs und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass der vereinbarte Leistungserfolg in sehr guter Qualität erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutz, Datenschutz, Hygieneschutz, Brief- und Steuergeheimnis, Umweltschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflichten) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sichergestellt werden.
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