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Rahmenvertrag über Mobilstationen; Vergabenummer: 21FEA55169 im Bieterportal der Deutschen Bahn AG
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Description
Rahmenverträge über Herstellung, Lieferung und Montage von Mobilstationsstelen und Hinweisbeschilderungen, Fahrradboxen mit Bedienterminal und Softwaremiete und Fahrgastunterstände mit Gründach. Diese sollen in den Kommunen des Zweckverbands Nahverkehr Rheinland aufgestellt werden. Die Nahverkehr Rheinland GmbH ist der Auftraggeber dieser Rahmenverträge, ist jedoch selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit den Auftragnehmern auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die Nahverkehr Rheinland GmbH nimmt lediglich eine unterstützende Rolle bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Besteller und dem Auftragnehmer ein. Bestellberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind die Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), Zusammenschlüsse an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind, Verkehrsunternehmen und Stadt- und Gemeindewerke im Gebiet des Zweckverbands Nahverkehr Rheinland. Lot 1: Mobilstationsstelen und Hinweisbeschilderung Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) ist einer von drei Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Nordrhein-Westfalen (NRW). Er ist für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des SPNV-Angebotes in seinem Verbandsgebiet zuständig und fördert Investitionen in die ÖPNV- und SPNV-Infrastruktur in eigener Verantwortung und im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen. Zur Umsetzung seiner Aufgaben bedient sich der ZV NVR der Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR GmbH). Das Verbandsgebiet des ZV NVR hat eine Fläche von 7.365 km² und dehnt sich in Ost-West-Richtung auf 135 km und in Nord-Süd-Richtung auf 122 km aus. Die Besiedlung ist mit Köln, Bonn und Leverkusen auf das Städteband längs des Rheins konzentriert. Ein weiterer Siedlungsschwerpunkt befindet sich mit der Region Aachen im Westen des Verbandsgebietes an der Grenze zu Belgien und den Niederlanden. Die Einwohner sind auf 99 Kommunen bzw. 8 Kreise und die Städteregion Aachen verteilt. Zur Errichtung eines verbandweiten und flächendeckenden Mobilstationsnetzes hatte die NVR GmbH ein Gutachten in Auftrag gegeben (Verbandweites Konzept für die Errichtung von Mobilstationen) in dem in einem abgestuften Verfahren rund 460 Verkehrsstationen des SPNV und Haltestellen des ÖPNV als potenzielle Mobilstation identifiziert und eine empfohlene Ausstattung erarbeitet wurden. Ziel des ZV NVR ist es, zusammen mit ÖPNV-Aufgabenträgern und Kommunen, darauf aufbauend ein flächendeckendes Mobilstationsnetz zu schaffen und auf einheitliche Standards hinzuwirken. In fast allen Kommunen und kreisfreien Städten werden derzeit Mobilstations-Feinkonzepte aufgestellt. Die sogenannte Mindestausstattung, welche in der ÖPNV-Invest-RL ZV NVR vom 4. Dezember 2008 i. d. F. vom 18.06.2021 verankert ist, sieht die Errichtung von Mobilstationsstelen und Hinweisbeschilderungen, Fahrradabstellanlagen sowie Fahrgastunterstände vor. Die NVR GmbH strebt an, die Kommunen im Verbandsgebiet des ZV NVR bei der Umsetzung von Mobilstationen zu unterstützen. Konkret sollen dazu Rahmenverträge für die Herstellung, Lieferung und Montage von Mobilstationsstelen und Hinweisbeschilderungen (Los 1), Fahrradboxen inkl. Bedienterminal (Los 2) und Fahrgastunterständen mit Gründach (Los 3) in drei Losen abgeschlossen werden, auf deren Grundlage die Kommunen im Verbandsgebiet des ZV NVR sowie die dort ansässigen Verkehrsunternehmen als Besteller im Sinne von § 21 Abs. 2 S. 1 VgV bzw. § 19 Abs. 2 S. 1 SektVO dem Auftragnehmer Einzelaufträge erteilen können. Durch Abschluss dieser Rahmenverträge kommt noch kein Auftragsverhältnis zustande. Erst mit Erteilung eines Einzelauftrages durch den Besteller wird ein verbindlicher Leistungsaustauschvertrag geschlossen. Die Kommunen, Verkehrsunternehmen und Stadt- und Gemeindewerke (Kommunalwerke) werden durch diese Rahmenverträge nicht zu einer Bestellung und somit Auftragsvergabe verpflichtet, sondern vielmehr hierzu berechtigt. Zur groben Abschätzung möglicher Abnahmemengen im Rahmen der auszuschreibenden Mobilstationselemente kann das genannte Mobilstationsgutachten dienen. Während alle Standorte mindestens eine Stele erhalten sollten, sind Fahrradboxen nicht überall notwendig bzw. sinnvoll. Die o.g. Fahrgastunterstände sind grundsätzlich an allen ÖPNV-Haltestellen denkbar – auch an Standorten, die keine Mobilstationen darstellen. Insofern ist eine Abschätzung der Abnahmemengen schwer möglich. Dem entsprechend ist auch der Zeitraum der Abnahme schwer einzugrenzen. Da Planung und Umsetzung von Mobilstationen jedoch einen gewissen Vorlauf benötigen, ist hier von einem Zeitraum von mehreren Jahren auszugehen. Grundsätzlich ist jedoch zu beachten, dass keine Abnahmeverpflichtung besteht. Diese Rahmenverträge ermöglichen es zu einer deutlichen Beschleunigung der Errichtung von Mobilstationen durch die zur Bestellung Berechtigten beizutragen. Der Auftragnehmer soll diesen Prozess maximal unterstützen. Der Höchstwert dieses Loses beträgt: 2.209.000,00€. Lot 2: Fahrradboxen inkl. Bedienterminal und Softwaremiete Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) ist einer von drei Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Nordrhein-Westfalen (NRW). Er ist für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des SPNV-Angebotes in seinem Verbandsgebiet zuständig und fördert Investitionen in die ÖPNV- und SPNV-Infrastruktur in eigener Verantwortung und im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen. Zur Umsetzung seiner Aufgaben bedient sich der ZV NVR der Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR GmbH). Das Verbandsgebiet des ZV NVR hat eine Fläche von 7.365 km² und dehnt sich in Ost-West-Richtung auf 135 km und in Nord-Süd-Richtung auf 122 km aus. Die Besiedlung ist mit Köln, Bonn und Leverkusen auf das Städteband längs des Rheins konzentriert. Ein weiterer Siedlungsschwerpunkt befindet sich mit der Region Aachen im Westen des Verbandsgebietes an der Grenze zu Belgien und den Niederlanden. Die Einwohner sind auf 99 Kommunen bzw. 8 Kreise und die Städteregion Aachen verteilt. Zur Errichtung eines verbandweiten und flächendeckenden Mobilstationsnetzes hatte die NVR GmbH ein Gutachten in Auftrag gegeben (Verbandweites Konzept für die Errichtung von Mobilstationen) in dem in einem abgestuften Verfahren rund 460 Verkehrsstationen des SPNV und Haltestellen des ÖPNV als potenzielle Mobilstation identifiziert und eine empfohlene Ausstattung erarbeitet wurden. Ziel des ZV NVR ist es, zusammen mit ÖPNV-Aufgabenträgern und Kommunen, darauf aufbauend ein flächendeckendes Mobilstationsnetz zu schaffen und auf einheitliche Standards hinzuwirken. In fast allen Kommunen und kreisfreien Städten werden derzeit Mobilstations-Feinkonzepte aufgestellt. Die sogenannte Mindestausstattung, welche in der ÖPNV-Invest-RL ZV NVR vom 4. Dezember 2008 i. d. F. vom 18.06.2021 verankert ist, sieht die Errichtung von Mobilstationsstelen und Hinweisbeschilderungen, Fahrradabstellanlagen sowie Fahrgastunterstände vor. Die NVR GmbH strebt an, die Kommunen im Verbandsgebiet des ZV NVR bei der Umsetzung von Mobilstationen zu unterstützen. Konkret sollen dazu Rahmenverträge für die Herstellung, Lieferung und Montage von Mobilstationsstelen und Hinweisbeschilderungen (Los 1), Fahrradboxen inkl. Bedienterminal (Los 2) und Fahrgastunterständen mit Gründach (Los 3) in drei Losen abgeschlossen werden, auf deren Grundlage die Kommunen im Verbandsgebiet des ZV NVR sowie die dort ansässigen Verkehrsunternehmen als Besteller im Sinne von § 21 Abs. 2 S. 1 VgV bzw. § 19 Abs. 2 S. 1 SektVO dem Auftragnehmer Einzelaufträge erteilen können. Durch Abschluss dieser Rahmenverträge kommt noch kein Auftragsverhältnis zustande. Erst mit Erteilung eines Einzelauftrages durch den Besteller wird ein verbindlicher Leistungsaustauschvertrag geschlossen. Die Kommunen, Verkehrsunternehmen und Stadt- und Gemeindewerke (Kommunalwerke) werden durch diese Rahmenverträge nicht zu einer Bestellung und somit Auftragsvergabe verpflichtet, sondern vielmehr hierzu berechtigt. Zur groben Abschätzung möglicher Abnahmemengen im Rahmen der auszuschreibenden Mobilstationselemente kann das genannte Mobilstationsgutachten dienen. Während alle Standorte mindestens eine Stele erhalten sollten, sind Fahrradboxen nicht überall notwendig bzw. sinnvoll. Die o.g. Fahrgastunterstände sind grundsätzlich an allen ÖPNV-Haltestellen denkbar – auch an Standorten, die keine Mobilstationen darstellen. Insofern ist eine Abschätzung der Abnahmemengen schwer möglich. Dem entsprechend ist auch der Zeitraum der Abnahme schwer einzugrenzen. Da Planung und Umsetzung von Mobilstationen jedoch einen gewissen Vorlauf benötigen, ist hier von einem Zeitraum von mehreren Jahren auszugehen. Grundsätzlich ist jedoch zu beachten, dass keine Abnahmeverpflichtung besteht. Diese Rahmenverträge ermöglichen es zu einer deutlichen Beschleunigung der Errichtung von Mobilstationen durch die zur Bestellung Berechtigten beizutragen. Der Auftragnehmer soll diesen Prozess maximal unterstützen. Der Höchstwert dieses Loses beträgt: 18.530.512,00€. Lot 3: Fahrgastunterstände mit Gründach Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) ist einer von drei Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Nordrhein-Westfalen (NRW). Er ist für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des SPNV-Angebotes in seinem Verbandsgebiet zuständig und fördert Investitionen in die ÖPNV- und SPNV-Infrastruktur in eigener Verantwortung und im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen. Zur Umsetzung seiner Aufgaben bedient sich der ZV NVR der Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR GmbH). Das Verbandsgebiet des ZV NVR hat eine Fläche von 7.365 km² und dehnt sich in Ost-West-Richtung auf 135 km und in Nord-Süd-Richtung auf 122 km aus. Die Besiedlung ist mit Köln, Bonn und Leverkusen auf das Städteband längs des Rheins konzentriert. Ein weiterer Siedlungsschwerpunkt befindet sich mit der Region Aachen im Westen des Verbandsgebietes an der Grenze zu Belgien und den Niederlanden. Die Einwohner sind auf 99 Kommunen bzw. 8 Kreise und die Städteregion Aachen verteilt. Zur Errichtung eines verbandweiten und flächendeckenden Mobilstationsnetzes hatte die NVR GmbH ein Gutachten in Auftrag gegeben (Verbandweites Konzept für die Errichtung von Mobilstationen) in dem in einem abgestuften Verfahren rund 460 Verkehrsstationen des SPNV und Haltestellen des ÖPNV als potenzielle Mobilstation identifiziert und eine empfohlene Ausstattung erarbeitet wurden. Ziel des ZV NVR ist es, zusammen mit ÖPNV-Aufgabenträgern und Kommunen, darauf aufbauend ein flächendeckendes Mobilstationsnetz zu schaffen und auf einheitliche Standards hinzuwirken. In fast allen Kommunen und kreisfreien Städten werden derzeit Mobilstations-Feinkonzepte aufgestellt. Die sogenannte Mindestausstattung, welche in der ÖPNV-Invest-RL ZV NVR vom 4. Dezember 2008 i. d. F. vom 18.06.2021 verankert ist, sieht die Errichtung von Mobilstationsstelen und Hinweisbeschilderungen, Fahrradabstellanlagen sowie Fahrgastunterstände vor. Die NVR GmbH strebt an, die Kommunen im Verbandsgebiet des ZV NVR bei der Umsetzung von Mobilstationen zu unterstützen. Konkret sollen dazu Rahmenverträge für die Herstellung, Lieferung und Montage von Mobilstationsstelen und Hinweisbeschilderungen (Los 1), Fahrradboxen inkl. Bedienterminal (Los 2) und Fahrgastunterständen mit Gründach (Los 3) in drei Losen abgeschlossen werden, auf deren Grundlage die Kommunen im Verbandsgebiet des ZV NVR sowie die dort ansässigen Verkehrsunternehmen als Besteller im Sinne von § 21 Abs. 2 S. 1 VgV bzw. § 19 Abs. 2 S. 1 SektVO dem Auftragnehmer Einzelaufträge erteilen können. Durch Abschluss dieser Rahmenverträge kommt noch kein Auftragsverhältnis zustande. Erst mit Erteilung eines Einzelauftrages durch den Besteller wird ein verbindlicher Leistungsaustauschvertrag geschlossen. Die Kommunen, Verkehrsunternehmen und Stadt- und Gemeindewerke (Kommunalwerke) werden durch diese Rahmenverträge nicht zu einer Bestellung und somit Auftragsvergabe verpflichtet, sondern vielmehr hierzu berechtigt. Zur groben Abschätzung möglicher Abnahmemengen im Rahmen der auszuschreibenden Mobilstationselemente kann das genannte Mobilstationsgutachten dienen. Während alle Standorte mindestens eine Stele erhalten sollten, sind Fahrradboxen nicht überall notwendig bzw. sinnvoll. Die o.g. Fahrgastunterstände sind grundsätzlich an allen ÖPNV-Haltestellen denkbar – auch an Standorten, die keine Mobilstationen darstellen. Insofern ist eine Abschätzung der Abnahmemengen schwer möglich. Dem entsprechend ist auch der Zeitraum der Abnahme schwer einzugrenzen. Da Planung und Umsetzung von Mobilstationen jedoch einen gewissen Vorlauf benötigen, ist hier von einem Zeitraum von mehreren Jahren auszugehen. Grundsätzlich ist jedoch zu beachten, dass keine Abnahmeverpflichtung besteht. Diese Rahmenverträge ermöglichen es zu einer deutlichen Beschleunigung der Errichtung von Mobilstationen durch die zur Bestellung Berechtigten beizutragen. Der Auftragnehmer soll diesen Prozess maximal unterstützen. Der Höchstwert dieses Loses beträgt: 2.797.000,00€.
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