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adequapharm GmbH

Description

Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pUs) – die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar – nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu den in Ziff. II.2.4) benannten Wirkstoffen zu schließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitl. Vertragsbedingungen u. eines einheitl. Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrags angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (Ziff. VI.3). Die einheitl. Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.19 (Wirkstoff Leuprorelin: frühestens 1.9.19) und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.3.21. Zum Vertragsbeginn i. Ü. Ziff. II.2.14). Zur Warte- und Stillhaltefrist i. Ü. A.III.9 der Teilnahmebedingungen. Die AOK fragt folgende Wirkstoffe nach: 1. Adalimumab*, 2. Etanercept, 3. Filgrastim, 4. Infliximab*, 5. Interferon beta-1b, 6. Leuprorelin, 7. Octreotid – LAR**, 8. Pegfilgrastim, 9. Ranolazin, 10. Sorafenib, 11. Triptorelin – Pamorelin***. *Bei Fertigarzneimitteln mit den Wirkstoffen Adalimumab und Infliximab, die u. a. als Auseinzelung, Zubereitung oder Lösung abgerechnet werden, handelt es sich um keine echte parenterale Zubereitung aus Fertigarzneimitteln mit onkologischer Indikation i. S. v. § 130a Abs. 8a SGB V. **Vom Beschaffungsbedarf umfasst sind insoweit nur Arzneimittel mit retardierten (langwirkenden) Monatsdepot-Formen, d. h. mit der Zusatzbezeichnung LAR (Long-Acting Release). ***Vom Beschaffungsbedarf umfasst sind insoweit nur Arzneimittel mit dem Wirkstoff Triptorelin embonat und einer Zulassung für onkologische Indikationen. Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pUs erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrages hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Weitere Informationen zu diesem Open-House-Verfahren sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen, die alle interessierten pUs von der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abrufen können (s Ziff. VI.3)).

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