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Ambulantes Therapiezentrum für Rehabilitation Am Stadtpark GmbH
Description
Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm „Herz-Kreislauf“, — AOK PLUS-Programm „Rücken“, — AOK PLUS-Programm „Leichter und aktiver leben“ (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm „Ernährungsberatung“. Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf", — AOK PLUS-Programm "Rücken", — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben" (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung". Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf", — AOK PLUS-Programm "Rücken", — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben" (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung". Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf", — AOK PLUS-Programm "Rücken", — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben" (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung". Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf", — AOK PLUS-Programm "Rücken", — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben" (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung". Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf", — AOK PLUS-Programm "Rücken", — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben" (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung". Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf", — AOK PLUS-Programm "Rücken", — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben" (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung". Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf", — AOK PLUS-Programm "Rücken", — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben" (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung". Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf", — AOK PLUS-Programm "Rücken", — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben" (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung". Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf", — AOK PLUS-Programm "Rücken", — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben" (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung". Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf", — AOK PLUS-Programm "Rücken", — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben" (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung". Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf", — AOK PLUS-Programm "Rücken", — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben" (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung". Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf", — AOK PLUS-Programm "Rücken", — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben" (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung". Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf", — AOK PLUS-Programm "Rücken", — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben" (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung". Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf", — AOK PLUS-Programm "Rücken", — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben" (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung". Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf", — AOK PLUS-Programm "Rücken", — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben" (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung". 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Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf", — AOK PLUS-Programm "Rücken", — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben" (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung". Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf", — AOK PLUS-Programm "Rücken", — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben" (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung". Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf", — AOK PLUS-Programm "Rücken", — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben" (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung". Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf", — AOK PLUS-Programm "Rücken", — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben" (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung". Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf", — AOK PLUS-Programm "Rücken", — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben" (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung". 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Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf", — AOK PLUS-Programm "Rücken", — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben" (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung". Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf", — AOK PLUS-Programm "Rücken", — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben" (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung". Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf", — AOK PLUS-Programm "Rücken", — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben" (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung". Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf", — AOK PLUS-Programm "Rücken", — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben" (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung". Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf", — AOK PLUS-Programm "Rücken", — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben" (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung". Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb waren Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs.1 Nr. 1 SGB V auf Basis von Leitsätzen für ausgewählte Indikationen und Risikofaktoren für die Versicherten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Als vertragliche Leistungen der Sekundärprävention waren ausschließlich die folgenden 4 Programmeanzubieten: — AOK PLUS-Programm "Herz-Kreislauf", — AOK PLUS-Programm "Rücken", — AOK PLUS-Programm "Leichter und aktiver leben" (Kombinationsprogramm Bewegung und Ernährung) und, — AOK PLUS-Programm "Ernährungsberatung".
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