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9,174,593 EUR

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GVG Glasfaser GmbH

Description

Der Konzessionsgeber plant und errichtet ein Gigabit-Netz in den unterversorgten Gewerbegebieten in den Kommunen: Barnstorf, Sulingen, Lembruch, Lemförde, Staffhorst, Twistringen, Weyhe, Bruchhausen-Vilsen. Er beabsichtigt Dienstleistungskonzessionen (2 Lose) für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes nach KonzVgV zu vergeben. Er hat 2 vorläufige Förderbescheide des BMVI und der atene KOM GmbH für eine Förderung im Rahmen des Sonderaufrufs Gewerbe- und Industriegebiete: Aufruf zur Antragseinreichung — Förderung von Infrastrukturprojekten in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen — gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 22.10.2015, in der Fassung vom 15.11.2018 erhalten. Zudem beabsichtigt er, Mittel der Landesförderung des Landes Niedersachsennach der RL Giganetzausbau NI in Anspruch zu nehmen. Der Eigenbetrieb Breitbandausbau Landkreis Diepholz beabsichtigt im Rahmen des Betreibermodells die Versorgung der unterversorgten Gewerbegebiete in den folgenden Kommunen: Barnstorf, Sulingen, Lembruch, Lemförde, Staffhorst, Twistringen, Weyhe, Bruchhausen-Vilsen. Der Konzessionsgeber plant und errichtet ein Gigabit-Netz in den unterversorgten Gewerbegebieten. Der Konzessionsgeber beabsichtigt Dienstleistungskonzessionen (2 Lose) für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes nach KonzVgV zu vergeben. Das passive Netz soll je an einen Betreiber, den Konzessionsnehmer, verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz funktions- und betriebsfähig betreibt, Endkundendienste bereitstellt und Drittanbietern offenen Zugang gewährt. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission. Der Konzessionsgeber hat 2 vorläufige Förderbescheide des BMVI und der atene KOM GmbH für eine Förderung im Rahmen des Sonderaufrufs Gewerbe- und Industriegebiete: Aufruf zur Antragseinreichung — Förderung von Infrastrukturprojekten in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen — gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 22.10.2015, in der Fassung vom 15.11.2018 erhalten. Zudem beabsichtigt der Konzessionsgeber, Mittel der Landesförderung des Landes Niedersachsen nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen" (RL Giganetzausbau NI) in Anspruch zu nehmen. Gegenstand der zu vergebenden Konzession des Loses 1: Der Konzessionsgeber beabsichtigt, ein gigabitfähiges NGA-Netz in den unterversorgten Gewerbegebieten der Stadt Sulingen und Barnstorf als FTTB-Netz zu realisieren. Gegenstand der zu vergebenden Konzession des Loses 1 ist der Betrieb desselben sowie die Versorgung der bisher unterversorgten Unternehmen mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Gewerbekundenprodukte. Es sollen ca. 132 Unternehmen mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden. Der Eigenbetrieb Breitbandausbau Landkreis Diepholz beabsichtigt im Rahmen des Betreibermodells die Versorgung der unterversorgten Gewerbegebiete in den folgenden Kommunen: Sulingen,Branstorf, Lemförde,Staffhorst, Lembruch, Twistringen, Weyhe, Bruchhausen-Vilsen. Der Konzessionsgeber plant und errichtet ein Gigabit-Netz in den unterversorgten Gewerbegebieten.Der Konzessionsgeber beabsichtigt Dienstleistungskonzessionen (2 Lose) für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes nach KonzVgV zu vergeben. Das passive Netz soll je an einen Betreiber, den Konzessionsnehmer, verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz funktions- und betriebsfähig betreibt, Endkundendienste bereitstellt und Drittanbietern offenen Zugang gewährt. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.6.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission. Der Konzessionsgeber hat 2 vorläufige Förderbescheide des BMVI und der atene KOM GmbH für eine Förderung im Rahmen des Sonderaufrufs Gewerbe- und Industriegebiete: Aufruf zur Antragseinreichung — Förderung von Infrastrukturprojekten in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen — gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 22.10.2015, in der Fassung vom 15.11.2018 erhalten. Zudem beabsichtigt der Konzessionsgeber, Mittel der Landesförderung des Landes Niedersachsen nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen" (RL Giganetzausbau NI) in Anspruch zu nehmen. Gegenstand der zu vergebenden Konzession des Loses 2: Der Konzessionsgeber beabsichtigt, ein gigabitfähiges NGA-Netz in den unterversorgten Gewerbegebieten der Städte Lembruch, Lemförde, Staffhorst, Twistringen, Weyhe, Bruchhausen-Vilsen als FTTB-Netz zu realisieren. Gegenstand der zu vergebenden Konzession des Loses 2 ist der Betrieb desselben sowie die Versorgung der bisher unterversorgten Unternehmen mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Gewerbekundenprodukte. Es sollen ca. 291 Unternehmen mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden.

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