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Description

Beschaffung eines Alarmierungssystems – bestehend aus einem Verwaltungssystem und einer mobilen Alarmierungsapplikation für Smartphones – mit dem freiwillige ehrenamtliche Ersthelferinnen und Ersthelfer aus der Bevölkerung Rettungseinsätze unterstützen, bei denen Wiederbelebungsmaßnahmen notwendig sind. Leistungsgegenstand ist die Zurverfügungstellung eines Alarmierungssystems über einen Internetzugang (Software as a Service – SaaS) im Rahmen eines Mietverhältnisses. Der Auftragnehmer betreibt das Alarmierungssystem, bestehend aus einem Verwaltungssystem und einer mobilen Alarmierungsapplikation (im Folgenden: Alarmierungs-App) für Smartphones zur Alarmierung von Helfern in der Nähe eines Einsatzortes im Stadtgebiet der LHM innerhalb eines Umkreises von ca. 400 Metern um den Einsatzort. Für die vertraglichen Regelungen zwischen Auftragnehmer und LHM wird ein Vertrag über die Bereitstellung von SaaS und ergänzend dazu die Systemlieferungs-AGB zugrunde gelegt. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Start der Einführung des Alarmierungssystems, frühestens jedoch mit dem Vertragsschluss und beträgt zunächst 48 Monate plus einer mehrmaligen unbegrenzten Verlängerungsoption von jeweils 24 Monaten. Der Auftraggeber erhält für die Laufzeit des Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht für das Alarmierungssystem. Der Auftragnehmer räumt die Nutzung des Alarmierungssystems im Rahmen von Software as a Service auf Zeit gegen periodisches Entgelt ein. Der Mietzeitraum beginnt mit dem Start der Einführung des Alarmierungssystems, frühestens jedoch mit dem Vertragsschluss. Hierbei gehen insbesondere folgende Pflichten auf den Auftragnehmer über: — initiale Leistungen (Setup als Werkleistung), — Herbeiführung der Betriebsbereitschaft: —— Konfiguration und Umsetzung der Lösung, —— Nachweis von Performance- und Lasttests, —— Begleitung der Abnahmetests, Details siehe Testkonzept, —— Unterstützung bei der Inbetriebnahme und Einführung (Go-Live), —— Begleitung der Einführung (Early-Life Support), — Betrieb des Verwaltungssystems, dabei Verarbeitung und Hosting der Daten des Auftraggebers in den Systemen des Auftragnehmers, — Betrieb der Alarmierungs-App für die Dauer der Vertragslaufzeit, dabei Verarbeitung und Hosting der Daten des Auftraggebers in den Systemen des Auftragnehmers, — Lizenzen für das Verwaltungssystem und die Alarmierungs-App nach dem Modell „SaaS“, — Abstimmung des Rollout-Konzeptes – Überlassung von Nutzerhandbüchern und der Software-Dokumentation, — Durchführung von Schulungen, — Mitwirkung bei der Mängel- und Störungsbeseitigung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Pflege/Störungsbeseitigung i. R. v. Systemservice: Unterstützung per Telefon, E-Mail und/oder über ein Ticketsystem), — selbstständige Weiterentwicklung bzw. Anpassung (Updates, Upgrades) insb. im Hinblick auf Gesetzesänderungen, — Weiterentwicklung bzw. Anpassung (Updates, Upgrades) im Hinblick auf Änderungen an den Leitlinien des dt. Rates zur Wiederbelebung – sofern diese beim angebotenen Alarmierungssystem Anwendung finden, — optional Durchführung von weiteren Schulungen, — optional Unterstützungskontingent für Weiterentwicklung und Projektmanagement während der Betriebsphase (Bedarfsposition ohne Anspruch auf Abnahme der vollständigen Leistung), die Erbringung von Unterstützungsdienstleistungen insbesondere für die fachliche Anpassung des Alarmierungssystems an die Anforderungen des Servicenutzers Leistungen dieses Kontingents sind: —— Teilnahme an bzw. Durchführung von Workshops zur Aufnahme der Business Requirements, —— Spezifikation, Implementierung, Entwicklertest, Dokumentation und Produktivsetzen der Business Requirements inkl. Projektmanagement, —— Unterstützung bei Test und Abnahme, —— weitere Schulungen, —— Dienstleistungen zur Migration von Daten nach der Betriebsphase, —— Consultingleistungen im Hinblick auf den Einsatz des Alarmierungssystems Der geschätzte jährliche Umfang für das Unterstützungskontingent wird ca. 15 Personentage betragen. Für den Auftraggeber besteht keine Abnahmeverpflichtung.

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