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Sanierung Talstraße, Schriesheim, BA 1: Schmale Seite und Bachgasse
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Description
Vergabe von Dienstleistungen gem. Vergabeverordnung öffentlicher Aufträge: Vergabe der Fachplanungsleistungen Ingenieurbauwerke hier „Bauwerke und Anlagen für die Wasserversorgung“ und „Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung“ gemäß § 41 HOAI i. V. m. § 43 HOAI, Leistungsphasen 3 bis 8, sowie Fachplanungsleistungen Verkehrsanlagen gemäß § 45 HOAI i. V. m. § 47 HOAI, Leistungsphasen 3 bis 8 für die Sanierung der Talstraße in Schriesheim, Bauabschnitt 1: Schmale Seite und Bachgasse. Lot 1: Anlass für das Vergabeverfahren ist die geplante Erneuerung der Erschließungsanlagen im Bereich der Talstraße bzw. Schmale Seite in Schriesheim. Die Gesamtmaßnahme gliedert sich in insg. sieben Bauabschnitte, von denen nunmehr der erste Bauabschnitt umgesetzt werden soll. Gegenstand der Ausschreibung war die Vergabe der Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke, hier „Bauwerke und Anlagen für die Wasserversorgung“ und „Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung“ gemäß § 41 HOAI i. V. m. § 43 HOAI, Leistungsphasen 3 bis 8, sowie Objektplanungsleistungen Verkehrsanlagen gemäß § 45 HOAI i. V. m. § 47 HOAI, Leistungsphasen 3 bis 8. Im Zuge der Vorplanung wurden durch das Ingenieurbüro Schulz GmbH, Hirschberg, verschiedene Unterlagen erstellt, die der Beschreibung der Vergabe als Anlagen beigefügt sind. Die hier geplanten Sanierungsmaßnahmen umfassen die Erneuerung der Kanalisationsleitungen einschließlich von Entlastungsbauwerken, die Wasserversorgungsleitungen und die Erneuerung der Verkehrsanlagen. Der Entwurf umfasst für die Bereiche Kanalisation und Straßenbau auch jeweils eine Variantenuntersuchung, zu denen im weiteren Planungsverfahren Festlegungen zu treffen sind. Für den Bereich Straßenbau bedeutet dies sowohl einen niveaugleichen Ausbau als auch die Wiederherstellung des derzeit vorhandenen Straßenquerschnittes. Gemäß der Kostenschätzung ist für die Variante 1 (Kanalisation in herkömmlicher Bauweise und Straßenbau mit Betonsteinpflaster von Gesamtbaukosten (inkl. Ingenieurhonorare) in Höhe von 2,544 Mio. EUR brutto auszugehen. Für die Variante 2 (Kanalisation mit Flüssigboden und Straßenbau mit Natursteinpflaster) wurden Gesamtbaukosten (inkl. Ingenieurhonorare) in Höhe von 3,031 Mio. EUR brutto geschätzt. Mit der Planung soll unmittelbar nach der Beauftragung begonnen werden. Der Baubeginn für den Realisierungsabschnitt ist ab Frühjahr 2023 vorgesehen. Für den Durchführungszeitraum werden 14 Monate veranschlagt. Zur Umsetzung der Maßnahmen sind nun weitere Planungsleistungen erforderlich. Der Auftraggeber sieht für die Vergabe der Objektplanungsleistungen auf Grundlage der HOAI ein Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV mit Teilnahmewettbewerb vor. Die zu vergebenden Leistungen umfassen: - Ingenieurbauwerke Bauwerke und Anlagen für die Abwasserentsorgung gemäß § 41 HOAI i. V. m. § 43 HOAI - Ingenieurbauwerke Bauwerke und Anlagen für die Wasserversorgung gemäß § 41 HOAI i. V. m. § 43 HOAI - Verkehrsanlagen gemäß § 4 HOAI i. V. m. § 47 HOAI - Die zu vergebenden Leistungen umfassen jeweils die Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 43 bzw. 47 HOAI, LPH 9 gemäß § 43 HOAI optional (Grundleistungen) - Eine stufenweise Beauftragung - zunächst der Leistungsphasen 3 bis 5 - ist vorgesehen. - Besondere Leistungen: – Örtliche Bauüberwachung – Kostenkontrolle – Prüfen von Nachträgen – Erstellen von Bestandsplänen– Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße Hinweis: der Auftraggeber behält sich eine optionale Beauftragung der besonderen Leistungen vor. Es kann ggf. auch nur die Beauftragung einzelner besonderer Leistungen erfolgen. - Weitere besondere und zusätzliche Leistungen sind derzeit nicht bekannt. - Der Auftraggeber gibt eine Zuordnung zu folgenden Honorarzonen und Honorarsätzen vor: Ingenieurbauwerke Bauwerke und Anlagen für die Abwasserentsorgung: Honorarzone III, Mindestsatz Ingenieurbauwerke Bauwerke und Anlagen für die Wasserversorgung: Honorarzone II, Mindestsatz Verkehrsanlagen: Honorarzone II+50%, Mittelsatz Zu Pkt. II.2.5) Der Zuschlag soll auf das Erstangebot erfolgen.
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