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420,800 EUR

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328 Design GmbH

Description

Im Falle der beiden DLR Forschungsflugzeuge Dornier 228 (D-CFFU & C-CODE) sollen die Sauerstoffanlagen modernisiert sowie verändert werden. Die aktuell eingebauten Sauerstoffanlagen wurden vor ca. 20 Jahren durch den DLR eigenen Entwicklungsbetrieb zugelassen. Dieser kann aktuell aus Zeit -und Kostengründen den Auftrag nicht übernehmen. Die Sauerstoffanlagen sind deshalb von Bedeutung, da das Flugzeugmuster Dornier 228 keine Druckkabine besitzt, was zur Folge hat, dass kein ausreichender Sauerstoff bei Flügen oberhalb von drei km Höhe vorhanden ist. Die Anforderungen an das Flugzeug seitens der internen als auch externen Nutzer (Kunden), aber auch die DLR-FX internen Anforderungen, haben sich insoweit verändert, dass eine Modernisierung beider Anlagen unabdingbar ist. Die zu beauftragende 328 Design GmbH ist ein von der EASA zugelassener „Entwicklungsbetrieb“ (gemäß EASA Part 21 J – Approval No. EASA.21J.438) und ein 100%iges Tochterunternehmen der 328 Support Services GmbH. Die 328 Design GmbH ist ein von der EASA zugelassener „Herstellbetrieb“ (gemäß EASA Part 21 G – Approval No. DE.21G.0002) sowie Instandhaltungsbetrieb (gemäß EASA Part 145 – Approval No. DE.145.0208). Definitionen: Hier: EASA = Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA; englisch European Aviation Safety Agency) ist die Flugsicherheitsbehörde der Europäischen Union für die zivile Luftfahrt. Quelle: Wikipedia. Hier: EASA Part 21 J = Entwicklungsbetrieb bzw. Design Organization: Entwicklungsbetriebe bzw. Design Organizations im Sinne der EASA sind alle Betriebe, die luftfahrttechnische Erzeugnisse, Teile oder Ausrüstungen entwickeln bzw. Änderungen oder Reparaturverfahren an diesen definieren. Entwicklungsbetriebe bzw. Design Organizations benötigen eine Zulassung durch die EASA. Die Tätigkeiten erstrecken sich auf folgende Felder: — Erstellung von Konstruktionsunterlagen; — Identifikation, Zuordnung und Interpretation der Bauvorschriften sowie umweltrechtlicher Grundlagen; — Nachweiserbringung, so dass die Konstruktion sicher ist und den Lufttüchtigkeitsanforderungen der Bauvorschriften entspricht; — Erstellung der Betriebs- und Instandhaltungsvorgaben (hier: Handbücher/Manuals); — Veranlassung der Musterzulassung beim LBA (hier: Luftfahrtbundesamt). Hier: EASA Part 21 G = Herstellungsbetrieb: Herstellung im Sinne EASA Part 21 G darf nur auf Basis genehmigter Herstellungsvorgaben (hier: Approved Design Data) erfolgen. Diese stellt im Normalfall ein EASA Part 21 J Entwicklungsbetrieb zur Verfügung. Luftfahrttechnische Erzeugnisse dürfen somit nicht „auf eigene Faust“ konstruiert und anschließend hergestellt werden. Ein Herstellungsbetrieb darf grundsätzlich keine Instandhaltung an den eigenen Bauteilen vornehmen. Hierzu bedarf es einer zusätzlichen Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb gemäß EASA Part 145. Ein behördlich anerkannter Herstellungsbetrieb muss nachweisen, ein Qualitätssystem eingeführt zu haben und unterhalten zu können. Ein solches System soll sicherstellen, dass die Herstellung unter beherrschten Bedingungen stattfindet. Der Betrieb muss dazu stets in der Lage sein, luftfahrttechnische Produkte unter Einhaltung der einschlägigen Konstruktionsdaten herzustellen und im betriebssicheren Zustand in den Verkehr zu bringen. Hier: EASA Part 145 = Wartungsbetrieb: EASA Part 145 qualifizierte Betriebe bieten Wartungsarbeiten, Überholungs- sowie Reparaturmaßnahmen (hier: Instandhaltungsarbeiten) von Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen sowie die Erteilung entsprechender Freigabebescheinigungen, die Abgabe von Empfehlungen und die Erteilung von Bescheinigungen über die Prüfung der Lufttüchtigkeit nach einer Prüfung der Lufttüchtigkeit an. Die nachfolgend genannten Gründe sind ausschlaggebend dafür, dass nur die Firma 328 Design GmbH die Leistung übernehmen kann: Es existieren lediglich zwei Entwicklungsbetriebe gemäß „Part 21 J“ welche überhaupt die Berechtigung innerhalb ihres Genehmigungsumfangs besitzen, Sauerstoffanlagen für Dornier 228 Turboprob-Luftfahrzeuge zu entwickeln. Es handelt sich hierbei um die Unternehmen RUAG Services GmbH und die 328 Support Design GmbH. Hierbei ist jedoch nur die 328 Design GmbH zeitgleich berechtigter Herstellungsbetrieb gemäß „Part 21 G“ als auch Wartungsbetrieb gemäß EASA Part 145. Da die für beide Flugzeuge neu zu beschaffenden Sauerstoffanlagen zuerst vollkommen neu entwickelt sowie im Anschluss daran beim zuständigen Luftfahrtbundesamt mittels einer ergänzenden Musterzulassung (EMZ bzw. STC) zugelassen werden müssen, bevor diese dann schließlich erzeugt/hergestellt werden können, kommt für die Beauftragung nur die 328 Design GmbH in Betracht, da nur diese sämtlich erforderliche Befugnisse aufgrund ihrer EASA Zulassungen besitzt. In diesem Falle die Zulassung gemäß EASA Part 21 J sowie EASA Part 21 G. Die Firma RUAG Services GmbH besitzt für das Flugzeugmuster Dornier 228 lediglich eine Zulassung als Entwicklungsbetrieb (hier: EASA Part 21 J). Sofern es sich bei dem STC-Halter (hier: der Entwicklungsbetrieb gemäß EASA Part 21 J) und dem Herstellerbetrieb (hier: gemäß EASA Part 21 G) um zwei verschiedene Unternehmen handelt, können eventuell künftig erforderliche Änderungsmaßnahmen an den Sauerstoffanlagen, falls überhaupt möglich, nur mit erhöhtem zeitlichen als auch finanziellen Aufwand getätigt werden. Weiterhin besitzt die 328 Design GmbH ebenfalls eine Zulassung gemäß EASA Part 145, so dass ebenso anstehende Wartungsmaßnahmen an den Sauerstoffanlagen durch die 328 Design GmbH selbständig durchgeführt werden dürfen. Fazit: Die 328 Design GmbH ist als Level 1 Entwicklungsbetrieb verantwortlich für das Muster Dornier 228. Darüber hinaus besitzt die 328 Design GmbH entsprechende Privilegien (hier: zeitgleiche EASA Zulassung als Entwicklungs-, Herstellungs- sowie Wartungsbetrieb), um umfangreiche Änderungen am Flugmuster Dornier 228 durchzuführen zu können. Die Firma RUAG Services GmbH besitzt hinsichtlich Dornier 228 lediglich die EASA Zulassung als Entwicklungsbetrieb.

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