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EU-weite Ausschreibung der Bioabfallverwertung (Teilmengen) für den Landkreis Heilbronn
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Value
0.04 EUR
Current supplier
AKG Achauer Kompostierungs GmbH & Co. KG
Description
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in vier Losen ausgeschrieben: – Los 1: Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Mengenspanne von 3.500 bis 4.500 Mg/a); – Los 2: Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Mengenspanne von 3.500 bis 4.500 Mg/a); – Los 3: Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Mengenspanne von 3.500 bis 4.500 Mg/a); – Los 4: Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Mengenspanne von 3.500 bis 4.500 Mg/a). Die jeweilige Übernahmestelle muss sich im Kreisgebiet oder in der Stadt Heilbronn oder in einer Entfernung von maximal zehn km (einfache Fahrtstrecke ab Kreisgrenze) um das Kreisgebiet befinden. Zusätzlich ist auch ein Standort entlang der Bundesautobahn A 6 (westliche Fahrtrichtung) bis max. Ausfahrt Sinsheim (33) zulässig, soweit der Standort von der nächstgelegenen Ausfahrt in max. sieben km Entfernung (einfache Fahrtstrecke) liegt. Hinweis: Bei den Losen 1 und 2 sowie bei den Losen 3 und 4 handelt es sich jeweils gleiche Leistungen. Insofern erfolgt die Auswertung der Angebote dieser Losgruppen jeweils in einer gemeinsamen Wertungsmatrix. Lot 1: Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Mengenspanne von 3.500 bis 4.500 Mg/a) – Übernahme des Bioabfalls an einer Umschlaganlage oder Verwertungsanlage des Bieters; – Gegebenenfalls Transport des Bioabfalls zur vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Verwertungsanlage (sofern die Annahme-/Übernahmestelle eine Umschlaganlage ist); – Behandlung bzw. Verwertung der übernommenen Bioabfälle; – Vermarktung des Produktes (z. B. Kompost, Gärreste); – Entsorgung der bei der Behandlung/Verwertung anfallenden Reststoffe (= Störstoffe/ Siebreste). Lot 2: Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Mengenspanne von 3.500 bis 4.500 Mg/a) – Übernahme des Bioabfalls an einer Umschlaganlage oder Verwertungsanlage des Bieters; – Gegebenenfalls Transport des Bioabfalls zur vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Verwertungsanlage (sofern die Annahme-/Übernahmestelle eine Umschlaganlage ist); – Behandlung bzw. Verwertung der übernommenen Bioabfälle; – Vermarktung des Produktes (z. B. Kompost, Gärreste); – Entsorgung der bei der Behandlung/Verwertung anfallenden Reststoffe (= Störstoffe/ Siebreste). Lot 3: Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Mengenspanne von 3.500 bis 4.500 Mg/a) – Übernahme des Bioabfalls an einer Umschlaganlage oder Verwertungsanlage des Bieters; – Gegebenenfalls Transport des Bioabfalls zur vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Verwertungsanlage (sofern die Annahme-/Übernahmestelle eine Umschlaganlage ist); – Behandlung bzw. Verwertung der übernommenen Bioabfälle; – Vermarktung des Produktes (z. B. Kompost, Gärreste); – Entsorgung der bei der Behandlung/Verwertung anfallenden Reststoffe (= Störstoffe/ Siebreste). Die zu vergebenden Leistungen werden ab dem 01.01.2024 für einen Zeitraum von drei Jahren (bis zum 31.12.2026) ausgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (bis max. zum 31.12.2029), sofern der Vertrag nicht zwölf Monate vor dem jeweiligen Vertragsende durch einen der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit). Lot 4: Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Mengenspanne von 3.500 bis 4.500 Mg/a) – Übernahme des Bioabfalls an einer Umschlaganlage oder Verwertungsanlage des Bieters; – Gegebenenfalls Transport des Bioabfalls zur vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Verwertungsanlage (sofern die Annahme-/Übernahmestelle eine Umschlaganlage ist); – Behandlung bzw. Verwertung der übernommenen Bioabfälle; – Vermarktung des Produktes (z. B. Kompost, Gärreste); – Entsorgung der bei der Behandlung/Verwertung anfallenden Reststoffe (= Störstoffe/ Siebreste). Die zu vergebenden Leistungen werden ab dem 01.01.2024 für einen Zeitraum von drei Jahren (bis zum 31.12.2026) ausgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (bis max. zum 31.12.2029), sofern der Vertrag nicht zwölf Monate vor dem jeweiligen Vertragsende durch einen der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
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