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Wartung der Anlagen zur Energieversorgung und Sicherheitstechnik am Standort Stuttgart

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Value

181,187.62 EUR

Current supplier

GA-tec Gebäude- und Anlagentechnik GmbH

Description

Gegenstand der Maßnahme sind die Wartungen der Anlagen zur Energieversorgung und Sicherheitstechnik am Standort der Auftraggeberin Vollmoellerstraße 11 in 70563 Stuttgart. Die Leistungen werden in 2 Losen ausgeschrieben. Los 1: Wartung der Anlagen zur Energieversorgung umfasst die Wartung der Mittelspannungsschaltanlagen, der Transformatoren, der Niederspannungsschaltanlagen, der Unterverteiler und die Stromversorger für die Elektrofahrzeuge sowie die dazugehörige Rufbereitschaft. Die Wartungen sind jährlich auszuführen, lediglich die Wartung der Unterverteiler erfolgt im 4-Jahresabstand. Als Vertragsbeginn ist das Datum der Zuschlagsentscheidung vorgesehen. Die Vertragslaufzeit beträgt ca. 4 Jahre mit Enddatum 31.12.2026 und mit der Option zur Verlängerung um weitere 4 Jahre. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt für 4 Jahre ca. 85.000 Euro netto, somit für die maximale Vertragslaufzeit von 8 Jahren ca. 170.000 Euro, netto. Los 2: Wartung der Anlagen zur Sicherheitstechnik umfasst die Wartung der Sicherheitsbeleuchtung mit Zentral-Batterieanlage und Einzelbatterieleuchten und die Brandmeldeanlage mit der Brandmeldezentrale sowie die dazugehörenden Rufbereitschaften. Die Wartungen sind vierteljährlich durchzuführen. Als Vertragsbeginn ist das Datum des Zuschlages vorgesehen. Die Vertragslaufzeit beträgt ca.3 Jahre, mit Enddatum 31.12.2025 und mit der Option zur Verlängerung um 3x (dreimal) ein weiteres Jahr. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. 50.000 Euro netto, somit für die maximale Laufzeit von 6 Jahren ca. 100.000 Euro netto. Lot 1: Wartung der Anlagen zur Energieversorgung Wartung der Anlagen zur Energieversorgung umfasst die Wartung der Mittelspannungsschaltanlagen, der Transformatoren, der Niederspannungsschaltanlagen, der Unterverteiler und die Stromversorger für die Elektrofahrzeuge sowie die dazugehörige Rufbereitschaft. Die Wartungen sind jährlich auszuführen, lediglich die Wartung der Unterverteiler erfolgt im 4-Jahresabstand. Als Vertragsbeginn ist das Datum der Zuschlagsentscheidung vorgesehen. Die Vertragslaufzeit beträgt ca. 4 Jahre mit Enddatum 31.12.2026 und mit der Option zur Verlängerung um weitere 4 Jahre. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt für 4 Jahre ca. 85.000 Euro netto, somit für die maximale Vertragslaufzeit von 8 Jahren ca. 170.000 Euro, netto. Eine Besichtigung der Gegebenheiten vor Ort ist zwingend erforderlich und ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Sollte keine Vor-Ort-Besichtigung durchgeführt worden sein, wird der Bieter von der weiteren Ausschreibung ausgeschlossen. Die Koordinierung läuft über die Vergabestelle der Auftraggeberin E-Mail: vergabestelle@bghm.de Bei Unklarheiten hat sich der Bieter vor Abgabe des Angebotes über alle zur Kalkulation notwendigen Voraussetzungen vollständig zu unterrichten und Unklarheiten mit der Auftraggeberin zu klären. Spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt. Lot 2: Wartung der Anlagen zur Sicherheitstechnik Wartung der Anlagen zur Sicherheitstechnik umfasst die Wartung der Sicherheitsbeleuchtung mit Zentral-Batterieanlage und Einzelbatterieleuchten und die Brandmeldeanlage mit der Brandmeldezentrale sowie die dazugehörenden Rufbereitschaften. Die Wartungen sind vierteljährlich durchzuführen. Als Vertragsbeginn ist das Datum des Zuschlages vorgesehen. Die Vertragslaufzeit beträgt ca.3 Jahre, mit Enddatum 31.12.2025 und mit der Option zur Verlängerung um 3x (dreimal) ein weiteres Jahr. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. 50.000 Euro netto, somit für die maximale Laufzeit von 6 Jahren ca. 100.000 Euro netto. Eine Besichtigung der Gegebenheiten vor Ort ist zwingend erforderlich und ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Sollte keine Vor-Ort-Besichtigung durchgeführt worden sein, wird der Bieter von der weiteren Ausschreibung ausgeschlossen. Die Koordinierung läuft über die Vergabestelle der Auftraggeberin E-Mail: vergabestelle@bghm.de Bei Unklarheiten hat sich der Bieter vor Abgabe des Angebotes über alle zur Kalkulation notwendigen Voraussetzungen vollständig zu unterrichten und Unklarheiten mit der Auftraggeberin zu klären. Spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt.

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