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Luftrettungsdienst für das Land Schleswig-Holstein
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Description
Das Land Schleswig-Holstein (SH), in seiner Eigenschaft als Träger der Luftrettung beabsichtigt einen Dritten mit der Durchführung der Luftrettung zu beauftragen. Dies geschieht durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Konzessionsvertrag). Lot 1: Luftrettungsdienst Rendsburg Das Land Schleswig-Holstein (SH), in seiner Eigenschaft als Träger der Luftrettung beabsichtigt einen Dritten mit der Durchführung der Luftrettung zu beauftragen. Dies geschieht durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Konzessionsvertrag). Das Land SH wird mit dem Konzessionsnehmer einen Konzessionsvertrag über die operative Erfüllung der Aufgaben der Luftrettung abschließen. Sofern der Betrieb, der bestehenden Luftrettungsstation nicht möglich ist, so hat der Konzessionsnehmer im Gebiet von Rendsburg/Hohn eine noch zu errichtende Luftrettungsstation zu betreiben. . Durchführung des Luftrettungsdienstes bedeutet, dass der Konzessionsnehmer für das Land SH im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst insbesondere folgende Leistung zu erbringen hat: a) Durchführung der Luftrettung an dem ausgeschriebenen Luftrettungsstandort; b) Bereitstellung und Betrieb des RTH, inklusive medizinisch-technischer Ausstattung, zu den vorgegebenen Zeiten. Der Konzessionsnehmer muss jederzeit sowie ausfallsicher den RTH und ausreichend einsetzbares und geeignetes Personal vorhalten; c) Übernahme der Landegebühren, der Flugsicherungsgebühren sowie aller anderen erforderlichen Gebühren, Steuern, Beiträge und Versicherungskosten inklusive Platzhalterhaftpflichtversicherung; d) Bereitstellung des fliegerischen und medizinischen Personals; e) Durchführung von Einsätzen der Notfallrettung. Dies können auch Flüge zum Auffinden potenzieller Patientinnen und Patienten, sowie Nottransporte von Material/Geräten und Einsatzkräften umfassen, wenn dies auf Weisung des Konzessionsgebers im Einzelfall erforderlich ist; f) Durchführung von Einsätzen des luftgebundenen Patientenintensivtransportes; g) Durchführung von Einsätzen des luftgebundenen Patiententransportes, sofern ein RTH für den Transport aus einsatztaktischen Gründen unerlässlich ist; h) Benennung einer sachkundigen Person als verantwortlichen Ansprechpartner/-in für die im folgenden aufgeführten Bereiche: • Durchführung von Rettungs- und Feuerlöschmaßnahmen gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG), • Maßnahmen zur Durchführung des aktiven Brandschutzes während der Betriebszeiten gemäß LuftVG, Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und der Richtlinien für das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Landeplätzen, • Arzneimittel, Hygiene, Desinfektion, Medizinprodukte und Arbeitsschutz; i) Vereinbarung von Entgelten mit den Kostenträgern; j) Abrechnung erbrachter Leistungen mit den Kostenträgern; k) Dokumentation und Statistik auf Grundlage des abzuschließenden Konzessionsvertrages sowie nach Ziffer 2.7 dieser Leistungsbeschreibung; l) Beteiligung an einem zukunftsorientierten Luftrettungsdienst nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Technik in SH. Lot 2: Luftrettungsdienst Niebüll Das Land Schleswig-Holstein (SH), in seiner Eigenschaft als Träger der Luftrettung beabsichtigt einen Dritten mit der Durchführung der Luftrettung zu beauftragen. Dies geschieht durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Konzessionsvertrag). Das Land SH wird mit dem Konzessionsnehmer einen Konzessionsvertrag über die operative Erfüllung der Aufgaben der Luftrettung abschließen. Sofern der Betrieb, der bestehenden Luftrettungsstation nicht möglich ist, so hat der Konzessionsnehmer im Gebiet von Niebüll/Leck eine noch zu errichtende Luftrettungsstation zu betreiben. . Durchführung des Luftrettungsdienstes bedeutet, dass der Konzessionsnehmer für das Land SH im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst insbesondere folgende Leistung zu erbringen hat: a) Durchführung der Luftrettung an dem ausgeschriebenen Luftrettungsstandort; b) Bereitstellung und Betrieb des RTH, inklusive medizinisch-technischer Ausstattung, zu den vorgegebenen Zeiten. Der Konzessionsnehmer muss jederzeit sowie ausfallsicher den RTH und ausreichend einsetzbares und geeignetes Personal vorhalten; c) Übernahme der Landegebühren, der Flugsicherungsgebühren sowie aller anderen erforderlichen Gebühren, Steuern, Beiträge und Versicherungskosten inklusive Platzhalterhaftpflichtversicherung; d) Bereitstellung des fliegerischen und medizinischen Personals; e) Durchführung von Einsätzen der Notfallrettung. Dies kann auch Flüge zum Auffinden potenzieller Patientinnen und Patienten, sowie Nottransporte von Material/Geräten und Einsatzkräften umfassen, wenn dies auf Weisung des Konzessionsgebers im Einzelfall erforderlich ist; f) Durchführung von Einsätzen des luftgebundenen Patientenintensivtransportes; g) Durchführung von Einsätzen des luftgebundenen Patiententransportes, sofern ein RTH für den Transport aus einsatztaktischen Gründen unerlässlich ist; h) Benennung einer sachkundigen Person als verantwortlichen Ansprechpartner/-in für die im folgenden aufgeführten Bereiche: • Durchführung von Rettungs- und Feuerlöschmaßnahmen gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG), • Maßnahmen zur Durchführung des aktiven Brandschutzes während der Betriebszeiten gemäß LuftVG, Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und der Richtlinien für das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Landeplätzen, • Arzneimittel, Hygiene, Desinfektion, Medizinprodukte und Arbeitsschutz; i) Vereinbarung von Entgelten mit den Kostenträgern; j) Abrechnung erbrachter Leistungen mit den Kostenträgern; k) Dokumentation und Statistik auf Grundlage des abzuschließenden Konzessionsvertrages sowie dieser Leistungsbeschreibung; l) Beteiligung an einem zukunftsorientierten Luftrettungsdienst nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Technik in SH ; m) Durchführung von Primäreinsätzen mit Seilwinde unter Einhaltung der Anforderung für den Hubschrauberwindenbetrieb. Lot 3: Luftrettungsdienst Hungriger Wolf Das Land Schleswig-Holstein (SH), in seiner Eigenschaft als Träger der Luftrettung beabsichtigt einen Dritten mit der Durchführung der Luftrettung zu beauftragen. Dies geschieht durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Konzessionsvertrag). Das Land SH wird mit dem Konzessionsnehmer einen Konzessionsvertrag über einen noch neu zu errichtenden Luftrettungsstandort im Gebiet von Hohenlockstedt „Flugplatz Hungriger Wolf“ und die operative Erfüllung der Aufgaben der Luftrettung abschließen. . Durchführung des Luftrettungsdienstes bedeutet, dass der Konzessionsnehmer für das Land SH im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst insbesondere folgende Leistung zu erbringen hat: a) Durchführung der Luftrettung an dem ausgeschriebenen Luftrettungsstandort; b) Bereitstellung und Betrieb des RTH, inklusive medizinisch-technischer Ausstattung, zu den vorgegebenen Zeiten. Der Konzessionsnehmer muss jederzeit sowie ausfallsicher den RTH und ausreichend einsetzbares und geeignetes Personal vorhalten; c) Übernahme der Landegebühren, der Flugsicherungsgebühren sowie aller anderen erforderlichen Gebühren, Steuern, Beiträge und Versicherungskosten inklusive Platzhalterhaftpflichtversicherung; d) Bereitstellung des fliegerischen und medizinischen Personals; e) Durchführung von Einsätzen der Notfallrettung. Dies kann auch Flüge zum Auffinden potenzieller Patientinnen und Patienten, sowie Nottransporte von Material/Geräten und Einsatzkräften umfassen, wenn dies auf Weisung des Konzessionsgebers im Einzelfall erforderlich ist; f) Durchführung von Einsätzen des luftgebundenen Patientenintensivtransportes; g) Durchführung von Einsätzen des luftgebundenen Patiententransportes, sofern ein RTH für den Transport aus einsatztaktischen Gründen unerlässlich ist; h) Benennung einer sachkundigen Person als verantwortlichen Ansprechpartner/-in für die im folgenden aufgeführten Bereiche: • Durchführung von Rettungs- und Feuerlöschmaßnahmen gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG), • Maßnahmen zur Durchführung des aktiven Brandschutzes während der Betriebszeiten gemäß LuftVG, Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und der Richtlinien für das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Landeplätzen, • Arzneimittel, Hygiene, Desinfektion, Medizinprodukte und Arbeitsschutz; i) Vereinbarung von Entgelten mit den Kostenträgern; j) Abrechnung erbrachter Leistungen mit den Kostenträgern; k) Dokumentation und Statistik auf Grundlage des abzuschließenden Konzessionsvertrages sowie nach Ziffer 2.7 dieser Leistungsbeschreibung; l) Beteiligung an einem zukunftsorientierten Luftrettungsdienst nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Technik in SH.
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