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Die Kindertagesstätte in Neunheim soll entweder umgebaut und erweitert werden oder neugebaut und der Bestand abgerissen werden. In beiden Fällen sind zudem Umbauarbeiten im Schulbereich notwendig. Die beiden Varianten stellen sich wie folgt dar: Variante 1: Abriss des bestehenden Kindergartengebäudes (Wabenbau) und Neubau eines Kindergartens. Hierbei wäre zu überlegen, inwieweit dieser Neubau an das Gebäude der best. Schule anzubauen wäre und dabei die Fluchtwegsituation der Schule im Obergeschoß verbessert wird. Ggf. könnte die bereits gegebene Barrierefreiheit der Schule durch den vorh. Aufzug bei einem 2-geschossigen Kindergartenneubau mit genutzt werden, sofern dieser Neubau an das best. Schulgebäude angebaut oder in Verbindung mit diesem errichtet wird. Variante 2: Sowohl das bestehende Kindergartengebäude als auch die durch den Kindergarten genutzten Flächen in der Schule werden umgebaut bzw. komplett saniert und durch einen Verbindungsbau erweitert. Dennoch wäre auch bei der Variante 2 die Fluchtwegsituation des Schulgebäudes im OG zu verbessern. Bei beiden Varianten ist der Zugang zu den Schülertoiletten im Schulgebäude einzuhausen, so dass diese Toiletten ohne Verlassen des Schulgebäudes genutzt werden können. Ebenso ist bei beiden Varianten eine Höherdimensionierung der Gebäude- und Grundstücksentwässerung bis zum öffentlichen Kanalnetz sowie eine Sanierung des vorhandenen Parkplatzes und der Zuwegung erforderlich.. Im Rahmen des Verfahrens werden vorliegend die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1) sowie die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen (gem. § 39 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 11 Nr. 11.1) vergeben. Bei der Variante 1 ist der Abbruch des Bestandsgebäudes ebenfalls vom Architekten zu betreuen. Bei der Variante 2 ist es Aufgabe des Architekten, sich auch um die Containeranlage zur Auslagerung des Kindergartenbetriebs und der übergangsweisen Unterbringung zu kümmern. In beiden Varianten werden zudem noch folgende Besondere Leistungen beauftragt: — Untersuchung alternativer Lösungen (Umbau oder Neubau) in Lph. 2, — Überwachung Mängelbeseitigung in Lph. 9, — Gebäudebestandsdokumentation für den späteren Betrieb, — Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen. Die Kindertagesstätte in Neunheim soll entweder umgebaut und erweitert werden oder neugebaut und der Bestand abgerissen werden. In beiden Fällen sind zudem Umbauarbeiten im Schulbereich notwendig. Eine Erweiterung soll folgende Faktoren berücksichtigen: — schwierige Bestandskonstruktion (Wabengrundriss und Stahlkonstruktion), — Verbesserung Fluchtwegesituation des Schulgebäudes, insbesondere im Obergeschoss, — Verbindung der beiden Baukörper Schule und Kindergarten, — Schonung der vorhandenen Außenanlagen/Spielflächen südlich des best. Kindergartens, — Abbildung des gesamten, nach KVJS erforderlichen Raumprogramms — Barrierefreiheit in der Kindertagesstätte, — Einhausung des bestehenden Zugangs zu den Schülertoiletten im Schulgebäude, so dass diese ohne Verlassen des Schulgebäudes genutzt werden können. Aus Sicht der Stadt Ellwangen gilt es für vorgenannte Kriterien 2 mögliche Varianten zu untersuchen: Variante 1: Abriss des bestehenden Kindergartengebäudes (Wabenbau) und Neubau eines Kindergartens. Hierbei wäre zu überlegen, inwieweit dieser Neubau an das Gebäude der best. Schule anzubauen wäre und dabei die Fluchtwegsituation der Schule im Obergeschoß verbessert wird. Ggf. könnte die bereits gegebene Barrierefreiheit der Schule durch den vorh. Aufzug bei einem 2-geschossigen Kindergarten-Neubau mit genutzt werden, sofern dieser Neubau an das best. Schulgebäude angebaut oder in Verbindung mit diesem errichtet wird. Variante 2: Sowohl das bestehende Kindergartengebäude als auch die durch den Kindergarten genutzten Flächen in der Schule werden umgebaut bzw. komplett saniert und durch einen Verbindungsbau erweitert. Dennoch wäre auch bei der Variante 2 die Fluchtwegsituation des Schulgebäudes im OG zu verbessern. Bei beiden Varianten ist der Zugang zu den Schülertoiletten im Schulgebäude einzuhausen, so dass diese Toiletten ohne Verlassen des Schulgebäudes genutzt werden können. Ebenso ist bei beiden Varianten eine Höherdimensionierung der Gebäude- und Grundstücksentwässerung bis zum öffentlichen Kanalnetz sowie eine Sanierung des vorhandenen Parkplatzes und der Zuwegung erforderlich.. Bisher sind folgende Fristen seitens der Stadt Ellwangen/Jagst vorgesehen, die auch in Abhängigkeit der eingehenden Förderzusagen und notwendigen Beschlüsse vertragsrelevant werden sollen: — Vorlage zur Beschlussfassung ob Umbau oder Abriss und Neubau / LPH 2 bis 15.3.2021; — Vorlage LPH 4 samt Kostenberechnung und Erläuterungsbericht: bis 15.10.2021; — Vorlage LPH 5 sowie Farb- und Materialkonzept: bis 1.7.2022; — Vorlage LPH 6 und 7 (1. Paket) für Rohbauarbeiten und ggf. Nassputz: bis 1.9.2022. Baubeginn: Herbst 2022. — Vorlage LPH 6 und 7 (2. Paket) sämtliche Ausbauarbeiten: bis 10.1.2023. Inbetriebnahme: 1.9.2024. Im Rahmen des Verfahrens werden vorliegend die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1) sowie die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen (gem. § 39 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 11 Nr. 11.1) vergeben. Bei der Variante 1 ist der Abbruch des Bestandsgebäudes ebenfalls vom Architekten zu betreuen. Bei der Variante 2 ist es Aufgabe des Architekten, sich auch um die Containeranlage zur Auslagerung des Kindergartenbetriebs und der übergangsweisen Unterbringung zu kümmern. In beiden Varianten werden zudem noch folgende Besondere Leistungen beauftragt: — Untersuchung alternativer Lösungen (Umbau oder Neubau) in Lph. 2; — Überwachung Mängelbeseitigung in Lph. 9; — Gebäudebestandsdokumentation für den späteren Betrieb; — Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen. Ausführliche Beschreibung der Aufgabenstellung siehe Vergabeunterlagen.

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