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Rahmenvertrag flüssiges Flächenenteisungsmittel
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Perstorp Specialty Chemicals AB
Description
Interimsvergabe gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 4 SektVO Lieferung von flüssigem Flächenenteisungsmittel für die Flugbetriebsflächen der Flughäfen Düsseldorf (DUS), Stuttgart (STR), Karlsruhe/Baden-Baden (FKB), Hamburg (HAM) und München (MUC) für den Zeitraum 01.10.2022 bis einschließlich 31.012.2022 (4. Quartal 2022) mit der Option die Laufzeit ein mal um ein weiters Quartal zu verlängern. Die Mengenangaben für jedes einzelne Los sind als Schätzwerte zu verstehen, da sie auf Verbrauchswerten der Vergangenheit basieren. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die genannten Mengen. Da der Bedarf von der Witterung abhängig ist, kann der Auftraggeber keine Begrenzung auf eine Höchstmenge pro Wintersaison definieren. Lot 1: Flüssiges Flächenenteisungsmittel für die Flughäfen DUS, STR, FKB u. HAM Lieferung von ca. 2 810 t flüssigem Flächenenteisungsmittel für die Flugbetriebsflächen je Saison, auf Kaliumformiat-Basis (triazolfrei) mit mindestens 50 % Wirkstoffanteil, zugelassen und kombinierbar mit dem Enteisungsmittel "Pergrip Run NF" der Fa. Perstorp, sowie mit dem derzeit eingesetzten, flüssigen Enteisungsmittel "Pergrip Run KF" der Fa. Perstorp und "Clearway F1" der Fa. Eastman. Davon entfallen ca. — 1.250 t auf den Flughafen Düsseldorf (DUS), — 700 t auf den Flughafen Stuttgart (STR), — 200 t auf den Baden Airpark (FKB) und, — 660 t auf den Flughafen Hamburg (HAM). Lot 2: Flüssiges Enteisungsmittel für die Flugbetriebsflächen am Flughafen München Lieferung von ca. 2.800 t flüssigem Flächenenteisungsmittel je Saison für die Flugbetriebsflächen, auf Kaliumformiat-Basis (triazolfrei) mit mindestens 50 % Wirkstoffanteil, vom Bayrischen Landesamt für Umwelt (LfU) zur Verwendung am Flughafen München zugelassen und kombinierbar mit dem Enteisungsmittel "Pergrip Run NF" der Fa. Perstorp, sowie mit dem derzeit eingesetzten, flüssigen Enteisungsmittel "Pergrip Run KF" der Fa. Perstorp und "Clearway F1" der Fa. Eastman. Aus wasserrechtlichen Gründen dürfen nach dem geltenden Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen München nur freigegebene Flächenenteisungsmittel auf dem Betriebsgelände des Flughafen München eingesetzt werden und bedürfen einer Zulassung durch das Luftamt Südbayern (LAS) nach entsprechender Zulassung (positive Einzelfallbeurteilung) des LfU. (Noch) nicht durch das LAS zugelassene Flächenenteisungsmittel können für den ausgeschriebenen Zeitraum nur dann berücksichtigt werden, wenn die Zulassung rechtzeitig durch den Auftragnehmer nachgewiesen wird. Es ist eine ausreichende Bearbeitungszeit mind. 8 Wochen beim Auftraggeber und den beteiligten Behörden ab Antragstellung zu berücksichtigen. Den Antrag auf (Erst-)Zulassung eines neuen Enteisungsmittels kann ausschließlich der Auftraggeber beim LAS stellen. Voraussetzungen für die Antragstellung sind: 1. ein formloses Schreiben des Bewerbers/Bieters auf Zulassungsbeantragung (z.B. per E-Mail), welcher dem Auftraggeber rechtzeitig zugeht, 2. eine Probe des zuzulassenden Enteisungsmittels inkl. technischem Datenblatt und 3.), dass die Wirksamkeit des Flächenenteisungsmittels durch den Auftraggeber unter Realbedingungen in der Wintersaison getestet werden kann. Erst nach Feststellung eines positiven Testergebnisses wird der Auftraggeber einen Antrag auf Zulassung beim LAS stellen können. Das bedeutet, dass ein (noch) nicht zugelassenes Flächenenteisungsmittel - bedingt durch den Wirksamkeitstest - lediglich für einen, der aktuellen Ausschreibung nachgelagerten Zeitraum berücksichtigt/angeboten werden kann. Für bereits durch das LAS zugelassene Flächenenteisungsmittel müssen Bewerber/Bieter die aktuelle Rezeptur des für das Angebot vorgesehene Enteisungsmittels dem LfU vorlegen. Es ist nachzuweisen, dass die aktuelle Rezeptur des bereits freigegebenen Flächenenteisungsmittels mit der vorgelegten Rezeptur bei Erstzulassung übereinstimmt. Die erneute Zulassungsbestätigung des LfU ist rechtzeitig durch den Auftragnehmer nachzuweisen. Auskünfte/Bestätigungen über bereits zugelassene Flächenenteisungsmittel erteilt das Bayerische Landesamt für Umwelt Referat 76: Stoff- und Chemikalienbewertung Bürgermeister-Ulrich-Straße 160, 86179 Augsburg, Tel.: 0821/ 9071-0 Web: www.lfu.bayern.de (Website des LfU). Nähere Auskünfte erteilt die Kontaktstelle gem. Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung. Da der Bedarf von der Witterung abhängig ist, kann der Auftraggeber keine Begrenzung auf eine Höchstmenge pro Wintersaison definieren.
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