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Lieferung von Flächenenteisungsmittel für die Flugbetriebsflächen der Flughäfen Düsseldorf(DUS), München (MUC), Stuttgart (STR), Karlsruhe/Baden-Baden (FKB) und Hamburg (HAM)
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Description
Lieferung von flüssigem und gekörntem Flächenenteisungsmittel für die Flugbetriebsflächen der Flughäfen Düsseldorf (DUS), Stuttgart (STR), Karlsruhe/Baden-Baden (FKB), Hamburg (HAM) und München (MUC) für den Zeitraum 1.10.2021 bis einschließlich 30.9.2022 mit 4 Mal 1 Jahr optionaler Verlängerung. Die Mengenangaben für jedes einzelne Los sind als Schätzwerte zu verstehen, da sie auf Verbrauchswerten der Vergangenheit basieren. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die genannten Mengen. Lot 1: Lieferung von Flächenenteisungsmittel für die Flugbetriebsflächen der Flughäfen Düsseldorf (DUS), Stuttgart(STR), Karlsruhe/ Baden-Baden (FKB) und Hamburg (HAM). Lieferung von ca. 3 060 t flüssigem Enteisungsmittel je Saison auf Kaliumformiat-Basis (triazolfrei) mit mindestens 50 % Wirkstoffanteil, zugelassen und kombinierbar mit dem Enteisungsmittel gem. Los 2, sowie mit dem derzeit eingesetzten, flüssigen Enteisungsmittel „Pergrip Run KF“ der Fa. Perstorp. Davon entfallen ca. — 1 500 t auf den Flughafen Düsseldorf (DUS), — 700 t auf den Flughafen Stuttgart (STR), — 200 t auf den Baden Airpark (FKB) und, — 660 t auf den Flughafen Hamburg (HAM). Lot 2: Lieferung von Flächenenteisungsmittel für die Flugbetriebsflächen der Flughäfen Stuttgart (STR) und Hamburg (HAM) Lieferung von ca. 430 t gekörntem Enteisungsmittel je Saison auf Natriumformiat-Basis (triazolfrei), zugelassen und kombinierbar mit Enteisungsmittel gem. Los 1, sowie mit dem derzeit eingesetzten, festen Enteisungsmittel „Pergrip Run NF“ der Fa. Perstorp. Davon entfallen ca.: — 300 t auf den Flughafen Stuttgart (STR) und, — 130 t auf den Flughafen Hamburg (HAM). Lot 3: Lieferung von Flächenenteisungsmittel für die Flugbetriebsflächen am Flughafen München (MUC). Lieferung von ca. 2 800 t flüssigem Enteisungsmittel auf Kaliumformiat-Basis (triazolfrei), vom Bayrischen Landesamt für Umwelt (LfU) zur Verwendung am Flughafen München zugelassen und kombinierbar mit dem Enteisungsmittel gem. Los 4, sowie mit dem derzeit eingesetzten, flüssigen Enteisungsmittel “Pergrip Run KF“ der Fa. Perstorp. Aus wasserrechtlichen Gründen dürfen nach dem geltenden Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen München nur freigegebene Flächenenteisungsmittel auf dem Betriebsgelände des Flughafen München eingesetzt werden und bedürfen einer Zulassung durch das Luftamt Südbayern (LAS) nach entsprechender Zulassung (positive Einzelfallbeurteilung) des LfU. (Noch) nicht durch das LAS zugelassene Flächenenteisungsmittel können für den ausgeschriebenen Zeitraum gem. Ziffer II.2.7) der Bekanntmachung nur dann berücksichtigt werden, wenn die Zulassung rechtzeitig durch den Auftragnehmer nachgewiesen wird (siehe hierzu Ziffer III.1.3) Eignungskriterien). Es ist eine ausreichende Bearbeitungszeit mind. 8 Wochen beim Auftraggeber und den beteiligten Behörden ab Antragstellung zu berücksichtigen. Den Antrag auf (Erst-)Zulassung eines neuen Enteisungsmittels kann ausschließlich der Auftraggeber beim LAS stellen. Voraussetzungen für die Antragstellung sind: 1. ein formloses Schreiben des Bewerbers/Bieters auf Zulassungsbeantragung (z. B. per E-Mail), welcher dem Auftraggeber rechtzeitig zugeht, 2. eine Probe des zuzulassenden Enteisungsmittels inkl. technischem Datenblatt und 3.), dass die Wirksamkeit des Flächenenteisungsmittels durch den Auftraggeber unter Realbedingungen in der Wintersaison getestet werden kann. Erst nach Feststellung eines positiven Testergebnisses wird der Auftraggeber einen Antrag auf Zulassung beim LAS stellen können. Das bedeutet, dass ein (noch) nicht zugelassenes Flächenenteisungsmittel – bedingt durch den Wirksamkeitstest - lediglich für einen, der aktuellen Ausschreibung nachgelagerten Zeitraum berücksichtigt/angeboten werden kann. Für bereits durch das LAS zugelassene Flächenenteisungsmittel müssen Bewerber/Bieter die aktuelle Rezeptur des für das Angebot vorgesehene Enteisungsmittels dem LfU vorlegen. Es ist nachzuweisen, dass die aktuelle Rezeptur des bereits freigegebenen Flächenenteisungsmittels mit der vorgelegten Rezeptur bei Erstzulassung übereinstimmt. Die erneute Zulassungsbestätigung des LfU rechtzeitig durch den Auftragnehmer nachzuweisen (siehe hierzu Ziffer III 1.3 Eignungskriterien). Auskünfte/Bestätigungen über bereits zugelassene Flächenenteisungsmittel erteilt das Bayerische Landesamt für Umwelt Referat 76: Stoff- und Chemikalienbewertung Bürgermeister-Ulrich-Straße 160 86179 Augsburg Tel.: 0821/ 9071-0 Web: www.lfu.bayern.de (Website des LfU) Nähere Auskünfte erteilt die Kontaktstelle gem. Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung. Lot 4: Lieferung von Flächenenteisungsmittel für die Flugbetriebsflächen am Flughafen München (MUC). Lieferung von ca. 300 t gekörntem Enteisungsmittel auf Natriumformiat-Basis (triazolfrei), vom BayrischenLandesamt für Umwelt (LfU) zur Verwendung am Flughafen München zugelassen und kombinierbar mit dem Enteisungsmittel gem. Los 3, sowie mit dem derzeit eingesetzten, festen Enteisungsmittel “Pergrip Run NF“ der Fa. Perstorp. Aus wasserrechtlichen Gründen dürfen nach dem geltenden Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen München nur freigegebene Flächenenteisungsmittel auf dem Betriebsgelände des Flughafen München eingesetzt werden und bedürfen einer Zulassung durch das Luftamt Südbayern (LAS) nach entsprechender Zulassung (positive Einzelfallbeurteilung) des LfU. (Noch) nicht durch das LAS zugelassene Flächenenteisungsmittel können für den ausgeschriebenen Zeitraum gem. Ziffer II.2.7) der Bekanntmachung nur dann berücksichtigt werden, wenn die Zulassung rechtzeitig durch den Auftragnehmer nachgewiesen wird. (siehe hierzu Ziffer III.1.3) Eignungskriterien) Es ist eine ausreichende Bearbeitungszeit mind. 8 Wochen beim Auftraggeber und den beteiligten Behörden ab Antragstellung zu berücksichtigen. Den Antrag auf (Erst-)Zulassung eines neuen Enteisungsmittels kann ausschließlich der Auftraggeber beim LAS stellen. Voraussetzungen für die Antragstellung sind: 1. ein formloses Schreiben des Bewerbers/Bieters auf Zulassungsbeantragung (z. B. per E-Mail), welcher dem Auftraggeber rechtzeitig zugeht, 2. eine Probe des zuzulassenden Enteisungsmittels inkl. technischem Datenblatt und 3.), dass die Wirksamkeit des Flächenenteisungsmittels durch den Auftraggeber unter Realbedingungen in der Wintersaison getestet werden kann. Erst nach Feststellung eines positiven Testergebnisses wird der Auftraggeber einen Antrag auf Zulassung beim LAS stellen können. Das bedeutet, dass ein (noch) nicht zugelassenes Flächenenteisungsmittel – bedingt durch den Wirksamkeitstest - lediglich für einen, der aktuellen Ausschreibung nachgelagerten Zeitraum berücksichtigt/angeboten werden kann. Für bereits durch das LAS zugelassene Flächenenteisungsmittel müssen Bewerber/Bieter die aktuelle Rezeptur des für das Angebot vorgesehene Enteisungsmittels dem LfU vorlegen. Es ist nachzuweisen, dass die aktuelle Rezeptur des bereits freigegebenen Flächenenteisungsmittels mit der vorgelegten Rezeptur bei Erstzulassung übereinstimmt. Die erneute Zulassungsbestätigung des LfU rechtzeitig durch den Auftragnehmer nachzuweisen. (siehe hierzu Ziffer III.1.3) Eignungskriterien) Auskünfte/Bestätigungen über bereits zugelassene Flächenenteisungsmittel erteilt das Bayerische Landesamt für Umwelt Referat 76: Stoff- und Chemikalienbewertung Bürgermeister-Ulrich-Straße 160 86179 Augsburg Tel.: 0821/ 9071-0 Web: www.lfu.bayern.de (Website des LfU) Nähere Auskünfte erteilt die Kontaktstelle gem. Ziffer I.1 dieser Bekanntmachung.
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