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Errichtung, Organisation und Betrieb eines Coronavirus-Diagnostikzentrums (Los 1) sowie Einrichtung und Betrieb von mobilen Testteams (Los 2) für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg
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Beschaffung von Leistungen der Errichtung, der Organisation und des Betriebs eines Coronavirus-Diagnostikzentrums (Los 1) sowie der Einrichtung und des Betriebs von mobilen Testteams (Los 2) für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg. Lot 1: Errichtung, Organisation und Betrieb eines Coronavirus-Diagnostikzentrums Beschaffung von Leistungen der Errichtung, der Organisation und des Betriebs eines Coronavirus-Diagnostikzentrums (Los 1) für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg. Mit diesem Vergabeverfahren wird ein Rahmenvertragspartner gesucht, der je nach Inhalt des Einzelabrufs - während der Laufzeit und auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung [Anlage 902] - als Auftragnehmer für den Freistaat Bayern bestimmte Leistungen zum Betrieb eines Coronavirus-Diagnostikzentrums im Landkreis Ebersberg zu erbringen hat. Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Allgemeinen und aus dem jeweiligen Einzelabruf im Besonderen. — Los 1 - Errichtung, Organisation und Betrieb eines Coronavirus -Diagnostikzentrums für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg. [Anlage 802 a "Leistungsbeschreibung Los 1"] Der Bieter (als der potenzielle zukünftige Rahmenvertragspartner und Auftragnehmer) hat die jeweilige Leistungsbeschreibung sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat. Für weitergehende Ausführungen wird auf die Leistungsbeschreibung Los 1 [Anlage 802 a] verwiesen. 1. Unklarheiten Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmers sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat. 2. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 „Eignungsleihe“ auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Lot 2: Einrichtung und Betrieb von Mobilen Testteams Beschaffung von Leistungen der Einrichtung und des Betriebs von mobilen Testteams (Los 2) für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg. Mit diesem Vergabeverfahren wird ein Rahmenvertragspartner gesucht, der je nach Inhalt des Einzelabrufs - während der Laufzeit und auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung [Anlage 902] - als Auftragnehmer für den Freistaat Bayern bestimmte Leistungen zum Betrieb von sogenannten "Mobilen Impfteams" im Landkreis Ebersberg zu erbringen hat. Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Allgemeinen und aus dem jeweiligen Einzelabruf im Besonderen. — Los 2 - Einrichtung und Betrieb von Mobilen Testteams für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg [Anlage 802 b „Leistungsbeschreibung Los 2“]. Der Bieter (als der potenzielle zukünftige Rahmenvertragspartner und Auftragnehmer) hat die jeweilige Leistungsbeschreibung sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat. 1. Unklarheiten Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmers sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat. 2. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese Unternehmen benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 „Eignungsleihe“ auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
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