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Generalplanerleistungen für die Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse – Innenstadt

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Description

Die Auftraggeber beabsichtigen Generalplanerleistungen für eine Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt Eisenbahnring bis Heumarkt stufenweise zu vergeben. Hierfür ist zunächst eine Untersuchung für eine oberirdische Lösung und eine unterirdische Lösung durchzuführen. Die oberirdische Lösung sieht eine vollständige Neuordnung aller Verkehrsanlagen auf der Oberfläche zwischen Heumarkt und Eisenbahnring vor. Die unterirdische Lösung sieht eine unterirdische Stadtbahnführung und eine vollständige Neuordnung der an der Oberfläche verbleibenden Verkehrsanlage vor. Der Tunnel im Innenstadtbereich soll sich von der Haltestelle Heumarkt bis zur Höhe des Eisenbahnringes mit 4 Haltestellen, sowie einem A bzw. d. Linie 9 westlich des Neumarktes erstrecken. Bei der unterirdischen Führung sind die vorhandenen unterirdischen Verknüpfungshaltestellen Heumarkt, Neumarkt und Rudolfplatz anzubinden. Zudem ist in der Moltkestraße eine neue unterirdische Haltestelle zu errichten. Lot 1: Generalplanerleistungen für die Neuordnung der Verkehrsanlage an der Oberfläche im Innenstadtbereich der Ost-West-Achse Gegenstand der Planung dieses Loses ist die Neuordnung aller Verkehrsanlagen auf der Oberfläche zwischen Heumarkt und Höhe Eisenbahnring auf der Ost-West-Achse in Köln. Auftragsgegenstand ist zunächst eine Untersuchung unterschiedlicher Lösungsalternativen: In dieser Untersuchung ist die Neuordnung der Verkehrsanlagen bei oberirdischer Stadtbahnführung inkl. der 4 Stadtbahnhaltestellen Heumarkt, Neumarkt, Rudolfplatz und Moltkestraße (Leistungsphase 1 und 2 HOAI) (Alternative 1) einer Neuordnung der oberirdischen Verkehrsanlagen bei unterirdischer Stadtbahnführung und gleichzeitigem Wegfall der oberirischen Haltestellen (Leistungsphase 1 und 2 HOAI) (Alternative 2) gegenüber zu stellen (die Planung der unterirdischen Stadtbahnführung selbst ist nicht Gegenstand dieses Loses.) Nach einer politischen Entscheidung, welcher Alternative der Vorzug zu geben ist, sind die weiteren Planungsleistungen ab der Leistungsphase 3 HOAI nur noch für die Vorzugsalternative zu erbringen. Die Stadt Köln schätzt die Kosten auf ca. 100 Mio. EUR (netto) für die oberirdische Lösung bzw. auf ca. 700 Mio. EUR (netto) für die unterirdische Lösung (ca. 635 Mio. EUR für Tunnel und ca. 65 Mio. EUR für Oberfläche). Die zu vergebenden Generalplanerleistungen umfassen voraussichtlich neben allgemeinen Leistungen wie Koordinations-, Steuerungs- und Überwachungsleistungen im Hinblick auf alle Planungsleistungen jeweils Leistungsphase 1-2 HOAI für beide Alternativen und Lph. 3 bis 9 HOAI nur für die Vorzugsalternative, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet: — Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, — Fachplanung technische Ausrüstung Starkstromanlagen und Straßenverkehrstechnik. § 55 HOAI, — Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung — Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung — Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung — Ingenieurvermessung gem. Anlage 1 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung Hinzu kommen voraussichtlich ausgewählte besondere Planungsleistungen wie z. B. koordinierte Leitungsbestands- und -verlegeplanung, Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung, Planungbauzeitliche Verkehrsführung, Bestandsaufnahmen, punktuelle Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, usw. Die Auftraggeber werden die Leistungen stufenweise beauftragen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst nach derzeitiger Planung zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 der HOAI für beide Alternativen zur Vorbereitung eines ca. 1- bis 2-jährigen politischen Variantenentscheidungsprozesses, welcher durch den AN im Rahmen der Leistungsphase 2 begleitet werden soll. Weitere Beauftragungsstufen umfassen voraussichtlich die Leistungsphasen 3 und 4, 5 bis 7 und 8 bis 9 der HOAI für die Vorzugsalternative. Der AG behält sich vor, nach der Leistungsphase 2 die Leistungen in Bauabschnitten zu beauftragen. Gutachterleistungen, die Planung der Platzgestaltung sowie die Planung des Stadtbahntunnels sind nicht Gegenstand dieses Loses. Lot 2: Generalplanerleistungen für die unterirdische Stadtbahnführung im Innenstadtbereich der Ost-West-Achse Gegenstand der Planung dieses Loses ist die unterirdische Stadtbahnführung zwischen Heumarkt und Höhe Eisenbahnring mit einem Abzweig westlich des Neumarktes zur unterirdischen Anbindung der Linie 9 auf der Ost-West-Achse in Köln. Bei der unterirdischen Führung sind die vorhandenen unterirdischen Verknüpfungshaltestellen Heumarkt, Neumarkt und Rudolfplatz anzubinden. Zudem ist in der Moltkestraße eine neue unterirdische Haltestelle zu errichten. Der Tunnel soll westlich der Deutzer Brücke beginnen und an die neue unterirdische Haltestelle Heumarkt, welche im Zuge des Baus der Nord-Süd Stadtbahn bereits in Vorleistung vorbereitet wurde, in der oberen Tiefenlage anschließen. Die vorhandene Haltestelle Neumarkt, mit der zentralen Verknüpfungsfunktion in der Innenstadt, ist in Ost-West-Richtung in der unteren Tiefenlage zu erweitern. Um auch die Verknüpfungsfunktion entlang der Ringe zu ermöglichen, ist auch die vorhandene Haltestelle Rudolfplatz in Ost-West-Richtung in der unteren Tiefenlage zu erweitern. Derzeit ist die oberirdische Haltestelle Moltkestraße, stadtauswärts auf der Aachener Straße und stadteinwärts auf der Richard-Wagner-Straße, getrennt geführt. Die neue Tunnelhaltestelle soll in der Aachener Straße geplant werden. Westlich der Haltestelle Moltkestraße, auf Höhe des Eisenbahnringes, liegt die Tunnelrampe. Alle oberirdischen Haltestellen entfallen. Als Grundlage für die politische Entscheidung, ob einer oberirdischen oder einer unterirdischen Lösung (vgl. Los 1) der Vorzug zu geben ist, sind zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 HOAI zu erarbeiten. Die Planung der Oberfläche ist hierbei, mit Ausnahme der Verbindungsbauwerke zwischen Tunnel und Oberfläche, nicht Gegenstand dieses Loses. Die Planung dient der Vorbereitung eines ca. 1- bis 2-jährigen politischen Entscheidungsprozesses, welcher durch den AN im Rahmen der Leistungsphase 2 begleitet werden soll. Die weiteren Planungsleistungen ab der Leistungsphase 3 HOAI sind nur nach positiver Entscheidung für die unterirdische Lösung zu erbringen. Die Stadt Köln schätzt die Kosten auf ca. 700 Mio. EUR (netto) für die unterirdische Lösung (ca. 635 Mio. EUR für Tunnel, ca. 65 Mio. EUR für Oberfläche). Die zu vergebenden Generalplanerleistungen umfassen voraussichtlich neben allgemeinen Leistungen wie Koordinations-, Steuerungs- und Überwachungsleistungen im Hinblick auf alle Planungsleistungen (Leistungsphase 1-9 HOAI, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet): — Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, — Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, ggf. Lph. 5 nur in Teilen — Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, nur Lph. 1 bis 3 sowie ggf. Lph. 6 in Teilen, — Fachplanung technische Ausrüstung Abwasser- und Wasseranlagen, Wärmeversorgungsanlagen (soweit erforderlich), Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Förderanlagen (Aufzüge und Fahrtreppen) gem. § 55 HOAI, die Fachplanung der stadtbahnspezifischen Technischen Ausrüstung wie Bahnstrom, Fahrleitungen, Signalanlagen und Zugsicherung etc. ist nicht Gegenstand dieses Loses, sondern wird durch die Kölner Verkehrsbetriebe erbracht, — Die Planung des architektonischen Ausbaus der U-Bahnhöfe wird separat vergeben. Hinzu kommen voraussichtlich ausgewählte besondere Planungsleistungen wie z. B. Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung, Planung bauzeitliche Verkehrsführung, Bestandsaufnahmen, usw. Die Auftraggeber werden die Leistungen stufenweise beauftragen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst nach derzeitiger Planung die Leistungsphasen 1 bis 2 der HOAI. Weitere Beauftragungsstufen umfassen die Leistungsphasen 3 und 4, 5 bis 7 und 8 bis 9 der HOAI. Gutachterleistungen sowie die Planung der Oberfläche sind nicht Gegenstand dieses Loses.

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