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Grasbrook- Geländefreimachung II

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Description

Geländefreimachung Grasbrook, Abbruch, Entsorgung, Kampfmittelfreimachung, Erdbau. Lot 1: Zum Entwicklungsbeginn des neuen Stadtteils Grasbrook in Hamburg soll als erstes die Geländefreimachung der ehemaligen Flächen des Überseezentrums durchgeführt werden. Auf einer Fläche von ca. 25 ha sollen Hallen und Gebäude mit ca. 1 000 000 m³ BRI sowie ca. 120 000 m² Frei- und Verkehrsflächen, ca. 5 km Rangiergleisen u.w.m. abgebrochen werden. Die erforderliche geophysikalische Kampfmittelsondierung und ggf. Beräumung wird auf ca. 10 ha Fläche mit einem Verdachtshorizont bis 5 m u. GOK und auf ca. 11 ha Fläche mit einem Verdachtshorizont bis 15 m u.GOK durchgeführt. Anschließend erfolgt die erdbauliche Herstellung von öffentlichen Freiraumflächen mit nur geringer Aufhöhung (ca. 80 000 m²) und hochwassergeschützten Warftflächen für Infrastrukturflächen (ca. 42.000 m²) mit einer Aufhöhung von bis zu ca. + 4 m. Das entspricht einem Gesamtvolumen von 230 000 m³ Sand der Einbauklasse Z0. Zur Vorwegnahme der Setzungen ist eine temporäre Überhöhung von 3,5 m mit einem Volumen von rund 220 000 m³ in den Warftbereichen vorgesehen. Zur Beschleunigung der Setzungen sind flächig Vertikaldränagen einzubauen. Die Bauleistung wird in räumlichen und zeitlichen Abschnitten erbracht. Eine Ortsbesichtigung wird allen interessierten Bietern dringend empfohlen. Das Gelände ist nicht frei zugänglich. Betreten erfolgt auf eigene Gefahr. Terminmöglichkeiten bestehen am 26.1.2021. 27.1.2021 und am 2.2.2021. Eine Terminvereinbarung mit der Vergabestelle ist erforderlich. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Bieterkommunikation in der eVergabeplattform. Mindestanforderungen für Nebenangebote (§ 8 Abs.2 Nr.3 b) VOB/A EU) — Einhaltung sämtlicher qualitativer Anforderungen an Hauptangebote aus den Vergabeunterlagen (keine „Abmagerungsangebote“), — Einhaltung der in den BVB vorgegebenen Vertragstermine, — Übernahme der Verantwortung für die Genehmigungsfähigkeit etwaiger technischer Sondervorschläge, — Übernahme etwaiger zusätzlicher Planungskosten für etwaige Sondervorschläge, — Da der Preis das alleinige Wertungskriterium ist muss jeder Sondervorschlag im Ergebnis Auswirkungen auf den Preis haben, um gewertet werden zu können. Zuschlagskriterium für Nebenangebote: Preis.

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