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Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den weißen NGA-Flecken der Marktgemeinde Untergriesbach nach Bundesförderprogramm BreitbandBreitband
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Description
Ausgeschrieben werden die Errichtung und der Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes auf Basis der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in den unter Ziff. II.1.1) genannten Ausbaugebieten. Art und genauer Umfang des Auftrags, definierte Mindestbandbreiten konkrete Fördergrundlage (weiße NGA-Flecken) bestimmt sich nach den Angaben dieser Bekanntmachung nach Ziff. II.2.ff). Lot 1: Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes in der Marktgemeinde Untergriesbach mit den Ausbaugebieten: Nord Der Konzessionsnehmer errichtet und betreibt die dazu erforderliche passive Netzinfrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler und Anschlusseinrichtungen) zur Versorgung des Ausbaugebietes. Durch den Konzessionsnehmer erfolgen weiterhin die fachgerechte Planung und betriebsbereite Bereitstellung weiterer Komponenten und der aktiven Technik zur Erschließung aller technisch ausbaubaren oder im Zuge der Maßnahme neu zu errichtendem Verteiler oder gleichwertiger Gigabit-Komponenten im Ausbaugebiet. Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst konvergente Netze entstehen. Bei der Netzplanung sollen auch die Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft berücksichtigt werden. Die Netze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die Anbindung von Mobilfunkmasten). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed).(Anforderung gem. Ziff. 5.1 RL BMVI). Um auch langfristig den Betrieb eines adäquat leistungsfähigen Gigabit-Netzes zu gewährleisten, soll der Bieter im Angebot ein technisches Konzept vorlegen, aus dem sich nachvollziehbare und plausible Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (z.B. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit und auch Zahl der Anschlüsse) der technischen Lösungen (Gigabit-Netzfähigkeit) ergibt. Die Gigabit-Breitbandversorgung soll den Einwohnern und Gewerbetreibenden permanent und ausbaufähig zur Verfügung stehen. Dies betrifft die zukünftige flexible Erweiterung und Weiterentwicklung nach Bedarf (z.B. Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten), Technologie (z.B. Substitution von Kupfer- durch Glasfaserleitungen) und Übertragungsgeschwindigkeit (z.B. skalierbare Bandbreiten für Backbone-Anbindung und Verteilnetz). Von dem Bieter ist zu erläutern, dass es bei einem Anschluss von zusätzlichen Kunden zu keiner Verringerung der Bandbreite oder einem Verlust an Qualität kommen kann. In dem von dem Konzessionsnehmer mit dem Auftraggeber abzuschließenden Breitbandausbauvertrag verpflichtet sich der Konzessionsnehmer, das geförderte Gigabit-Netz im Ausbaugebiet für die Dauer von mindestens 7 Jahren Mindestbetriebsdauer. Weiße NGA-Flecken Beim Ausbaugebiet handelt es sich um weiße NGA-Flecken i.S.d. RL BMVI, welche der Konzessionsnehmer mit einem Gigabit-Netz ausbauen soll. Dabei sind für alle Teilnehmer (Gebäude, da die Bundesförderung gem. Fußnote 4 der RL BMVI auf die Förderung bis zur Gebäudeinnenwand beschränkt ist) im Ausbaugebiet zuverlässig Bandbreiten von einem Gigabit/s im Download und 200 Mbit/s im Upload zu gewährleisten, wobei erhebliche neue Investitionen (gem. Fußnote 5 der RL BMVI) im Ausbaugebiet zu tätigen sind. Lot 2: Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes in der Marktgemeinde Untergriesbach mit den Ausbaugebieten: Süd Der Konzessionsnehmer errichtet und betreibt die dazu erforderliche passive Netzinfrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler und Anschlusseinrichtungen) zur Versorgung des Ausbaugebietes. Durch den Konzessionsnehmer erfolgen weiterhin die fachgerechte Planung und betriebsbereite Bereitstellung weiterer Komponenten und der aktiven Technik zur Erschließung aller technisch ausbaubaren oder im Zuge der Maßnahme neu zu errichtendem Verteiler oder gleichwertiger Gigabit-Komponenten im Ausbaugebiet. Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst konvergente Netze entstehen. Bei der Netzplanung sollen auch die Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft berücksichtigt werden. Die Netze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die Anbindung von Mobilfunkmasten). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed).(Anforderung gem. Ziff. 5.1 RL BMVI). Um auch langfristig den Betrieb eines adäquat leistungsfähigen Gigabit-Netzes zu gewährleisten, soll der Bieter im Angebot ein technisches Konzept vorlegen, aus dem sich nachvollziehbare und plausible Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (z.B. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit und auch Zahl der Anschlüsse) der technischen Lösungen (Gigabit-Netzfähigkeit) ergibt. Die Gigabit-Breitbandversorgung soll den Einwohnern und Gewerbetreibenden permanent und ausbaufähig zur Verfügung stehen. Dies betrifft die zukünftige flexible Erweiterung und Weiterentwicklung nach Bedarf (z.B. Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten), Technologie (z.B. Substitution von Kupfer- durch Glasfaserleitungen) und Übertragungsgeschwindigkeit (z.B. skalierbare Bandbreiten für Backbone-Anbindung und Verteilnetz). Von dem Bieter ist zu erläutern, dass es bei einem Anschluss von zusätzlichen Kunden zu keiner Verringerung der Bandbreite oder einem Verlust an Qualität kommen kann. In dem von dem Konzessionsnehmer mit dem Auftraggeber abzuschließenden Breitbandausbauvertrag verpflichtet sich der Konzessionsnehmer, das geförderte Gigabit-Netz im Ausbaugebiet für die Dauer von mindestens 7 Jahren Mindestbetriebsdauer. Weiße NGA-Flecken Beim Ausbaugebiet handelt es sich um weiße NGA-Flecken i.S.d. RL BMVI, welche der Konzessionsnehmer mit einem Gigabit-Netz ausbauen soll. Dabei sind für alle Teilnehmer (Gebäude, da die Bundesförderung gem. Fußnote 4 der RL BMVI auf die Förderung bis zur Gebäudeinnenwand beschränkt ist) im Ausbaugebiet zuverlässig Bandbreiten von einem Gigabit/s im Download und 200 Mbit/s im Upload zu gewährleisten, wobei erhebliche neue Investitionen (gem. Fußnote 5 der RL BMVI) im Ausbaugebiet zu tätigen sind.
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