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Mensaerweiterung JHF-Schule_TGA_BEK
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Description
Im Rahmen eines Offenes Verfahren, §§ 119 Abs. 3 GWB, 15 VgV sollen Planungsleistungen und die Begleitung der Umsetzung für die technische Ausrüstung für die Mensaerweiterung der Johann-Hinrich-Fehrs-Grundschule in Neumünster vergeben werden. Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 54-56 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI sowie besondere Leistungen. Lot 1: Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind die Planung und die Begleitung der Umsetzung der technischen Gebäudeausstattung für die Erweiterung der bestehenden Mensa der Johann-Hinrich-Fehrs-Grundschule auf den Grundstücken Wilhelmstraße 8 und Teilflächen des Grundstücks Wilhelmstraße 20 in Neumünster. Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen nach HOAI sowie besondere Leistungen. 3.1.1 Grundleistungen: Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI. Die Grundleistungen beinhalten auch das Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration von deren Leistungen. Für die Honorarermittlung sollen die Honorartafel zur Honorarorientierung - Honorarzone II gemäß § 56 Abs. 1 HOAI und die Regelungen gemäß § 54 Abs. 1 HOAI zur Berücksichtigung der anrechenbaren Kosten der einzelnen Anlagengruppen zugrunde gelegt werden. Abweichende Einschätzungen zur Einstufung der Honorarzone sind zu begründen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Neuregelungen der HOAI ist diese Vorgehensweise zur Honorarermittlung gemäß § 1 HOAI jedoch nicht verpflichtend. 3.1.2 Besondere Leistungen: Als besondere Leistung sind anzubieten: 1. Teilnahme an relevanten Ausschüssen, Gremiensitzungen und Öffentlichkeitsveranstaltungen Vom AG wird die Teilnahme an relevanten politischen Ausschüssen und Gremien der Stadt Neumünster, an Öffentlichkeitsveranstaltungen zum Projekt sowie ggf. an Abstimmungen mit dem Fördermittelgeber gefordert. Im Rahmen der Termine ist das Projekt bzw. der jeweilige Projektstand in Bezug auf die technische Gebäudeausstattung anhand von für den Anlass geeigneten Präsentationsformen vorzustellen und ggf. zu diskutieren. Der Aufwand für die inhaltliche Vorbereitung der Termine ist bei der Kalkulation der besonderen Leistung zu berücksichtigen. Es sollen zwei Termine einkalkuliert wer-den. 2. Prüfen und Werten von Nebenangeboten 3. Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten und Nachtragsange-boten 4. Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Die erforderlichen Leistungen für das Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung, das Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist sollen angeboten werden. Es ist dabei von einer gewerkeweisen Vergabe der Bauleistungen für die Mensaerweiterung auszugehen. 3.1.3 Anrechenbare Kosten Für die Maßnahme werden gemäß der Kostenschätzung des beauftragten Architekturbüros Gesamt-kosten in Höhe von 1.237.000 Euro brutto angenommen. Davon werden folgende Kosten für die vorliegende Ausschreibung als anrechenbare Kosten zugrunde gelegt: Technische Ausrüstung: 226.000 Euro netto Anlagegruppe 1: 43.000 Euro netto Anlagegruppe 2: 32.000 Euro netto Anlagegruppe 3: 80.000 Euro netto Anlagegruppe 4: 66.000 Euro netto Anlagegruppe 5: 5.000 Euro netto Hierbei handelt es sich um vom Planer geschätzte, voraussichtlich relevanten Anlagengruppen und Kosten. Im Zuge der Planung gilt es diese sowie die Kosten zu konkretisieren. Die hier angegebenen anrechenbaren Kosten dienen als Grundlage für die Angebotserstellung. Die tatsächlichen anrechenbaren Kosten werden gemäß § 6 HOAI auf der Grundlage der Kostenberechnung oder, soweit diese nicht vorliegt, auf der Grundlage der Kostenschätzung errechnet. Weitere Hinweise Der Auftrag richtet sich nach §55 HOAI Technische Ausrüstung. Die Leistungen werden entsprechend der Objektliste (Anlage 15.2 der HOAI) in die Honorarzone II, Basishonorarsatz gewertet.
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