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Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von 2.130 St. Rauchwarnmeldern in Niedersachsen (VOEK 023a-21)
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Description
Die Leistungen umfassen die Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von 2.130 St.Rauchwarnmeldern (RWM) in Wohnliegenschaften in Niedersachsen, wie nachfolgend benannt: Die genauen Standorte befinden sich in den Orten Celle, PLZ 29225 und 29229, Lohheide, PLZ 29303, Faßberg, PLZ 29328, Eschede, PLZ 29348, Hankensbüttel, PLZ 29386, Wesendorf, PLZ 29392, Gorleben, PLZ 29475, Uelzen, PLZ 29525, Wriedel, PLZ 29565, Soltau, PLZ 29614, Munster, PLZ 29633, Wietzendorf, PLZ 29649, Ostenholz, PLZ 29664, Bad Fallingbostel, Oerbke und Wense, PLZ 29683. Die Anzahl der RWM je Liegenschaft und die Anzahl der Wohnungen sind der Anlage I.1.1.1 - Bestandslisten - zu entnehmen. -- Der Vertragszeitraum beträgt 10 Jahre. -- Näheres regeln die Vertragsunterlagen. Lot 1: 1. Anforderungen an die RWM: Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß E DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung des Q-Siegels nachzuweisen. Alle Prüfungen und Zertifikate müssen durch eine akkreditierte, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle erfolgt sein. Die Nachweise sind in Form von Zertifikatskopien mit dem Angebot einzureichen. Für alle RWM und für deren unmittelbaren Zubehörprodukte ist eine Gerätegarantie des Herstellers von 10 Jahren mit dem Angebot einzureichen. Für die Montage von RWM gelten neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften insbesondere die Ausführungsbestimmungen (Positionierung, Abstände etc.) der DIN 14676- 1:2018-12 verbindlich. Der im Leistungsverzeichnis vorgesehene Einheitspreis „Demontage, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme eines RWM“ versteht sich inkl. Anschaffung, Materiallieferung frei Verwendungsstelle und inkl. programmierter betriebsfertiger Montage des RWM. Im Falle von verdrahteten Anlagenteilen versteht sich der Einheitspreis inkl. Kabel absetzen, einführen und auflegen. -- Es ist ein batteriebetriebener Funk-Rauchwarnmelder mit optischem Detektionsverfahren zur frühzeitigen Detektion von Brandrauch sowie zur lokalen akustischen Alarmierung anwesender Personen, inklusive Funkmodul zu installieren. Der Melder besitzt besondere Leistungsmerkmale und ist in Verbindung mit dem Funkmodul als Melder für die Ferninspektion nach DIN 14676-1:2018-12, Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C einsetzbar. Er ist zugelassen nach Gerätenorm DIN EN 14604 und besitzt das Qualitätslabel Q gemäß vfdb Richtlinie 14-01. Folgende Leistungsmerkmale sind durch den Funkmelder und den dazu gehörigen Funkgeräten (z.B. Funkmodul) mindestens zu erfüllen: - Optisches Detektionsverfahren, - Fest integrierte, nicht austauschbare 10-Jahresbatterie, - Alarmsignal mit mind. 85dB (Schalldruck in 3m Abstand) bei Auslösung, - Umfeld-/ Abstandsüberwachung zur Erkennung von Gegenständen im Umfeld von mind. 50 cm, die Raucheintritt behindern, - Nachführung der Ansprechempfindlichkeit der Rauchkammer gegen Verschmutzung und Verstaubung, - zyklischer Selbsttest des Melders, - großer Testknopf (Stummschaltung von Täuschungsalarmen etc.), - zeitlich begrenzte Deaktivierung eines ungewollten Alarmes manuell am Melder durch den Benutzer möglich, - Ereignisspeicherung und -übertragung u. a. für Alarm-, Verschmutzungsentstehung und Fehlerdokumentation, - Selbstüberwachung mit Störungsanzeige, - Manueller Gerätetest mittels Prüftaste, - Demontageerkennung, - ein Integriertes Funkmodul zur Ferninspektion (als offenes, OMS-konformes und dadurch interoperables System) gemäß Anforderungen der DIN 14676-1 - Übertragung der automatischen Prüfergebnisse an Funkablesegeräte, - Einsatzbereich gemäß Anwendungsnorm DIN 14676, - CE- Kennzeichen gemäß Bauproduktenrichtlinie. Nachfolgende Daten werden normenkonform zur DIN 14676-1 Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C erfasst und vom Funkmodul ausgesendet: - Batteriestatus, Betriebsdauer, Sensorstatus, - Demontage, funktionsrelevante Beschädigungen, - Funktion des Warnsignals, - Umfeld-/Abstandsüberwachung, - Datum und Uhrzeit der Ferninspektion, - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen auf freien Raucheintritt. Weitere nicht melderspezifische Daten, welche die Privatsphäre der Wohnungsnutzer verletzen könnten, werden nicht erfasst. --- 2. Demontage/Montage der RWM Die in den Wohnungen vorhandenen RWM sind im ersten Vertragsjahr einmalig zu demontieren und durch einen fabrikneuen RWM zu ersetzen. Die demontierten RWM sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz fachgerecht und umweltverträglich zu entsorgen. Für die Montage wird neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften, insbesondere die DIN 14676-1 & 2:2018-12, in der jeweils aktuellen Fassung, als verbindliche Ausführungsbestimmung festgelegt. Die Montage hat durch Schraubmontage zu erfolgen. Andere Montagearten sind nur nach vorheriger Rücksprache und Bestätigung durch die AG zulässig. Die Ausführung von Bohrungen haben grundsätzlich bauwerkschonend zu erfolgen. Die hierfür verwendeten Maschinen müssen zur Vermeidung von Verschmutzungen und Staubemissionen über einen Filter der Staubklasse H verfügen. Bohrungen in Decken sind von unten auszuführen. Sämtliche Hilfsgeräte, wie z. B. Leitern, Maschinen, Werkzeuge, etc., die für die ausgeschriebenen Arbeiten benötigt werden, sind vom Auftragnehmer (AN) vorzuhalten. -- Zu den Leistungen des AN hinsichtlich der Montage von RWM pro Wohnung gehören auch: - die Einweisung des Mieters/Nutzers in die Funktion der RWM, - die Übergabe von Betriebsanleitungen und Pflegehinweisen, - eine Anleitung (üblicherweise ein Piktogramm) zum „Verhalten im Brandfall“ und - die Fertigung eines Einweisungs- und Übergabeprotokolls. Das Übergabeprotokoll liegt je Wirtschaftseinheit (WE) pro Wohnung vor und wird dem Mieter/Nutzer zur Unterschrift vorgelegt und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. Das Übergabeprotokoll dient gleichzeitig als Anzeige gegenüber der AG, dass der AN die Leistung fertig gestellt hat und nun eine Abnahme erfolgen kann. Die Anzeige hat nach Fertigstellung einer WE innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen. -- Die Montage ist durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" auszuführen. Der AN hat vor der Leistungsausführung des Einzelauftrages pro WE den Kompetenznachweis des für diesen Einzelauftrag in der WE eingesetzten Personals vorzulegen. Der Kompetenznachweis ist alle fünf Jahre zu aktualisieren. Ferner hat der AN im Falle des Austausches bzw. der Außerbetriebnahme von RWM ebenfalls nur „Fachkräfte für Rauchwarnmelder" bzw."Q-geprüfte Fachkräfte für Rauchwarnmelder" einzusetzen. --- 3. Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) der montierten RWM Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders ist gemäß DIN 14676-1:2018-12 durch Instandhaltungsmaßnahmen sicherzustellen. Gemäß dieser DIN gehören die Inspektion, die Wartung und die Instandsetzung dazu. Nachfolgende Prüfungen sind mindestens alle 12 Monate als Ferninspektion entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12 - RWM - Verfahren der RWM der Bauweise C - durchzuführen: - Kontrolle der Energieversorgung, - Kontrolle der Rauchsensorik auf Funktion, - Überwachung der vorgesehenen Betriebsdauer, - Kontrolle auf Demontage, - Kontrolle, ob eine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt, - Kontrolle der Funktion des Warnsignals, - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen des Melders und - Kontrolle des Umfeldes (Radius 0,5m um den Melder) auf freien Raucheintritt. Die Ergebnisse inkl. festgestellter Mängel und Abweichungen vom Soll-Zustand sind zu dokumentieren und 10 Werktage nach erfolgter Inspektion der Melder an die AG zu übergeben. Das Protokoll ist je WE je Wohnung zu erstellen und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. -- Die für die Prüfung und Übertragung der ausgelesenen Daten notwendigen Geräte, z.B. mobile Empfangsgeräte, Datensammler, Funkmodem, sind in den Einheitspreis für die Instandhaltung einzukalkulieren. Sollte je nach gewähltem Datenübertragungsverfahren (Walk-by, Drive-by, fixed Network AMR) die Installation von Zusatzgeräten notwendig sein, so sind die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen (z. B. MLAR), insbesondere in den Flucht- und Rettungswegen - hier Treppenhäuser - einzuhalten. Vor Ausführung ist die Zustimmung der AG einzuholen. Das angebotene Funk- und Datenübertragungsverfahren ist im Leistungsverzeichnis anzugeben. Die Arbeiten vor Ort in der Liegenschaft dürfen ausschließlich durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" bzw. "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" ausgeführt werden. Der entsprechende Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 ist der AG nach Auftragserteilung vorzulegen. -- Die Wartung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Die RWM haben eine nicht auswechselbare Langzeitbatterie als Energiespeicher. Der Austausch der Batterien erfolgt nach Herstellerangaben, spätestens jedoch, wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt. -- Die Instandsetzung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Für die im Rahmen der Inspektion festgestellten Mängel sind unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Sollzustand herzustellen. Nicht funktionsfähige Geräte, RWM, für die eine Außerbetriebnahme notwendig wird, oder bei anderen Ausfallsituationen, werden für die AG kostenfrei im Rahmen der Gewährleistung/Herstellergarantie ersetzt. Ein kostenpflichtiger Austausch von Geräten oder RWM erfolgt, wenn der AN den Austausch (Ersatz) nicht zu vertreten hat (z. B. durch Mieterverschulden durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung), oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung vorliegt. --- 4. Dokumentation Vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) hat der AN folgende Dokumentationen und Unterlagen als Muster zu erstellen und diese mit der AG abzustimmen: - Montage-/Inbetriebsetzungsprotokolle, - Einweisungs- und Übergabeprotokoll, - vereinfachte Übersicht aller RWM in tabellarischer Darstellung mit Angabe der Mietobjektnummer, Adresse, Lage, - Anzahl/Lage RWM, Kennung RWM, Installation des Zubehörs - Störungshotline des AN. Folgenden Unterlagen und Dokumentationen sind vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) einmal der AG pro Einzelauftrag je WE zu übergeben: - Datenblätter/Bedienungsanleitung aller verwendeten Komponenten, - Reinigungs-/Pflege-Montageanleitung des Herstellers, - Kontaktdaten des Herstellers, - Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12.
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