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Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Rheinland-Pfalz und im Saarland - VOEK 278-21

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Value

1,026,866.81 EUR

Current supplier

WWR Deutsche Wohnservice GmbH

Description

Die Leistungen umfassen die Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von insgesamt 14.269 Stück Rauchwarnmeldern (RWM), aufgeteilt in 7 Losen, in Wohnliegenschaften in mehreren Orten in Reinland-Pfalz (überwiegend) und im Saarland. Die einzelnen Lose beinhalten die vorgenannten Leistungen für folgende Anzahlen von RWM: Los 1: 6.396 St. RWM in div. PLZ Koblenz, 56814 Bruttig-Fankel, 56288 Kastellaun, 56841 Traben-Trabach Los 2: 1.726 St. RWM in 54550 Daun, 54338 Schweich, 54298 Igel, div. PLZ Trier, 54340 Detzem, 54470 Bernkastel-Kues Los 3: 2.229 St. RWM in div. PLZ Mainz, 55765 Birkenfeld, 55774 Baumholder Los 4: 246 St. RWM in 65582 Diez Los 5: 212 St. RWM in 67346 Speyer, 67657 Kaiserslautern, 67433 Neustadt an der Weinstraße Los 6: 811 St. RWM in 76726 Germersheim, 76829 Landau in der Pfalz und 76887 Bad Bergzabern Los 7: 2.649 St. RWM in div. PLZ Saarbrücken, 66271 Klein Blittersdorf, 66424 Homburg, 66892 Bruchmühlbach, 66869 Kusel, 66822 Lebach, 66706 Perl, 66663 Merzig, 66740 Saarlouis, 66802 Überherrn, 66352 Großrosseln --- Der Auftragnehmer (AN) hat die Bewohner u.a. in die Handhabung der RWM einzuweisen und die Bewohner gleichzeitig auf deren Mitwirkungspflichten hinzuweisen. Er fertigt die Einweisungs- und Übergabeprotokolle. --- Der Leistungszeitraum beträgt jeweils 10 Jahre. --- In den Losen 1-3 kann es aufgrund späterer Übernahmen von Einzel-Liegenschaften zu einem späteren Leistungsbeginn als den 01.07.2023 und dadurch zu einem entsprechend über den 30.06.2033 hinausgehenden Leistungsende in diesen Liegenschaften kommen. Für die in diesen Losen zu Leistungsbeginn noch nicht in den Besitz der Auftraggeberin (AG) übergegangenen RWM räumt der AN der AG das Recht ein, die in der Leistungsbeschreibung genannten und im Leistungsverzeichnis als Option gekennzeichneten Positionen durch einseitige Willenserklärung in den Vertrag einzubeziehen. Die AG informiert den AN schriftlich über die Ausübung des Optionsrechts (frühester Termin voraussichtlich 01.01.2025) und benennt die Positionen und den frühesten Leistungsbeginn. Die Anzahl der betreffenden RWM von der Gesamtanzahl beträgt in: Los 1: 491 St. Los 2: 834 St. Los 3: 575 St. --- Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung des Q-Siegels mit dem Angebot nachzuweisen. Es ist ein batteriebetriebener Funk-Rauchwarnmelder mit optischem Detektionsverfahren zur frühzeitigen Detektion von Brandrauch sowie zur lokalen akustischen Alarmierung anwesender Personen, inklusive Funkmodul zu installieren. Der Melder besitzt besondere Leistungsmerkmale und ist in Verbindung mit dem Funkmodul als Melder für die Ferninspektion nach DIN 14676-1:2018-12, Abschnitt 6.2.3.3, Verfahren C, einsetzbar. --- Arbeiten vor Ort in den Liegenschaften dürfen ausschließlich durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" bzw. "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig ausgeführt werden. Die Gleichwertigkeit abweichender Qualifikation ist vom Bieter zu begründen. Die Nachweise der vorgenannten oder gleichwertigen Qualifikationen sind auf Anforderung vorzulegen. Lot 1: Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern Los 1 (Rheinland-Pfalz) 1. Anforderungen an die RWM: Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung des Q-Siegels nachzuweisen. Alle Prüfungen und Zertifizierungen müssen durch eine akkreditierte, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle erfolgt sein. Die Nachweise sind in Form von Zertifikatskopien mit Angebot einzureichen. Für alle Warnmelder und für die unmittelbaren Zubehörprodukte zu RWM ist eine Gerätegarantie des Herstellers von 10 Jahren mit Angebot vorzulegen. Für die Montage von RWM gelten neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften insbesondere die Ausführungsbestimmungen (Positionierung, Abstände etc.) der DIN 14676- 1:2018-12 verbindlich. Der im Leistungsverzeichnis vorgesehene Einheitspreis „Demontage, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme eines RWM“ versteht sich inkl. Anschaffung, Materiallieferung frei Verwendungsstelle und inkl. programmierter betriebsfertiger Montage des RWM. Im Falle von verdrahteten Anlagenteilen versteht sich der Einheitspreis inkl. Kabel absetzen, einführen und auflegen. -- Es ist ein batteriebetriebener Funk-Rauchwarnmelder mit optischem Detektionsverfahren zur frühzeitigen Detektion von Brandrauch sowie zur lokalen akustischen Alarmierung anwesender Personen, inklusive Funkmodul zu installieren. Der Melder besitzt besondere Leistungsmerkmale und ist in Verbindung mit dem Funkmodul als Melder für die Ferninspektion nach DIN 14676-1:2018-12, Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C, einsetzbar. Er ist zugelassen nach Gerätenorm DIN EN 14604 und besitzt das Qualitätslabel Q gemäß vfdb Richtlinie 14-01. Folgende Leistungsmerkmale sind durch den Funkmelder und den dazu gehörigen Funkgeräten (z.B. Funkmodul) mindestens zu erfüllen: - Optisches Detektionsverfahren, - Fest integrierte, nicht austauschbare 10-Jahresbatterie, - Alarmsignal mit mind. 85dB (Schalldruck in 3m Abstand) bei Auslösung, - Umfeld-/ Abstandsüberwachung zur Erkennung von Gegenständen im Umfeld von mind. 50 cm, die Raucheintritt behindern, - Nachführung der Ansprechempfindlichkeit der Rauchkammer gegen Verschmutzung und Verstaubung, - zyklischer Selbsttest des Melders, - großer Testknopf (Stummschaltung von Täuschungsalarmen etc.), - zeitlich begrenzte Deaktivierung eines ungewollten Alarmes manuell am Melder durch den Benutzer möglich, - Ereignisspeicherung und -übertragung u. a. für Alarm-, Verschmutzungsentstehung und Fehlerdokumentation, - Selbstüberwachung mit Störungsanzeige, - Manueller Gerätetest mittels Prüftaste, - Demontageerkennung, - ein Integriertes Funkmodul zur Ferninspektion (als offenes, OMS-konformes und dadurch interoperables System) gemäß Anforderungen der DIN 14676-1 - Übertragung der automatischen Prüfergebnisse an Funkablesegeräte, - Einsatzbereich gemäß Anwendungsnorm DIN 14676, - CE Kennzeichen gemäß Bauproduktenrichtlinie. Nachfolgende Daten werden normenkonform zur DIN 14676-1 Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C erfasst und vom Funkmodul ausgesendet: - Batteriestatus, Betriebsdauer, Sensorstatus, - Demontage, funktionsrelevante Beschädigungen, - Funktion des Warnsignals, - Umfeld-/Abstandsüberwachung, - Datum und Uhrzeit der Ferninspektion, - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen auf freien Raucheintritt. Weitere nicht melderspezifische Daten, welche die Privatsphäre der Wohnungsnutzer verletzen könnten, werden nicht erfasst. --- 2. Demontage/Montage der RWM Die in den Wohnungen vorhandenen RWM sind im ersten Vertragsjahr einmalig zu demontieren und durch einen fabrikneuen RWM zu ersetzen. Die demontierten RWM sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz fachgerecht und umweltverträglich zu entsorgen. Für die Montage wird neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften, insbesondere die DIN 14676-1 & 2:2018-12, in der jeweils aktuellen Fassung, als verbindliche Ausführungsbestimmungen festgelegt. Die Montage hat durch Schraubmontage zu erfolgen. Andere Montagearten sind nur nach vorheriger Rücksprache und Bestätigung durch die AG zulässig. Die Ausführung von Bohrungen haben grundsätzlich bauwerkschonend zu erfolgen. Die hierfür verwendeten Maschinen müssen zur Vermeidung von Verschmutzungen und Staubemissionen über einen Filter der Staubklasse H verfügen. Bohrungen in Decken sind von unten auszuführen. Sämtliche Hilfsgeräte, wie z. B. Leitern, Maschinen, Werkzeuge, etc., die für die ausgeschriebenen Arbeiten benötigt werden, sind von dem AN vorzuhalten. -- Zu den Leistungen des AN hinsichtlich der Montage von RWM pro Wohnung gehören auch: - die Einweisung der Wohnungsnutzer in die Funktion der installierten RWM sowie die Einweisung in ihre Mitwirkungspflichten, die RWM betreffend - die Übergabe von Betriebsanleitungen und Pflegehinweisen, - eine Anleitung (üblicherweise ein Piktogramm) zum „Verhalten im Brandfall“ und - die Fertigung eines Einweisungs- und Übergabeprotokolls. Das Übergabeprotokoll liegt je WE pro Wohnung vor, wird dem Mieter/Nutzer zur Unterschrift vorgelegt und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. Es dient gleichzeitig als Anzeige gegenüber der AG, dass der AN die Leistung fertig gestellt hat und die Abnahme erfolgen kann. Die Anzeige hat nach Fertigstellung einer WE innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen. Nach dem Einbau und der Inbetriebnahme im ersten Vertragsjahr ist, entsprechend der beigefügten Vorlage (siehe Anlage Musterbestandsliste) für jede Wirtschaftseinheit eine Bestandsübersicht der installierten RWM an die AG zu übergeben. -- Die Montage und ggf. der Austausches/die Außerbetriebnahme von RWM ist durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder eine "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig auszuführen. Der AN hat vor der Leistungsausführung des Einzelauftrages pro WE den Kompetenznachweis des für diesen Einzelauftrag in der WE eingesetzten Personals vorzulegen. Der Kompetenznachweis ist alle fünf Jahre zu aktualisieren. --- 3. Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) der montierten RWM Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders ist gemäß DIN 14676-1:2018-12 durch Instandhaltungsmaßnahmen - Inspektion, Wartung und die Instandsetzung - sicherzustellen. Nachfolgende Prüfungen sind mindestens alle 12 Monate als Ferninspektion entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12 -RWM - Verfahren der RWM der Bauweise C - durchzuführen: - Kontrolle der Energieversorgung, - Kontrolle der Rauchsensorik auf Funktion, - Überwachung der vorgesehenen Betriebsdauer, - Kontrolle auf Demontage, - Kontrolle, ob eine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt, - Kontrolle der Funktion des Warnsignals, - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen des Melders und - Kontrolle des Umfeldes (Radius 0,5m um den Melder) auf freien Raucheintritt. Die Ergebnisse inkl. festgestellter Mängel und Abweichungen vom Soll-Zustand sind zu dokumentieren und 10 Werktage nach erfolgter Inspektion der Melder an die AG zu übergeben. Das Protokoll ist je WE je Wohnung zu erstellen und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. -- Die für die Prüfung und Übertragung der ausgelesenen Daten notwendigen Geräte, z.B. mobile Empfangsgeräte, Datensammler, Funkmodem, sind in den Einheitspreis für die Instandhaltung einzukalkulieren. Sollte je nach gewähltem Datenübertragungsverfahren (Walk-by, Drive-by, fixed Network AMR) die Installation von Zusatzgeräten notwendig sein, so sind die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen (z. B. MLAR), insbesondere in den Flucht- und Rettungswegen - hier Treppenhäuser - einzuhalten. Vor Ausführung ist die Zustimmung der AG einzuholen. Das angebotene Funk- und Datenübertragungsverfahren ist im Leistungsverzeichnis je Los anzugeben. Die Arbeiten vor Ort in der Liegenschaft dürfen ausschließlich durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" bzw. "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig ausgeführt werden. Der entsprechende Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 ist der AG nach Auftragserteilung vorzulegen. -- Die Wartung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Die RWM haben eine nicht auswechselbare Langzeitbatterie als Energiespeicher. Der Austausch der Batterien erfolgt nach Herstellerangaben, spätestens jedoch, wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt. -- Die Instandsetzung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Für die im Rahmen der Inspektion festgestellten Mängel sind unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Sollzustand herzustellen. Nicht funktionsfähige Geräte, RWM, für die eine Außerbetriebnahme notwendig wird, oder bei anderen Ausfallsituationen, werden für die AG kostenfrei im Rahmen der Gewährleistung, ersetzt. Ein kostenpflichtiger Austausch von Geräten oder RWM erfolgt, wenn der AN den Austausch (Ersatz) nicht zu vertreten hat (z. B. Mieterverschulden durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung, oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung vorliegt). --- 4. Dokumentation Vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) hat der AN folgende Dokumentationen und Unterlagen als Muster zu erstellen und diese mit der AG abzustimmen: - Montage-/Inbetriebsetzungsprotokolle, - Einweisungs- und Übergabeprotokoll, - vereinfachte Übersicht aller RWM in tabellarischer Darstellung mit Angabe der Mietobjektnummer, Adresse, Lage, - Anzahl/Lage RWM, Kennung RWM, Installation des Zubehörs - Störungshotline des AN. Folgenden Unterlagen und Dokumentationen sind vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) einmal der AG pro Einzelauftrag je WE zu übergeben: - Datenblätter/Bedienungsanleitung aller verwendeten Komponenten, - Reinigungs-/Pflege-Montageanleitung des Herstellers, - Kontaktdaten des Herstellers, - Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 oder gleichwertig. Lot 2: Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern Los 2 (Rheinland-Pfalz) 1. Anforderungen an die RWM: Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß E DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung des Q-Siegels nachzuweisen. Alle Prüfungen und Zertifizierungen müssen durch eine akkreditierte, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle erfolgt sein. Die Nachweise sind auf Anforderung in Form von Zertifikatskopien einzureichen. Für alle Warnmelder und für die unmittelbaren Zubehörprodukte zu RWM ist eine Gerätegarantie des Herstellers von 10 Jahren nachzuweisen. Für die Montage von RWM gelten neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften insbesondere die Ausführungsbestimmungen (Positionierung, Abstände etc.) der DIN 14676- 1:2018-12 verbindlich. Der im Leistungsverzeichnis vorgesehene Einheitspreis „Demontage, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme eines RWM“ versteht sich inkl. Anschaffung, Materiallieferung frei Verwendungsstelle und inkl. programmierter betriebsfertiger Montage des RWM. Im Falle von verdrahteten Anlagenteilen versteht sich der Einheitspreis inkl. Kabel absetzen, einführen und auflegen. -- Es ist ein batteriebetriebener Funk-Rauchwarnmelder mit optischem Detektionsverfahren zur frühzeitigen Detektion von Brandrauch sowie zur lokalen akustischen Alarmierung anwesender Personen, inklusive Funkmodul zu installieren. Der Melder besitzt besondere Leistungsmerkmale und ist in Verbindung mit dem Funkmodul als Melder für die Ferninspektion nach DIN 14676-1:2018-12, Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C, einsetzbar. Er ist zugelassen nach Gerätenorm DIN EN 14604 und besitzt das Qualitätslabel Q gemäß vfdb Richtlinie 14-01. Folgende Leistungsmerkmale sind durch den Funkmelder und den dazu gehörigen Funkgeräten (z.B. Funkmodul) mindestens zu erfüllen: - Optisches Detektionsverfahren, - Fest integrierte, nicht austauschbare 10-Jahresbatterie, - Alarmsignal mit mind. 85dB (Schalldruck in 3m Abstand) bei Auslösung, - Umfeld-/ Abstandsüberwachung zur Erkennung von Gegenständen im Umfeld von mind. 50 cm, die Raucheintritt behindern, - Nachführung der Ansprechempfindlichkeit der Rauchkammer gegen Verschmutzung und Verstaubung, - zyklischer Selbsttest des Melders, - großer Testknopf (Stummschaltung von Täuschungsalarmen etc.), - zeitlich begrenzte Deaktivierung eines ungewollten Alarmes manuell am Melder durch den Benutzer möglich, - Ereignisspeicherung und -übertragung u. a. für Alarm-, Verschmutzungsentstehung und Fehlerdokumentation, - Selbstüberwachung mit Störungsanzeige, - Manueller Gerätetest mittels Prüftaste, - Demontageerkennung, - ein Integriertes Funkmodul zur Ferninspektion (als offenes, OMS-konformes und dadurch interoperables System) gemäß Anforderungen der DIN 14676-1 - Übertragung der automatischen Prüfergebnisse an Funkablesegeräte, - Einsatzbereich gemäß Anwendungsnorm DIN 14676, - CE Kennzeichen gemäß Bauproduktenrichtlinie. Nachfolgende Daten werden normenkonform zur DIN 14676-1 Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C erfasst und vom Funkmodul ausgesendet: - Batteriestatus, Betriebsdauer, Sensorstatus, - Demontage, funktionsrelevante Beschädigungen, - Funktion des Warnsignals, - Umfeld-/Abstandsüberwachung, - Datum und Uhrzeit der Ferninspektion, - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen auf freien Raucheintritt. Weitere nicht melderspezifische Daten, welche die Privatsphäre der Wohnungsnutzer verletzen könnten, werden nicht erfasst. --- 2. Demontage/Montage der RWM Die in den Wohnungen vorhandenen RWM sind im ersten Vertragsjahr einmalig zu demontieren und durch einen fabrikneuen RWM zu ersetzen. Die demontierten RWM sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz fachgerecht und umweltverträglich zu entsorgen. Für die Montage wird neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften, insbesondere die DIN 14676-1 & 2:2018-12, in der jeweils aktuellen Fassung, als verbindliche Ausführungsbestimmungen festgelegt. Die Montage hat durch Schraubmontage zu erfolgen. Andere Montagearten sind nur nach vorheriger Rücksprache und Bestätigung durch die AG zulässig. Die Ausführung von Bohrungen haben grundsätzlich bauwerkschonend zu erfolgen. Die hierfür verwendeten Maschinen müssen zur Vermeidung von Verschmutzungen und Staubemissionen über einen Filter der Staubklasse H verfügen. Bohrungen in Decken sind von unten auszuführen. Sämtliche Hilfsgeräte, wie z. B. Leitern, Maschinen, Werkzeuge, etc., die für die ausgeschriebenen Arbeiten benötigt werden, sind von dem AN vorzuhalten. -- Zu den Leistungen des AN hinsichtlich der Montage von RWM pro Wohnung gehören auch: - die Einweisung der Wohnungsnutzer in die Funktion der installierten RWM sowie die Einweisung in ihre Mitwirkungspflichten, die RWM betreffend - die Übergabe von Betriebsanleitungen und Pflegehinweisen, - eine Anleitung (üblicherweise ein Piktogramm) zum „Verhalten im Brandfall“ und - die Fertigung eines Einweisungs- und Übergabeprotokolls. Das Übergabeprotokoll liegt je WE pro Wohnung vor, wird dem Mieter/Nutzer zur Unterschrift vorgelegt und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. Es dient gleichzeitig als Anzeige gegenüber der AG, dass der AN die Leistung fertig gestellt hat und die Abnahme erfolgen kann. Die Anzeige hat nach Fertigstellung einer WE innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen. Nach dem Einbau und der Inbetriebnahme im ersten Vertragsjahr ist, entsprechend der beigefügten Vorlage (siehe Anlage Musterbestandsliste) für jede Wirtschaftseinheit eine Bestandsübersicht der installierten RWM an die AG zu übergeben. -- Die Montage und ggf. der Austausches/die Außerbetriebnahme von RWM ist durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder eine "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig auszuführen. Der AN hat vor der Leistungsausführung des Einzelauftrages pro WE den Kompetenznachweis des für diesen Einzelauftrag in der WE eingesetzten Personals vorzulegen. Der Kompetenznachweis ist alle fünf Jahre zu aktualisieren. --- 3. Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) der montierten RWM Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders ist gemäß DIN 14676-1:2018-12 durch Instandhaltungsmaßnahmen - Inspektion, Wartung und die Instandsetzung - sicherzustellen. Nachfolgende Prüfungen sind mindestens alle 12 Monate als Ferninspektion entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12 -RWM - Verfahren der RWM der Bauweise C - durchzuführen: - Kontrolle der Energieversorgung, - Kontrolle der Rauchsensorik auf Funktion, - Überwachung der vorgesehenen Betriebsdauer, - Kontrolle auf Demontage, - Kontrolle, ob eine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt, - Kontrolle der Funktion des Warnsignals, - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen des Melders und - Kontrolle des Umfeldes (Radius 0,5m um den Melder) auf freien Raucheintritt. Die Ergebnisse inkl. festgestellter Mängel und Abweichungen vom Soll-Zustand sind zu dokumentieren und 10 Werktage nach erfolgter Inspektion der Melder an die AG zu übergeben. Das Protokoll ist je WE je Wohnung zu erstellen und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. -- Die für die Prüfung und Übertragung der ausgelesenen Daten notwendigen Geräte, z.B. mobile Empfangsgeräte, Datensammler, Funkmodem, sind in den Einheitspreis für die Instandhaltung einzukalkulieren. Sollte je nach gewähltem Datenübertragungsverfahren (Walk-by, Drive-by, fixed Network AMR) die Installation von Zusatzgeräten notwendig sein, so sind die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen (z. B. MLAR), insbesondere in den Flucht- und Rettungswegen - hier Treppenhäuser - einzuhalten. Vor Ausführung ist die Zustimmung der AG einzuholen. Das angebotene Funk- und Datenübertragungsverfahren ist im Leistungsverzeichnis je Los anzugeben. Die Arbeiten vor Ort in der Liegenschaft dürfen ausschließlich durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" bzw. "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig ausgeführt werden. Der entsprechende Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 ist der AG nach Auftragserteilung vorzulegen. -- Die Wartung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Die RWM haben eine nicht auswechselbare Langzeitbatterie als Energiespeicher. Der Austausch der Batterien erfolgt nach Herstellerangaben, spätestens jedoch, wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt. -- Die Instandsetzung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Für die im Rahmen der Inspektion festgestellten Mängel sind unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Sollzustand herzustellen. Nicht funktionsfähige Geräte, RWM, für die eine Außerbetriebnahme notwendig wird, oder bei anderen Ausfallsituationen, werden für die AG kostenfrei im Rahmen der Gewährleistung, ersetzt. Ein kostenpflichtiger Austausch von Geräten oder RWM erfolgt, wenn der AN den Austausch (Ersatz) nicht zu vertreten hat (z. B. Mieterverschulden durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung, oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung vorliegt). --- 4. Dokumentation Vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) hat der AN folgende Dokumentationen und Unterlagen als Muster zu erstellen und diese mit der AG abzustimmen: - Montage-/Inbetriebsetzungsprotokolle, - Einweisungs- und Übergabeprotokoll, - vereinfachte Übersicht aller RWM in tabellarischer Darstellung mit Angabe der Mietobjektnummer, Adresse, Lage, - Anzahl/Lage RWM, Kennung RWM, Installation des Zubehörs - Störungshotline des AN. Folgenden Unterlagen und Dokumentationen sind vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) einmal der AG pro Einzelauftrag je WE zu übergeben: - Datenblätter/Bedienungsanleitung aller verwendeten Komponenten, - Reinigungs-/Pflege-Montageanleitung des Herstellers, - Kontaktdaten des Herstellers, - Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 oder gleichwertig. Lot 3: Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern Los 3 (Rheinland-Pfalz) 1. Anforderungen an die RWM: Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß E DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung des Q-Siegels nachzuweisen. Alle Prüfungen und Zertifizierungen müssen durch eine akkreditierte, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle erfolgt sein. Die Nachweise sind auf Anforderung in Form von Zertifikatskopien einzureichen. Für alle Warnmelder und für die unmittelbaren Zubehörprodukte zu RWM ist eine Gerätegarantie des Herstellers von 10 Jahren nachzuweisen. Für die Montage von RWM gelten neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften insbesondere die Ausführungsbestimmungen (Positionierung, Abstände etc.) der DIN 14676- 1:2018-12 verbindlich. Der im Leistungsverzeichnis vorgesehene Einheitspreis „Demontage, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme eines RWM“ versteht sich inkl. Anschaffung, Materiallieferung frei Verwendungsstelle und inkl. programmierter betriebsfertiger Montage des RWM. Im Falle von verdrahteten Anlagenteilen versteht sich der Einheitspreis inkl. Kabel absetzen, einführen und auflegen. -- Es ist ein batteriebetriebener Funk-Rauchwarnmelder mit optischem Detektionsverfahren zur frühzeitigen Detektion von Brandrauch sowie zur lokalen akustischen Alarmierung anwesender Personen, inklusive Funkmodul zu installieren. Der Melder besitzt besondere Leistungsmerkmale und ist in Verbindung mit dem Funkmodul als Melder für die Ferninspektion nach DIN 14676-1:2018-12, Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C, einsetzbar. Er ist zugelassen nach Gerätenorm DIN EN 14604 und besitzt das Qualitätslabel Q gemäß vfdb Richtlinie 14-01. Folgende Leistungsmerkmale sind durch den Funkmelder und den dazu gehörigen Funkgeräten (z.B. Funkmodul) mindestens zu erfüllen: - Optisches Detektionsverfahren, - Fest integrierte, nicht austauschbare 10-Jahresbatterie, - Alarmsignal mit mind. 85dB (Schalldruck in 3m Abstand) bei Auslösung, - Umfeld-/ Abstandsüberwachung zur Erkennung von Gegenständen im Umfeld von mind. 50 cm, die Raucheintritt behindern, - Nachführung der Ansprechempfindlichkeit der Rauchkammer gegen Verschmutzung und Verstaubung, - zyklischer Selbsttest des Melders, - großer Testknopf (Stummschaltung von Täuschungsalarmen etc.), - zeitlich begrenzte Deaktivierung eines ungewollten Alarmes manuell am Melder durch den Benutzer möglich, - Ereignisspeicherung und -übertragung u. a. für Alarm-, Verschmutzungsentstehung und Fehlerdokumentation, - Selbstüberwachung mit Störungsanzeige, - Manueller Gerätetest mittels Prüftaste, - Demontageerkennung, - ein Integriertes Funkmodul zur Ferninspektion (als offenes, OMS-konformes und dadurch interoperables System) gemäß Anforderungen der DIN 14676-1 - Übertragung der automatischen Prüfergebnisse an Funkablesegeräte, - Einsatzbereich gemäß Anwendungsnorm DIN 14676, - CE Kennzeichen gemäß Bauproduktenrichtlinie. Nachfolgende Daten werden normenkonform zur DIN 14676-1 Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C erfasst und vom Funkmodul ausgesendet: - Batteriestatus, Betriebsdauer, Sensorstatus, - Demontage, funktionsrelevante Beschädigungen, - Funktion des Warnsignals, - Umfeld-/Abstandsüberwachung, - Datum und Uhrzeit der Ferninspektion, - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen auf freien Raucheintritt. Weitere nicht melderspezifische Daten, welche die Privatsphäre der Wohnungsnutzer verletzen könnten, werden nicht erfasst. --- 2. Demontage/Montage der RWM Die in den Wohnungen vorhandenen RWM sind im ersten Vertragsjahr einmalig zu demontieren und durch einen fabrikneuen RWM zu ersetzen. Die demontierten RWM sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz fachgerecht und umweltverträglich zu entsorgen. Für die Montage wird neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften, insbesondere die DIN 14676-1 & 2:2018-12, in der jeweils aktuellen Fassung, als verbindliche Ausführungsbestimmungen festgelegt. Die Montage hat durch Schraubmontage zu erfolgen. Andere Montagearten sind nur nach vorheriger Rücksprache und Bestätigung durch die AG zulässig. Die Ausführung von Bohrungen haben grundsätzlich bauwerkschonend zu erfolgen. Die hierfür verwendeten Maschinen müssen zur Vermeidung von Verschmutzungen und Staubemissionen über einen Filter der Staubklasse H verfügen. Bohrungen in Decken sind von unten auszuführen. Sämtliche Hilfsgeräte, wie z. B. Leitern, Maschinen, Werkzeuge, etc., die für die ausgeschriebenen Arbeiten benötigt werden, sind von dem AN vorzuhalten. -- Zu den Leistungen des AN hinsichtlich der Montage von RWM pro Wohnung gehören auch: - die Einweisung der Wohnungsnutzer in die Funktion der installierten RWM sowie die Einweisung in ihre Mitwirkungspflichten, die RWM betreffend - die Übergabe von Betriebsanleitungen und Pflegehinweisen, - eine Anleitung (üblicherweise ein Piktogramm) zum „Verhalten im Brandfall“ und - die Fertigung eines Einweisungs- und Übergabeprotokolls. Das Übergabeprotokoll liegt je WE pro Wohnung vor, wird dem Mieter/Nutzer zur Unterschrift vorgelegt und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. Es dient gleichzeitig als Anzeige gegenüber der AG, dass der AN die Leistung fertig gestellt hat und die Abnahme erfolgen kann. Die Anzeige hat nach Fertigstellung einer WE innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen. Nach dem Einbau und der Inbetriebnahme im ersten Vertragsjahr ist, entsprechend der beigefügten Vorlage (siehe Anlage Musterbestandsliste) für jede Wirtschaftseinheit eine Bestandsübersicht der installierten RWM an die AG zu übergeben. -- Die Montage und ggf. der Austausches/die Außerbetriebnahme von RWM ist durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder eine "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig auszuführen. Der AN hat vor der Leistungsausführung des Einzelauftrages pro WE den Kompetenznachweis des für diesen Einzelauftrag in der WE eingesetzten Personals vorzulegen. Der Kompetenznachweis ist alle fünf Jahre zu aktualisieren. --- 3. Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) der montierten RWM Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders ist gemäß DIN 14676-1:2018-12 durch Instandhaltungsmaßnahmen - Inspektion, Wartung und die Instandsetzung - sicherzustellen. Nachfolgende Prüfungen sind mindestens alle 12 Monate als Ferninspektion entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12 -RWM - Verfahren der RWM der Bauweise C - durchzuführen: - Kontrolle der Energieversorgung, - Kontrolle der Rauchsensorik auf Funktion, - Überwachung der vorgesehenen Betriebsdauer, - Kontrolle auf Demontage, - Kontrolle, ob eine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt, - Kontrolle der Funktion des Warnsignals, - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen des Melders und - Kontrolle des Umfeldes (Radius 0,5m um den Melder) auf freien Raucheintritt. Die Ergebnisse inkl. festgestellter Mängel und Abweichungen vom Soll-Zustand sind zu dokumentieren und 10 Werktage nach erfolgter Inspektion der Melder an die AG zu übergeben. Das Protokoll ist je WE je Wohnung zu erstellen und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. -- Die für die Prüfung und Übertragung der ausgelesenen Daten notwendigen Geräte, z.B. mobile Empfangsgeräte, Datensammler, Funkmodem, sind in den Einheitspreis für die Instandhaltung einzukalkulieren. Sollte je nach gewähltem Datenübertragungsverfahren (Walk-by, Drive-by, fixed Network AMR) die Installation von Zusatzgeräten notwendig sein, so sind die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen (z. B. MLAR), insbesondere in den Flucht- und Rettungswegen - hier Treppenhäuser - einzuhalten. Vor Ausführung ist die Zustimmung der AG einzuholen. Das angebotene Funk- und Datenübertragungsverfahren ist im Leistungsverzeichnis je Los anzugeben. Die Arbeiten vor Ort in der Liegenschaft dürfen ausschließlich durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" bzw. "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig ausgeführt werden. Der entsprechende Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 ist der AG nach Auftragserteilung vorzulegen. -- Die Wartung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Die RWM haben eine nicht auswechselbare Langzeitbatterie als Energiespeicher. Der Austausch der Batterien erfolgt nach Herstellerangaben, spätestens jedoch, wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt. -- Die Instandsetzung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Für die im Rahmen der Inspektion festgestellten Mängel sind unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Sollzustand herzustellen. Nicht funktionsfähige Geräte, RWM, für die eine Außerbetriebnahme notwendig wird, oder bei anderen Ausfallsituationen, werden für die AG kostenfrei im Rahmen der Gewährleistung, ersetzt. Ein kostenpflichtiger Austausch von Geräten oder RWM erfolgt, wenn der AN den Austausch (Ersatz) nicht zu vertreten hat (z. B. Mieterverschulden durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung, oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung vorliegt). --- 4. Dokumentation Vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) hat der AN folgende Dokumentationen und Unterlagen als Muster zu erstellen und diese mit der AG abzustimmen: - Montage-/Inbetriebsetzungsprotokolle, - Einweisungs- und Übergabeprotokoll, - vereinfachte Übersicht aller RWM in tabellarischer Darstellung mit Angabe der Mietobjektnummer, Adresse, Lage, - Anzahl/Lage RWM, Kennung RWM, Installation des Zubehörs - Störungshotline des AN. Folgenden Unterlagen und Dokumentationen sind vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) einmal der AG pro Einzelauftrag je WE zu übergeben: - Datenblätter/Bedienungsanleitung aller verwendeten Komponenten, - Reinigungs-/Pflege-Montageanleitung des Herstellers, - Kontaktdaten des Herstellers, - Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 oder gleichwertig. Lot 4: Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern Los 4 (Rheinland-Pfalz) 1. Anforderungen an die RWM: Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß E DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung des Q-Siegels nachzuweisen. Alle Prüfungen und Zertifizierungen müssen durch eine akkreditierte, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle erfolgt sein. Die Nachweise sind auf Anforderung in Form von Zertifikatskopien einzureichen. Für alle Warnmelder und für die unmittelbaren Zubehörprodukte zu RWM ist eine Gerätegarantie des Herstellers von 10 Jahren nachzuweisen. Für die Montage von RWM gelten neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften insbesondere die Ausführungsbestimmungen (Positionierung, Abstände etc.) der DIN 14676- 1:2018-12 verbindlich. Der im Leistungsverzeichnis vorgesehene Einheitspreis „Demontage, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme eines RWM“ versteht sich inkl. Anschaffung, Materiallieferung frei Verwendungsstelle und inkl. programmierter betriebsfertiger Montage des RWM. Im Falle von verdrahteten Anlagenteilen versteht sich der Einheitspreis inkl. Kabel absetzen, einführen und auflegen. -- Es ist ein batteriebetriebener Funk-Rauchwarnmelder mit optischem Detektionsverfahren zur frühzeitigen Detektion von Brandrauch sowie zur lokalen akustischen Alarmierung anwesender Personen, inklusive Funkmodul zu installieren. Der Melder besitzt besondere Leistungsmerkmale und ist in Verbindung mit dem Funkmodul als Melder für die Ferninspektion nach DIN 14676-1:2018-12, Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C, einsetzbar. Er ist zugelassen nach Gerätenorm DIN EN 14604 und besitzt das Qualitätslabel Q gemäß vfdb Richtlinie 14-01. Folgende Leistungsmerkmale sind durch den Funkmelder und den dazu gehörigen Funkgeräten (z.B. Funkmodul) mindestens zu erfüllen: - Optisches Detektionsverfahren, - Fest integrierte, nicht austauschbare 10-Jahresbatterie, - Alarmsignal mit mind. 85dB (Schalldruck in 3m Abstand) bei Auslösung, - Umfeld-/ Abstandsüberwachung zur Erkennung von Gegenständen im Umfeld von mind. 50 cm, die Raucheintritt behindern, - Nachführung der Ansprechempfindlichkeit der Rauchkammer gegen Verschmutzung und Verstaubung, - zyklischer Selbsttest des Melders, - großer Testknopf (Stummschaltung von Täuschungsalarmen etc.), - zeitlich begrenzte Deaktivierung eines ungewollten Alarmes manuell am Melder durch den Benutzer möglich, - Ereignisspeicherung und -übertragung u. a. für Alarm-, Verschmutzungsentstehung und Fehlerdokumentation, - Selbstüberwachung mit Störungsanzeige, - Manueller Gerätetest mittels Prüftaste, - Demontageerkennung, - ein Integriertes Funkmodul zur Ferninspektion (als offenes, OMS-konformes und dadurch interoperables System) gemäß Anforderungen der DIN 14676-1 - Übertragung der automatischen Prüfergebnisse an Funkablesegeräte, - Einsatzbereich gemäß Anwendungsnorm DIN 14676, - CE Kennzeichen gemäß Bauproduktenrichtlinie. Nachfolgende Daten werden normenkonform zur DIN 14676-1 Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C erfasst und vom Funkmodul ausgesendet: - Batteriestatus, Betriebsdauer, Sensorstatus, - Demontage, funktionsrelevante Beschädigungen, - Funktion des Warnsignals, - Umfeld-/Abstandsüberwachung, - Datum und Uhrzeit der Ferninspektion, - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen auf freien Raucheintritt. Weitere nicht melderspezifische Daten, welche die Privatsphäre der Wohnungsnutzer verletzen könnten, werden nicht erfasst. --- 2. Demontage/Montage der RWM Die in den Wohnungen vorhandenen RWM sind im ersten Vertragsjahr einmalig zu demontieren und durch einen fabrikneuen RWM zu ersetzen. Die demontierten RWM sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz fachgerecht und umweltverträglich zu entsorgen. Für die Montage wird neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften, insbesondere die DIN 14676-1 & 2:2018-12, in der jeweils aktuellen Fassung, als verbindliche Ausführungsbestimmungen festgelegt. Die Montage hat durch Schraubmontage zu erfolgen. Andere Montagearten sind nur nach vorheriger Rücksprache und Bestätigung durch die AG zulässig. Die Ausführung von Bohrungen haben grundsätzlich bauwerkschonend zu erfolgen. Die hierfür verwendeten Maschinen müssen zur Vermeidung von Verschmutzungen und Staubemissionen über einen Filter der Staubklasse H verfügen. Bohrungen in Decken sind von unten auszuführen. Sämtliche Hilfsgeräte, wie z. B. Leitern, Maschinen, Werkzeuge, etc., die für die ausgeschriebenen Arbeiten benötigt werden, sind von dem AN vorzuhalten. -- Zu den Leistungen des AN hinsichtlich der Montage von RWM pro Wohnung gehören auch: - die Einweisung der Wohnungsnutzer in die Funktion der installierten RWM sowie die Einweisung in ihre Mitwirkungspflichten, die RWM betreffend - die Übergabe von Betriebsanleitungen und Pflegehinweisen, - eine Anleitung (üblicherweise ein Piktogramm) zum „Verhalten im Brandfall“ und - die Fertigung eines Einweisungs- und Übergabeprotokolls. Das Übergabeprotokoll liegt je WE pro Wohnung vor, wird dem Mieter/Nutzer zur Unterschrift vorgelegt und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. Es dient gleichzeitig als Anzeige gegenüber der AG, dass der AN die Leistung fertig gestellt hat und die Abnahme erfolgen kann. Die Anzeige hat nach Fertigstellung einer WE innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen. Nach dem Einbau und der Inbetriebnahme im ersten Vertragsjahr ist, entsprechend der beigefügten Vorlage (siehe Anlage Musterbestandsliste) für jede Wirtschaftseinheit eine Bestandsübersicht der installierten RWM an die AG zu übergeben. -- Die Montage und ggf. der Austausches/die Außerbetriebnahme von RWM ist durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder eine "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig auszuführen. Der AN hat vor der Leistungsausführung des Einzelauftrages pro WE den Kompetenznachweis des für diesen Einzelauftrag in der WE eingesetzten Personals vorzulegen. Der Kompetenznachweis ist alle fünf Jahre zu aktualisieren. --- 3. Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) der montierten RWM Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders ist gemäß DIN 14676-1:2018-12 durch Instandhaltungsmaßnahmen - Inspektion, Wartung und die Instandsetzung - sicherzustellen. Nachfolgende Prüfungen sind mindestens alle 12 Monate als Ferninspektion entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12 -RWM - Verfahren der RWM der Bauweise C - durchzuführen: - Kontrolle der Energieversorgung, - Kontrolle der Rauchsensorik auf Funktion, - Überwachung der vorgesehenen Betriebsdauer, - Kontrolle auf Demontage, - Kontrolle, ob eine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt, - Kontrolle der Funktion des Warnsignals, - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen des Melders und - Kontrolle des Umfeldes (Radius 0,5m um den Melder) auf freien Raucheintritt. Die Ergebnisse inkl. festgestellter Mängel und Abweichungen vom Soll-Zustand sind zu dokumentieren und 10 Werktage nach erfolgter Inspektion der Melder an die AG zu übergeben. Das Protokoll ist je WE je Wohnung zu erstellen und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. -- Die für die Prüfung und Übertragung der ausgelesenen Daten notwendigen Geräte, z.B. mobile Empfangsgeräte, Datensammler, Funkmodem, sind in den Einheitspreis für die Instandhaltung einzukalkulieren. Sollte je nach gewähltem Datenübertragungsverfahren (Walk-by, Drive-by, fixed Network AMR) die Installation von Zusatzgeräten notwendig sein, so sind die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen (z. B. MLAR), insbesondere in den Flucht- und Rettungswegen - hier Treppenhäuser - einzuhalten. Vor Ausführung ist die Zustimmung der AG einzuholen. Das angebotene Funk- und Datenübertragungsverfahren ist im Leistungsverzeichnis je Los anzugeben. Die Arbeiten vor Ort in der Liegenschaft dürfen ausschließlich durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" bzw. "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig ausgeführt werden. Der entsprechende Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 ist der AG nach Auftragserteilung vorzulegen. -- Die Wartung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Die RWM haben eine nicht auswechselbare Langzeitbatterie als Energiespeicher. Der Austausch der Batterien erfolgt nach Herstellerangaben, spätestens jedoch, wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt. -- Die Instandsetzung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Für die im Rahmen der Inspektion festgestellten Mängel sind unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Sollzustand herzustellen. Nicht funktionsfähige Geräte, RWM, für die eine Außerbetriebnahme notwendig wird, oder bei anderen Ausfallsituationen, werden für die AG kostenfrei im Rahmen der Gewährleistung, ersetzt. Ein kostenpflichtiger Austausch von Geräten oder RWM erfolgt, wenn der AN den Austausch (Ersatz) nicht zu vertreten hat (z. B. Mieterverschulden durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung, oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung vorliegt). --- 4. Dokumentation Vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) hat der AN folgende Dokumentationen und Unterlagen als Muster zu erstellen und diese mit der AG abzustimmen: - Montage-/Inbetriebsetzungsprotokolle, - Einweisungs- und Übergabeprotokoll, - vereinfachte Übersicht aller RWM in tabellarischer Darstellung mit Angabe der Mietobjektnummer, Adresse, Lage, - Anzahl/Lage RWM, Kennung RWM, Installation des Zubehörs - Störungshotline des AN. Folgenden Unterlagen und Dokumentationen sind vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) einmal der AG pro Einzelauftrag je WE zu übergeben: - Datenblätter/Bedienungsanleitung aller verwendeten Komponenten, - Reinigungs-/Pflege-Montageanleitung des Herstellers, - Kontaktdaten des Herstellers, - Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 oder gleichwertig. Lot 5: Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern Los 5 (Rheinland-Pfalz) 1. Anforderungen an die RWM: Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß E DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung des Q-Siegels nachzuweisen. Alle Prüfungen und Zertifizierungen müssen durch eine akkreditierte, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle erfolgt sein. Die Nachweise sind auf Anforderung in Form von Zertifikatskopien einzureichen. Für alle Warnmelder und für die unmittelbaren Zubehörprodukte zu RWM ist eine Gerätegarantie des Herstellers von 10 Jahren nachzuweisen. Für die Montage von RWM gelten neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften insbesondere die Ausführungsbestimmungen (Positionierung, Abstände etc.) der DIN 14676- 1:2018-12 verbindlich. Der im Leistungsverzeichnis vorgesehene Einheitspreis „Demontage, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme eines RWM“ versteht sich inkl. Anschaffung, Materiallieferung frei Verwendungsstelle und inkl. programmierter betriebsfertiger Montage des RWM. Im Falle von verdrahteten Anlagenteilen versteht sich der Einheitspreis inkl. Kabel absetzen, einführen und auflegen. -- Es ist ein batteriebetriebener Funk-Rauchwarnmelder mit optischem Detektionsverfahren zur frühzeitigen Detektion von Brandrauch sowie zur lokalen akustischen Alarmierung anwesender Personen, inklusive Funkmodul zu installieren. Der Melder besitzt besondere Leistungsmerkmale und ist in Verbindung mit dem Funkmodul als Melder für die Ferninspektion nach DIN 14676-1:2018-12, Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C, einsetzbar. Er ist zugelassen nach Gerätenorm DIN EN 14604 und besitzt das Qualitätslabel Q gemäß vfdb Richtlinie 14-01. Folgende Leistungsmerkmale sind durch den Funkmelder und den dazu gehörigen Funkgeräten (z.B. Funkmodul) mindestens zu erfüllen: - Optisches Detektionsverfahren, - Fest integrierte, nicht austauschbare 10-Jahresbatterie, - Alarmsignal mit mind. 85dB (Schalldruck in 3m Abstand) bei Auslösung, - Umfeld-/ Abstandsüberwachung zur Erkennung von Gegenständen im Umfeld von mind. 50 cm, die Raucheintritt behindern, - Nachführung der Ansprechempfindlichkeit der Rauchkammer gegen Verschmutzung und Verstaubung, - zyklischer Selbsttest des Melders, - großer Testknopf (Stummschaltung von Täuschungsalarmen etc.), - zeitlich begrenzte Deaktivierung eines ungewollten Alarmes manuell am Melder durch den Benutzer möglich, - Ereignisspeicherung und -übertragung u. a. für Alarm-, Verschmutzungsentstehung und Fehlerdokumentation, - Selbstüberwachung mit Störungsanzeige, - Manueller Gerätetest mittels Prüftaste, - Demontageerkennung, - ein Integriertes Funkmodul zur Ferninspektion (als offenes, OMS-konformes und dadurch interoperables System) gemäß Anforderungen der DIN 14676-1 - Übertragung der automatischen Prüfergebnisse an Funkablesegeräte, - Einsatzbereich gemäß Anwendungsnorm DIN 14676, - CE Kennzeichen gemäß Bauproduktenrichtlinie. Nachfolgende Daten werden normenkonform zur DIN 14676-1 Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C erfasst und vom Funkmodul ausgesendet: - Batteriestatus, Betriebsdauer, Sensorstatus, - Demontage, funktionsrelevante Beschädigungen, - Funktion des Warnsignals, - Umfeld-/Abstandsüberwachung, - Datum und Uhrzeit der Ferninspektion, - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen auf freien Raucheintritt. Weitere nicht melderspezifische Daten, welche die Privatsphäre der Wohnungsnutzer verletzen könnten, werden nicht erfasst. --- 2. Demontage/Montage der RWM Die in den Wohnungen vorhandenen RWM sind im ersten Vertragsjahr einmalig zu demontieren und durch einen fabrikneuen RWM zu ersetzen. Die demontierten RWM sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz fachgerecht und umweltverträglich zu entsorgen. Für die Montage wird neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften, insbesondere die DIN 14676-1 & 2:2018-12, in der jeweils aktuellen Fassung, als verbindliche Ausführungsbestimmungen festgelegt. Die Montage hat durch Schraubmontage zu erfolgen. Andere Montagearten sind nur nach vorheriger Rücksprache und Bestätigung durch die AG zulässig. Die Ausführung von Bohrungen haben grundsätzlich bauwerkschonend zu erfolgen. Die hierfür verwendeten Maschinen müssen zur Vermeidung von Verschmutzungen und Staubemissionen über einen Filter der Staubklasse H verfügen. Bohrungen in Decken sind von unten auszuführen. Sämtliche Hilfsgeräte, wie z. B. Leitern, Maschinen, Werkzeuge, etc., die für die ausgeschriebenen Arbeiten benötigt werden, sind von dem AN vorzuhalten. -- Zu den Leistungen des AN hinsichtlich der Montage von RWM pro Wohnung gehören auch: - die Einweisung der Wohnungsnutzer in die Funktion der installierten RWM sowie die Einweisung in ihre Mitwirkungspflichten, die RWM betreffend - die Übergabe von Betriebsanleitungen und Pflegehinweisen, - eine Anleitung (üblicherweise ein Piktogramm) zum „Verhalten im Brandfall“ und - die Fertigung eines Einweisungs- und Übergabeprotokolls. Das Übergabeprotokoll liegt je WE pro Wohnung vor, wird dem Mieter/Nutzer zur Unterschrift vorgelegt und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. Es dient gleichzeitig als Anzeige gegenüber der AG, dass der AN die Leistung fertig gestellt hat und die Abnahme erfolgen kann. Die Anzeige hat nach Fertigstellung einer WE innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen. Nach dem Einbau und der Inbetriebnahme im ersten Vertragsjahr ist, entsprechend der beigefügten Vorlage (siehe Anlage Musterbestandsliste) für jede Wirtschaftseinheit eine Bestandsübersicht der installierten RWM an die AG zu übergeben. -- Die Montage und ggf. der Austausches/die Außerbetriebnahme von RWM ist durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder eine "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig auszuführen. Der AN hat vor der Leistungsausführung des Einzelauftrages pro WE den Kompetenznachweis des für diesen Einzelauftrag in der WE eingesetzten Personals vorzulegen. Der Kompetenznachweis ist alle fünf Jahre zu aktualisieren. --- 3. Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) der montierten RWM Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders ist gemäß DIN 14676-1:2018-12 durch Instandhaltungsmaßnahmen - Inspektion, Wartung und die Instandsetzung - sicherzustellen. Nachfolgende Prüfungen sind mindestens alle 12 Monate als Ferninspektion entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12 -RWM - Verfahren der RWM der Bauweise C - durchzuführen: - Kontrolle der Energieversorgung, - Kontrolle der Rauchsensorik auf Funktion, - Überwachung der vorgesehenen Betriebsdauer, - Kontrolle auf Demontage, - Kontrolle, ob eine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt, - Kontrolle der Funktion des Warnsignals, - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen des Melders und - Kontrolle des Umfeldes (Radius 0,5m um den Melder) auf freien Raucheintritt. Die Ergebnisse inkl. festgestellter Mängel und Abweichungen vom Soll-Zustand sind zu dokumentieren und 10 Werktage nach erfolgter Inspektion der Melder an die AG zu übergeben. Das Protokoll ist je WE je Wohnung zu erstellen und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. -- Die für die Prüfung und Übertragung der ausgelesenen Daten notwendigen Geräte, z.B. mobile Empfangsgeräte, Datensammler, Funkmodem, sind in den Einheitspreis für die Instandhaltung einzukalkulieren. Sollte je nach gewähltem Datenübertragungsverfahren (Walk-by, Drive-by, fixed Network AMR) die Installation von Zusatzgeräten notwendig sein, so sind die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen (z. B. MLAR), insbesondere in den Flucht- und Rettungswegen - hier Treppenhäuser - einzuhalten. Vor Ausführung ist die Zustimmung der AG einzuholen. Das angebotene Funk- und Datenübertragungsverfahren ist im Leistungsverzeichnis je Los anzugeben. Die Arbeiten vor Ort in der Liegenschaft dürfen ausschließlich durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" bzw. "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig ausgeführt werden. Der entsprechende Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 ist der AG nach Auftragserteilung vorzulegen. -- Die Wartung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Die RWM haben eine nicht auswechselbare Langzeitbatterie als Energiespeicher. Der Austausch der Batterien erfolgt nach Herstellerangaben, spätestens jedoch, wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt. -- Die Instandsetzung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Für die im Rahmen der Inspektion festgestellten Mängel sind unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Sollzustand herzustellen. Nicht funktionsfähige Geräte, RWM, für die eine Außerbetriebnahme notwendig wird, oder bei anderen Ausfallsituationen, werden für die AG kostenfrei im Rahmen der Gewährleistung, ersetzt. Ein kostenpflichtiger Austausch von Geräten oder RWM erfolgt, wenn der AN den Austausch (Ersatz) nicht zu vertreten hat (z. B. Mieterverschulden durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung, oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung vorliegt). --- 4. Dokumentation Vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) hat der AN folgende Dokumentationen und Unterlagen als Muster zu erstellen und diese mit der AG abzustimmen: - Montage-/Inbetriebsetzungsprotokolle, - Einweisungs- und Übergabeprotokoll, - vereinfachte Übersicht aller RWM in tabellarischer Darstellung mit Angabe der Mietobjektnummer, Adresse, Lage, - Anzahl/Lage RWM, Kennung RWM, Installation des Zubehörs - Störungshotline des AN. Folgenden Unterlagen und Dokumentationen sind vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) einmal der AG pro Einzelauftrag je WE zu übergeben: - Datenblätter/Bedienungsanleitung aller verwendeten Komponenten, - Reinigungs-/Pflege-Montageanleitung des Herstellers, - Kontaktdaten des Herstellers, - Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 oder gleichwertig. Lot 6: Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern Los 6 (Rheinland-Pfalz) 1. Anforderungen an die RWM: Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß E DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung des Q-Siegels nachzuweisen. Alle Prüfungen und Zertifizierungen müssen durch eine akkreditierte, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle erfolgt sein. Die Nachweise sind auf Anforderung in Form von Zertifikatskopien einzureichen. Für alle Warnmelder und für die unmittelbaren Zubehörprodukte zu RWM ist eine Gerätegarantie des Herstellers von 10 Jahren nachzuweisen. Für die Montage von RWM gelten neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften insbesondere die Ausführungsbestimmungen (Positionierung, Abstände etc.) der DIN 14676- 1:2018-12 verbindlich. Der im Leistungsverzeichnis vorgesehene Einheitspreis „Demontage, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme eines RWM“ versteht sich inkl. Anschaffung, Materiallieferung frei Verwendungsstelle und inkl. programmierter betriebsfertiger Montage des RWM. Im Falle von verdrahteten Anlagenteilen versteht sich der Einheitspreis inkl. Kabel absetzen, einführen und auflegen. -- Es ist ein batteriebetriebener Funk-Rauchwarnmelder mit optischem Detektionsverfahren zur frühzeitigen Detektion von Brandrauch sowie zur lokalen akustischen Alarmierung anwesender Personen, inklusive Funkmodul zu installieren. Der Melder besitzt besondere Leistungsmerkmale und ist in Verbindung mit dem Funkmodul als Melder für die Ferninspektion nach DIN 14676-1:2018-12, Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C, einsetzbar. Er ist zugelassen nach Gerätenorm DIN EN 14604 und besitzt das Qualitätslabel Q gemäß vfdb Richtlinie 14-01. Folgende Leistungsmerkmale sind durch den Funkmelder und den dazu gehörigen Funkgeräten (z.B. Funkmodul) mindestens zu erfüllen: - Optisches Detektionsverfahren, - Fest integrierte, nicht austauschbare 10-Jahresbatterie, - Alarmsignal mit mind. 85dB (Schalldruck in 3m Abstand) bei Auslösung, - Umfeld-/ Abstandsüberwachung zur Erkennung von Gegenständen im Umfeld von mind. 50 cm, die Raucheintritt behindern, - Nachführung der Ansprechempfindlichkeit der Rauchkammer gegen Verschmutzung und Verstaubung, - zyklischer Selbsttest des Melders, - großer Testknopf (Stummschaltung von Täuschungsalarmen etc.), - zeitlich begrenzte Deaktivierung eines ungewollten Alarmes manuell am Melder durch den Benutzer möglich, - Ereignisspeicherung und -übertragung u. a. für Alarm-, Verschmutzungsentstehung und Fehlerdokumentation, - Selbstüberwachung mit Störungsanzeige, - Manueller Gerätetest mittels Prüftaste, - Demontageerkennung, - ein Integriertes Funkmodul zur Ferninspektion (als offenes, OMS-konformes und dadurch interoperables System) gemäß Anforderungen der DIN 14676-1 - Übertragung der automatischen Prüfergebnisse an Funkablesegeräte, - Einsatzbereich gemäß Anwendungsnorm DIN 14676, - CE Kennzeichen gemäß Bauproduktenrichtlinie. Nachfolgende Daten werden normenkonform zur DIN 14676-1 Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C erfasst und vom Funkmodul ausgesendet: - Batteriestatus, Betriebsdauer, Sensorstatus, - Demontage, funktionsrelevante Beschädigungen, - Funktion des Warnsignals, - Umfeld-/Abstandsüberwachung, - Datum und Uhrzeit der Ferninspektion, - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen auf freien Raucheintritt. Weitere nicht melderspezifische Daten, welche die Privatsphäre der Wohnungsnutzer verletzen könnten, werden nicht erfasst. --- 2. Demontage/Montage der RWM Die in den Wohnungen vorhandenen RWM sind im ersten Vertragsjahr einmalig zu demontieren und durch einen fabrikneuen RWM zu ersetzen. Die demontierten RWM sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz fachgerecht und umweltverträglich zu entsorgen. Für die Montage wird neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften, insbesondere die DIN 14676-1 & 2:2018-12, in der jeweils aktuellen Fassung, als verbindliche Ausführungsbestimmungen festgelegt. Die Montage hat durch Schraubmontage zu erfolgen. Andere Montagearten sind nur nach vorheriger Rücksprache und Bestätigung durch die AG zulässig. Die Ausführung von Bohrungen haben grundsätzlich bauwerkschonend zu erfolgen. Die hierfür verwendeten Maschinen müssen zur Vermeidung von Verschmutzungen und Staubemissionen über einen Filter der Staubklasse H verfügen. Bohrungen in Decken sind von unten auszuführen. Sämtliche Hilfsgeräte, wie z. B. Leitern, Maschinen, Werkzeuge, etc., die für die ausgeschriebenen Arbeiten benötigt werden, sind von dem AN vorzuhalten. -- Zu den Leistungen des AN hinsichtlich der Montage von RWM pro Wohnung gehören auch: - die Einweisung der Wohnungsnutzer in die Funktion der installierten RWM sowie die Einweisung in ihre Mitwirkungspflichten, die RWM betreffend - die Übergabe von Betriebsanleitungen und Pflegehinweisen, - eine Anleitung (üblicherweise ein Piktogramm) zum „Verhalten im Brandfall“ und - die Fertigung eines Einweisungs- und Übergabeprotokolls. Das Übergabeprotokoll liegt je WE pro Wohnung vor, wird dem Mieter/Nutzer zur Unterschrift vorgelegt und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. Es dient gleichzeitig als Anzeige gegenüber der AG, dass der AN die Leistung fertig gestellt hat und die Abnahme erfolgen kann. Die Anzeige hat nach Fertigstellung einer WE innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen. Nach dem Einbau und der Inbetriebnahme im ersten Vertragsjahr ist, entsprechend der beigefügten Vorlage (siehe Anlage Musterbestandsliste) für jede Wirtschaftseinheit eine Bestandsübersicht der installierten RWM an die AG zu übergeben. -- Die Montage und ggf. der Austausches/die Außerbetriebnahme von RWM ist durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder eine "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig auszuführen. Der AN hat vor der Leistungsausführung des Einzelauftrages pro WE den Kompetenznachweis des für diesen Einzelauftrag in der WE eingesetzten Personals vorzulegen. Der Kompetenznachweis ist alle fünf Jahre zu aktualisieren. --- 3. Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) der montierten RWM Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders ist gemäß DIN 14676-1:2018-12 durch Instandhaltungsmaßnahmen - Inspektion, Wartung und die Instandsetzung - sicherzustellen. Nachfolgende Prüfungen sind mindestens alle 12 Monate als Ferninspektion entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12 -RWM - Verfahren der RWM der Bauweise C - durchzuführen: - Kontrolle der Energieversorgung, - Kontrolle der Rauchsensorik auf Funktion, - Überwachung der vorgesehenen Betriebsdauer, - Kontrolle auf Demontage, - Kontrolle, ob eine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt, - Kontrolle der Funktion des Warnsignals, - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen des Melders und - Kontrolle des Umfeldes (Radius 0,5m um den Melder) auf freien Raucheintritt. Die Ergebnisse inkl. festgestellter Mängel und Abweichungen vom Soll-Zustand sind zu dokumentieren und 10 Werktage nach erfolgter Inspektion der Melder an die AG zu übergeben. Das Protokoll ist je WE je Wohnung zu erstellen und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. -- Die für die Prüfung und Übertragung der ausgelesenen Daten notwendigen Geräte, z.B. mobile Empfangsgeräte, Datensammler, Funkmodem, sind in den Einheitspreis für die Instandhaltung einzukalkulieren. Sollte je nach gewähltem Datenübertragungsverfahren (Walk-by, Drive-by, fixed Network AMR) die Installation von Zusatzgeräten notwendig sein, so sind die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen (z. B. MLAR), insbesondere in den Flucht- und Rettungswegen - hier Treppenhäuser - einzuhalten. Vor Ausführung ist die Zustimmung der AG einzuholen. Das angebotene Funk- und Datenübertragungsverfahren ist im Leistungsverzeichnis je Los anzugeben. Die Arbeiten vor Ort in der Liegenschaft dürfen ausschließlich durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" bzw. "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig ausgeführt werden. Der entsprechende Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 ist der AG nach Auftragserteilung vorzulegen. -- Die Wartung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Die RWM haben eine nicht auswechselbare Langzeitbatterie als Energiespeicher. Der Austausch der Batterien erfolgt nach Herstellerangaben, spätestens jedoch, wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt. -- Die Instandsetzung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Für die im Rahmen der Inspektion festgestellten Mängel sind unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Sollzustand herzustellen. Nicht funktionsfähige Geräte, RWM, für die eine Außerbetriebnahme notwendig wird, oder bei anderen Ausfallsituationen, werden für die AG kostenfrei im Rahmen der Gewährleistung, ersetzt. Ein kostenpflichtiger Austausch von Geräten oder RWM erfolgt, wenn der AN den Austausch (Ersatz) nicht zu vertreten hat (z. B. Mieterverschulden durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung, oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung vorliegt). --- 4. Dokumentation Vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) hat der AN folgende Dokumentationen und Unterlagen als Muster zu erstellen und diese mit der AG abzustimmen: - Montage-/Inbetriebsetzungsprotokolle, - Einweisungs- und Übergabeprotokoll, - vereinfachte Übersicht aller RWM in tabellarischer Darstellung mit Angabe der Mietobjektnummer, Adresse, Lage, - Anzahl/Lage RWM, Kennung RWM, Installation des Zubehörs - Störungshotline des AN. Folgenden Unterlagen und Dokumentationen sind vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) einmal der AG pro Einzelauftrag je WE zu übergeben: - Datenblätter/Bedienungsanleitung aller verwendeten Komponenten, - Reinigungs-/Pflege-Montageanleitung des Herstellers, - Kontaktdaten des Herstellers, - Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 oder gleichwertig. Lot 7: Demontage/Entsorgung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern Los 7 (Saarland) 1. Anforderungen an die RWM: Es sind ausschließlich Rauchwarnmelder anzubieten, welche die Prüfung und Zertifizierung gem. DIN EN 14604 besitzen und für den Einsatz gemäß E DIN 14676-1:2018-12 zugelassen sind. Zur Sicherstellung einer hohen Zuverlässigkeit und Langlebigkeit ist zusätzlich eine erfolgreiche Prüfung gem. VdS 3131 bzw. vfdb 14-01 und die Berechtigung zur Führung des Q-Siegels nachzuweisen. Alle Prüfungen und Zertifizierungen müssen durch eine akkreditierte, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle erfolgt sein. Die Nachweise sind auf Anforderung in Form von Zertifikatskopien einzureichen. Für alle Warnmelder und für die unmittelbaren Zubehörprodukte zu RWM ist eine Gerätegarantie des Herstellers von 10 Jahren nachzuweisen. Für die Montage von RWM gelten neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften insbesondere die Ausführungsbestimmungen (Positionierung, Abstände etc.) der DIN 14676- 1:2018-12 verbindlich. Der im Leistungsverzeichnis vorgesehene Einheitspreis „Demontage, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme eines RWM“ versteht sich inkl. Anschaffung, Materiallieferung frei Verwendungsstelle und inkl. programmierter betriebsfertiger Montage des RWM. Im Falle von verdrahteten Anlagenteilen versteht sich der Einheitspreis inkl. Kabel absetzen, einführen und auflegen. -- Es ist ein batteriebetriebener Funk-Rauchwarnmelder mit optischem Detektionsverfahren zur frühzeitigen Detektion von Brandrauch sowie zur lokalen akustischen Alarmierung anwesender Personen, inklusive Funkmodul zu installieren. Der Melder besitzt besondere Leistungsmerkmale und ist in Verbindung mit dem Funkmodul als Melder für die Ferninspektion nach DIN 14676-1:2018-12, Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C, einsetzbar. Er ist zugelassen nach Gerätenorm DIN EN 14604 und besitzt das Qualitätslabel Q gemäß vfdb Richtlinie 14-01. Folgende Leistungsmerkmale sind durch den Funkmelder und den dazu gehörigen Funkgeräten (z.B. Funkmodul) mindestens zu erfüllen: - Optisches Detektionsverfahren, - Fest integrierte, nicht austauschbare 10-Jahresbatterie, - Alarmsignal mit mind. 85dB (Schalldruck in 3m Abstand) bei Auslösung, - Umfeld-/ Abstandsüberwachung zur Erkennung von Gegenständen im Umfeld von mind. 50 cm, die Raucheintritt behindern, - Nachführung der Ansprechempfindlichkeit der Rauchkammer gegen Verschmutzung und Verstaubung, - zyklischer Selbsttest des Melders, - großer Testknopf (Stummschaltung von Täuschungsalarmen etc.), - zeitlich begrenzte Deaktivierung eines ungewollten Alarmes manuell am Melder durch den Benutzer möglich, - Ereignisspeicherung und -übertragung u. a. für Alarm-, Verschmutzungsentstehung und Fehlerdokumentation, - Selbstüberwachung mit Störungsanzeige, - Manueller Gerätetest mittels Prüftaste, - Demontageerkennung, - ein Integriertes Funkmodul zur Ferninspektion (als offenes, OMS-konformes und dadurch interoperables System) gemäß Anforderungen der DIN 14676-1 - Übertragung der automatischen Prüfergebnisse an Funkablesegeräte, - Einsatzbereich gemäß Anwendungsnorm DIN 14676, - CE Kennzeichen gemäß Bauproduktenrichtlinie. Nachfolgende Daten werden normenkonform zur DIN 14676-1 Abschnitt 6.2.3.3 Verfahren C erfasst und vom Funkmodul ausgesendet: - Batteriestatus, Betriebsdauer, Sensorstatus, - Demontage, funktionsrelevante Beschädigungen, - Funktion des Warnsignals, - Umfeld-/Abstandsüberwachung, - Datum und Uhrzeit der Ferninspektion, - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen auf freien Raucheintritt. Weitere nicht melderspezifische Daten, welche die Privatsphäre der Wohnungsnutzer verletzen könnten, werden nicht erfasst. --- 2. Demontage/Montage der RWM Die in den Wohnungen vorhandenen RWM sind im ersten Vertragsjahr einmalig zu demontieren und durch einen fabrikneuen RWM zu ersetzen. Die demontierten RWM sind gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz fachgerecht und umweltverträglich zu entsorgen. Für die Montage wird neben den einschlägigen allgemeinen Vorschriften, insbesondere die DIN 14676-1 & 2:2018-12, in der jeweils aktuellen Fassung, als verbindliche Ausführungsbestimmungen festgelegt. Die Montage hat durch Schraubmontage zu erfolgen. Andere Montagearten sind nur nach vorheriger Rücksprache und Bestätigung durch die AG zulässig. Die Ausführung von Bohrungen haben grundsätzlich bauwerkschonend zu erfolgen. Die hierfür verwendeten Maschinen müssen zur Vermeidung von Verschmutzungen und Staubemissionen über einen Filter der Staubklasse H verfügen. Bohrungen in Decken sind von unten auszuführen. Sämtliche Hilfsgeräte, wie z. B. Leitern, Maschinen, Werkzeuge, etc., die für die ausgeschriebenen Arbeiten benötigt werden, sind von dem AN vorzuhalten. -- Zu den Leistungen des AN hinsichtlich der Montage von RWM pro Wohnung gehören auch: - die Einweisung der Wohnungsnutzer in die Funktion der installierten RWM sowie die Einweisung in ihre Mitwirkungspflichten, die RWM betreffend - die Übergabe von Betriebsanleitungen und Pflegehinweisen, - eine Anleitung (üblicherweise ein Piktogramm) zum „Verhalten im Brandfall“ und - die Fertigung eines Einweisungs- und Übergabeprotokolls. Das Übergabeprotokoll liegt je WE pro Wohnung vor, wird dem Mieter/Nutzer zur Unterschrift vorgelegt und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. Es dient gleichzeitig als Anzeige gegenüber der AG, dass der AN die Leistung fertig gestellt hat und die Abnahme erfolgen kann. Die Anzeige hat nach Fertigstellung einer WE innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen. Nach dem Einbau und der Inbetriebnahme im ersten Vertragsjahr ist, entsprechend der beigefügten Vorlage (siehe Anlage Musterbestandsliste) für jede Wirtschaftseinheit eine Bestandsübersicht der installierten RWM an die AG zu übergeben. -- Die Montage und ggf. der Austausches/die Außerbetriebnahme von RWM ist durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder eine "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig auszuführen. Der AN hat vor der Leistungsausführung des Einzelauftrages pro WE den Kompetenznachweis des für diesen Einzelauftrag in der WE eingesetzten Personals vorzulegen. Der Kompetenznachweis ist alle fünf Jahre zu aktualisieren. --- 3. Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) der montierten RWM Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders ist gemäß DIN 14676-1:2018-12 durch Instandhaltungsmaßnahmen - Inspektion, Wartung und die Instandsetzung - sicherzustellen. Nachfolgende Prüfungen sind mindestens alle 12 Monate als Ferninspektion entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12 -RWM - Verfahren der RWM der Bauweise C - durchzuführen: - Kontrolle der Energieversorgung, - Kontrolle der Rauchsensorik auf Funktion, - Überwachung der vorgesehenen Betriebsdauer, - Kontrolle auf Demontage, - Kontrolle, ob eine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt, - Kontrolle der Funktion des Warnsignals, - Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen des Melders und - Kontrolle des Umfeldes (Radius 0,5m um den Melder) auf freien Raucheintritt. Die Ergebnisse inkl. festgestellter Mängel und Abweichungen vom Soll-Zustand sind zu dokumentieren und 10 Werktage nach erfolgter Inspektion der Melder an die AG zu übergeben. Das Protokoll ist je WE je Wohnung zu erstellen und enthält zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen das Prüfdatum. -- Die für die Prüfung und Übertragung der ausgelesenen Daten notwendigen Geräte, z.B. mobile Empfangsgeräte, Datensammler, Funkmodem, sind in den Einheitspreis für die Instandhaltung einzukalkulieren. Sollte je nach gewähltem Datenübertragungsverfahren (Walk-by, Drive-by, fixed Network AMR) die Installation von Zusatzgeräten notwendig sein, so sind die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen (z. B. MLAR), insbesondere in den Flucht- und Rettungswegen - hier Treppenhäuser - einzuhalten. Vor Ausführung ist die Zustimmung der AG einzuholen. Das angebotene Funk- und Datenübertragungsverfahren ist im Leistungsverzeichnis je Los anzugeben. Die Arbeiten vor Ort in der Liegenschaft dürfen ausschließlich durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" bzw. "Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" oder gleichwertig ausgeführt werden. Der entsprechende Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 ist der AG nach Auftragserteilung vorzulegen. -- Die Wartung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Die RWM haben eine nicht auswechselbare Langzeitbatterie als Energiespeicher. Der Austausch der Batterien erfolgt nach Herstellerangaben, spätestens jedoch, wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt. -- Die Instandsetzung erfolgt entsprechend der Festlegungen der DIN 14676-1:2018-12. Für die im Rahmen der Inspektion festgestellten Mängel sind unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Sollzustand herzustellen. Nicht funktionsfähige Geräte, RWM, für die eine Außerbetriebnahme notwendig wird, oder bei anderen Ausfallsituationen, werden für die AG kostenfrei im Rahmen der Gewährleistung, ersetzt. Ein kostenpflichtiger Austausch von Geräten oder RWM erfolgt, wenn der AN den Austausch (Ersatz) nicht zu vertreten hat (z. B. Mieterverschulden durch unsachgemäße Behandlung/Bedienung, oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung vorliegt). --- 4. Dokumentation Vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) hat der AN folgende Dokumentationen und Unterlagen als Muster zu erstellen und diese mit der AG abzustimmen: - Montage-/Inbetriebsetzungsprotokolle, - Einweisungs- und Übergabeprotokoll, - vereinfachte Übersicht aller RWM in tabellarischer Darstellung mit Angabe der Mietobjektnummer, Adresse, Lage, - Anzahl/Lage RWM, Kennung RWM, Installation des Zubehörs - Störungshotline des AN. Folgenden Unterlagen und Dokumentationen sind vor Ausführung der Leistungen (Montage, Instandhaltung) einmal der AG pro Einzelauftrag je WE zu übergeben: - Datenblätter/Bedienungsanleitung aller verwendeten Komponenten, - Reinigungs-/Pflege-Montageanleitung des Herstellers, - Kontaktdaten des Herstellers, - Kompetenznachweis gemäß DIN 14676-2:2018-12 oder gleichwertig.

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