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Abbruch Häuser 3 bis 6, Verbindungsgebäude + Weltkriegs-OP-Bunker

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SDL-Citybaumanagement GmbH

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AVK -Neubaukomplex - Bauabschnitt 3 bis 5 - Baufeldfreimachung und Sicherungsmaßnahmen - Abbruch der Häuser 3 bis 6, Verbindungsgebäude I und II und ehem. Weltkriegs-OP- Bunker einschl. Schadstoffsanierung und Entsorgung - sowie Baufeldsicherungsmaßnahmen ( Verbau ) Die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH plant am Standort Auguste-Viktoria-Klinikum in Berlin-Schöneberg, Rubensstraße 125, 12157 Berlin die Errichtung eines Neubaus als 3. - 5. BA der Standortentwicklung des AVK - am Grazer Damm. Lot 1: Die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH plant am Standort Auguste-Viktoria-Klinikum in Berlin-Schöneberg, Rubensstraße 125, 12157 Berlin die Errichtung eines Neubaus als 3. - 5. BA der Standortentwicklung des AVK - am Grazer Damm. Voraussetzung der Neubaumaßnahme ist der Abbruch der Häuser 3 bis 6 (errichtet ca. 1905, i. d. R 3-geschossig und voll unterkellert grundsaniert 1987 - 1993) des Verbindungsgebäudes I, ehem. Abschnitt 1 und 2 (Neubau errichtet 1989 und 1992 - 4-geschossig und voll unterkellert) sowie des ehemaligen OP-Kriegsbunkers zwischen dem Haus 5 und 4 (errichtet 1941 - hälftig unter OKG). Der Abbruch des oben genannten Gebäudekomplexes einschl. der vorangestellten umfassenden Schadstoffsanierung erfolgt in mehreren Abschnitten, wobei ein Teil der Gebäude auch während der Abbruchmaßnahmen angrenzender Häuser des Abbruchkomplex in Betrieb bleiben muss. Zur Sicherung des Baufeldes der Neubaumaßnahme sowie zum Schutz der umliegenden Ver- und Entsorgungsleitungen und Trassen, sowie zur Aufrechterhaltung von Verkehrswegen im angrenzenden Krankenhausgelände und des öffentlichen Straßenlandes müssen umfangreiche Bausicherungsarbeiten als Berliner-Verbau vorgenommen werden. Auch die Sicherungsmaßnahmen erfolgen zeitlich versetzt je nach Abbruch- und Rückbaufolge. Gesamtlänge des Verbau ca. 450,00 m / Verbauträgerlängen ca. 9,80 m / Verbauträger HEB 400 ca. 500 Stck. / Ausfachung bis ca. 3,00 m unter UKG = Abbruchtiefe der Fundamente. Vorhaltezeit der Träger ca. 3 Jahre optional - oder alternativ Ankauf durch den AG. Ergänzung der Verbohlung mit Weiterführung des Erdaushub voraussichtlich ab 2. Halbjahr 2024, optional wird ein Ankauf der Verbauträger und Teilflächenausbohlung durch den AG ausgeschrieben Die Schadstoffsanierung erfolgt auf der Grundlage eines umfassenden Schadstoffgutachtens und eines daraus abgeleiteten Schadstoffkatasters (auch schwachgebundener Asbest). Die Schadstoffsanierung muss umfassend vor einer maschinellen Niederlegung der Gebäudesubstanz erfolgen, einschl. nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und Verordnungen durch den AN vorzunehmender Entsorgung. Bei Bauschutt > Z2 gilt zwingend die Einhaltung von Auflagen Berliner Behörden sowie die Bedienung von zugelassenen Bauschuttwaschanlagen in den Ländern Berlin und Brandenburg. Die Entsorgungskosten einschl. der vorgeschriebenen Andienung über eine Bauschuttwaschanlage trägt der AN selbst. Das Laden und Entsorgen von Bauschutt ist abhängig von der Einstufung nach LAGA-Bauschutt aus den Mischproben der Haufwerke. Für die Einstufung der Abfallhaufwerke werden Analysen durch ein neutrales, vom AG gesondert beauftragtes Labor durchgeführt. Die Baustelle muss durch zwei zum Grazer Damm herzustellenden Dauerbaustellenzufahrt sowie eine Baustelleneinrichtung (einschl. Baustraßen) erschlossen werden - nur die Baufeldumzäunung erfolgt durch den AG - Baumfällarbeiten durch den AN. Baukennwerte der abzubrechenden Gebäude: ( Haus - Gebäudegrundfläche UG - BRI ) Haus 3 einschl. Aufwachtrakt - 720,00 m² - 11.200,00 m³ / Haus 4 - 820,00 m² - 13.000,00 m³ / Haus 5 - 780,00 m² - 13.000,00 m³ / Haus 6 - 890,00 m² - 14.700,00 m³ / Verbindungsgebäude I und II - 900,00 m² - 14.400,00 m³ / Bunker - 450,00 m² - 3.200,00 m³ Gesamt BRI ca. 69.600,00 m³ Gesamt GF UG ca. 4.500,00 m² ( nach Vermessungsaufmaß) sowie ca. 800,00 lfm unterirdische Versorgungskanäle - gemauert, Breite 1,50 m, Höhe 2,50 m Alle Gebäude sind vollständig unterkellert sowie mit unterirdischen Versorgungsgängen miteinander verbunden. Der Abbruch erfolgt vollständig und restlos bis an die Sicherungsverbauwand, einschl. anteiliger Erdarbeiten bis auf die Höhe der vorhandenen Fundamente der Gebäude innerhalb der Sicherungsflächen. Das gesamte Baufeld umfasst eine Fläche von ca. 80 x 190m = 15.200 m². Im Baufeld und um die Verbausicherungslinien werden auch während der Abbrucharbeiten noch Ver -und Entsorgungsleitungen in Betrieb bleiben müssen, welche besonders zu schützen sind (in Kanälen und auch erdverlegt)! Baudurchführung ab voraussichtlich Mitte November 2022 - Bauzeit ca. 16 Monate bis voraussichtlich 02 / 2024 - optional, wenn der Teilabbruch Haus 4 sowie Verbindungsgebäude I erst im 2. Quartal 2024 einschl. der anteiligen Verbauarbeiten ausgeführt werden kann. Dann Leistungsende 06/2024. Dies ist auch dadurch bedingt, dass das Haus 4 und das Verbindungsgebäude II erst als letzter Abschnitt abgebrochen werden und bis zu einem noch nicht exakt bestimmbaren Zeitpunkt in Betrieb bleiben müssen.

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