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Description
Ausführliche Beschreibung siehe Anlage C (3.1 Leistungsbeschreibung): Die Gebrüder-Grimm-Stadt Hanau liegt im Osten des Rhein-Main-Gebietes und gehört zum Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Das in der Innenstadt gelegene Bauwerk 110 (Hauptbahnhofbrücke) in der Willy-Brandt-Straße (B 43) wurde 1958 errichtet. Es handelt sich um eine Spannbetonhohlplattenbrücke mit einer Länge von ca. 120 m und einer Breite von ca. 16-40 m (WL-Achsen), die über den Nord- und Südteil des Hanauer Hauptbahnhofs führt. Bei der letzten Brückenhauptprüfung gemäß DIN 1076 im Jahre 2017 wurde festgestellt, dass an dem Bauwerk erhebliche Schäden vorhanden sind. Als mittelfristige Maßnahme dürfen seit Mai 2019 Fahrzeuge >3,5 t die Brücke nicht mehr befahren. Aufgrund der derzeit nicht vollständigen Bestandsunterlagen ist eine statische Nachrechnung nicht möglich. Daher ist die Hauptbahnhofbrücke mittels eines Ersatzneubaus an gleicher Stelle neu zu bauen. Die Stadt Hanau ist Eigentümerin und Vorhabenträgerin. Ausführliche Auftragsbeschreibung siehe Anlage C 3.1 „Leistungsbeschreibung“. Detaillierte Beschreibung der einzelnen Leistungsbilder siehe Anlagen C 3.2 - 3.8 „Leistungsbild“ der einzelnen Gewerke: Leistungsumfang: Generalplanerleistungen mit folgenden Teilleistungen: — Leistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff HOAI LPH 1-9, — Leistungen Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff HOAI LPH 1-6, — Leistungen Verkehrsanlagen gem. §§ 45 ff HOAI LPH 1-9, — Leistungen Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 ff HOAI (Oberleitungen, LST/TK, 50Hz-Technik) LPH 1-7, — Leistungen SiGeKo gem. AHO Nr. 15 (Leistungen nach der Baustellenverordnung). In allen Bereich zzgl. besondere Leistungen (siehe Vertragsentwurf und Anlagen) Der Ersatzneubau beinhaltet im Einzelnen folgende Maßnahmen: — Sperrung und Abbruch der Bestandsbrücke, — Ersatzneubau der Bestandsbrücke, — ggf. Bau einer Behelfsbrücke/Abbruch der Behelfsbrücke. Im Zuge der ersten Leistungsphasen soll eine umfassende Variantenuntersuchung stattfinden, welche in eine Vorzugsvariante für den weiteren Projektverlauf münden soll. Zu beachten ist dabei, dass der Streckenabschnitt unterhalb der Brücke durch Eisenbahnverkehr stark frequentiert ist, somit wird der Abbruch der Bestandsbrücke in mehreren Abschnitten mithilfe eines Traggerüsts aller Wahrscheinlichkeit nach unumgänglich sein. Das gesamte Projekt muss in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn erfolgen, z. B. sind für die Arbeiten teilweise Sperrpausen erforderlich. Hierbei gilt es entsprechende Bedarfe zu ermitteln, mit der Baubetriebskoordination der DB Netz AG abzustimmen und nach Vorgabe der Fristen diese über das System Railsys-Map (Babett) bei der DB Netz AG anzumelden. Die daraus folgenden Abstimmungstermine und ggf. Vorstellung des Bauablaufs sind als zusätzliche Leistungen ebenfalls zu erbringen. Die Anmeldung und die Abstimmung mit o. g. Stellen erfolgen durch einen befähigten technischen Anmelder, welcher ausgebildeter Bauüberwacher ist und eine Qualifikation zum Betra anmelden nachweist. Für die Anmeldung in Railsys-Map ist ferner ein BKU-Anschluss gem. Vorgaben der DB Netz AG erforderlich. Eine weitere Planungsleistung ist die Erstellung einer Kreuzungsvereinbarung nach §§ 3, 12 Nr.2 EKrG zw. DB und der Stadt Hanau. Die DB hat bezüglich einer erforderlichen Änderung in der lichten Höhe und dem Abstand fester Bauwerke zur Gleisachse ein Verlangen und ist daher an der Maßnahme und an den Kosten beteiligt. Ein dafür notwendiger Fiktiventwurf gibt Aufschluss über die Kostendifferenz und somit an der Kostenbeteiligung. Dieser Fiktiventwurf wird auch Teil der Planungsleistung. Eine Leitungsänderungsvereinbarungen mit Dritten ist ebenfalls zu erstellen. Im Zuge der Entwurfsphase ist ein Förderantrag nach Kommunaler Verkehrsinfrastrukturförderung zu erarbeiten und beim Land Hessen einzureichen. Dies ist ebenfalls Teil der Planungsleistungen. Zusätzlich sind Leistungen des Bauüberwachers Bahn sowie des Bauvorlageberechtigten nach VV Bau und VV Bau-STE für die einzelnen Fachgewerke erforderlich. Projektzeitraum: Die Terminplanung ist u. A. von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens abhängig. Beginn Planung Anfang 2021. Baubeginn vermutlich frühestens Mitte 2023. Je nach Ausführungsart Abschluss Neubau ca. Mitte 2026. Abbruch der Behelfsbrücke ca. Ende 2026 (von 09/25-09/26 ist Sperrpausensperre), sofern eine Behelfsbrücke für die Baumaßnahme erstellt wurde. Projektkosten: Anrechenbare Kosten für Objektplanung Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagenplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, SiGeKo geschätzt bei 20 Mio. EUR insg., unterschiedlich anrechenbar für einzelne Gewerke. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht.
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