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Ladeinfrastruktur für den Betriebshof HD
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SBRS GmbH
Description
Ausschreibungsgegenstand ist die Planung, Genehmigung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse bzw. Brennstoffzellen-Range Extender-Busse auf dem Busbetriebshof Wieblinger Weg 92 der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) in Heidelberg. Die zu errichtende Ladeinfrastruktur gliedert sich in zwei Bereiche: die Hauptabstellung mit 22 Ladepunkten mit jeweils mindestens 85 kW Ladeleistung und die Nebenabstellung mit 4 Ladepunkten mit jeweils mindestens 150 kW Ladeleistung pro Ladepunkt. Alle Ladepunkte sind mit CCS2-Steckern auszustatten. Umfasst vom Vergabegegenstand sind auch die Instandhaltung der Ladeinfrastruktur für die Dauer von mindestens 2 Jahren ab Gesamtsystemabnahme (d.h. für die Dauer des Gewährleistungszeitraums), die Sicherstellung eines Kundendienstes während dieser Zeit und optionale Schulungen. Ggf. wird darüber hinaus ein Vollservicevertrag (Inspektion, Wartung und Instandhaltung) inkl. Ersatzteilversorgung für weitere vier Jahre nach Ablauf des o.g. Gewährleistungszeitraumes als ggf. optionaler Leistungsbestandteil vom Leistungsumfang mit umfasst sein. Einzelheiten sind dem Entwurf des Lastenhefts zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragsgegenstand im laufenden Vergabeverfahren näher zu konkretisieren und die Vergabeunterlagen entsprechend abzuändern. Lot 1: Ausschreibungsgegenstand ist die Planung, Genehmigung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse bzw. Brennstoffzellen-Range Extender-Busse auf dem Busbetriebshof Wieblinger Weg 92 der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv). Die zu errichtende Ladeinfrastruktur gliedert sich in zwei Bereiche: die Hauptabstellung mit 22 Ladepunkten mit jeweils mindestens 85 kW Ladeleistung und die Nebenabstellung mit 4 Ladepunkten mit jeweils mindestens 150 kW Ladeleistung pro Ladepunkt. Für die Ladeinfrastruktur sind die folgenden Liefertermine einzuhalten: 1. Nebenabstellung: 31.10.2023 2. Hauptabstellung: 31.03.2024 Alle Ladepunkte sind mit CCS2-Steckern auszustatten. Als Übergabepunkt ist die beigestellte Niederspannungsunterverteilung im Sozialgebäude definiert. Darüber ist die gesamte Ladetechnik zu versorgen. Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen die Installation der entsprechenden Ladetechnik, einschließlich ggf. nötiger Kommunikationsumsetzer sowie der benötigten Verkabelung. Für die Verkabelung sind die von der rnv bereits beigestellten Leerrohrtrassen, Schächte, Steigleitern, Kabeltrassen sowie der vor dem Sozialgebäude befindliche Bodenkanal zu nutzen. Nur für die Ausfädelung der DC-Kabel und ggf. weiterer benötigten Kommunikationskabel der Hauptabstellung in dem Bereich zwischen Ladetechnik und dem Sozialgebäude sind entsprechende Konstruktionen zur Kabelführung zu den Steigtrassen vom Anbieter zu entwickeln und zu errichten. Eine Besonderheit der Ausschreibung ist die Versorgung zweier Ladepunkte der Hauptabstellung über jeweils einen Kabelabroller. Die Kabelabroller sollen an einem Schwenkarm befestigt werden. Die Planung, Genehmigung, Lieferung und Installation des Schwenkarmes ist ebenfalls Teil des Ausschreibungsgegenstandes. Die für die Ladetechnik benötigten Fundamente und damit einhergehenden Leerrohreinführungen werden nach den Vorgaben des Lieferanten der Ladetechnik durch andere Lose beigestellt und sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Umfasst vom Vergabegegenstand sind auch die Instandhaltung der Ladeinfrastruktur für die Dauer von mindestens 2 Jahren ab Gesamtsystemabnahme (d.h. für die Dauer des Gewährleistungszeitraums), die Sicherstellung eines Kundendienstes während dieser Zeit und optionale Schulungen. Ggf. wird darüber hinaus ein Vollservicevertrag (Inspektion, Wartung und Instandhaltung) inkl. Ersatzteilversorgung für weitere vier Jahre nach Ablauf des o.g. Gewährleistungszeitraumes als ggf. optionaler Leistungsbestandteil vom Leistungsumfang mit umfasst sein. Einzelheiten sind dem Entwurf des Lastenhefts zu entnehmen. Einzelheiten sind der Vorhabenbeschreibung und dem Lastenheft im Entwurf zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragsgegenstand im laufenden Vergabeverfahren näher zu konkretisieren und die Vergabeunterlagen entsprechend abzuändern.
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