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Waren- und Logistikdienste - Rahmenvereinbarung Materialbeschaffung Bau-Kleinartikel

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Description

Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung für Materialbeschaffung baulicher Kleinartikel für diverse Liegenschaften im Land Berlin. Es wird in 7 Losen wie folgt ausgeschrieben: Los 1: Montage- und Befestigungsmittel, Eisenwaren Los 2: Werkzeuge, Arbeitsschutz Los 3: Kleinartikel Heizung Los 4: Kleinartikel Sanitär Los 5: Kleinartikel Elektro Los 6: Kleinartikel Maler Los 7: Baustoffmaterialen Lot 1: Los_1_RV_Materialbeschaffung_-_Los_1_Montage-_und_Befestigungsmittel_Eisenwaren Es handelt sich um einen zu vergebenden Auftrag, der für eine bestimmte Laufzeit den Abruf von Dienstleistungen oder Waren vorsieht, deren Einzelpreise zwar festgelegt sind, die letztlich abzurufende Menge aber noch unbekannt ist. Der Auftragnehmer hat insofern keinen Anspruch auf Beauftragung aller Positionen und Mengen. Die ausgeschriebene „benötigte Menge/ benötigte Einheiten“ ist der Jahresdurchschnitt der Bestellungen aus den Jahren 2018 bis 2021 des bisherigen Anwendungsbereiches Vollzugsanstalten, einschließlich eines Zuschlages i.H.v. 25 % aufgrund der künftigen Aufhebung der Anwendungsbeschränkung der Rahmenvereinbarung auf Vollzugsanstalten. Künftig erstreckt sich nach Erfordernis der Anwendungsbeschränkung der Rahmenvereinbarung auf sämtliche vom AG bewirtschafteten Liegenschaften. Mit der Vergütung je Einzelposition sind alle Leistungen des Auftragnehmers einschließlich aller ihm entstehenden Kosten wie z. B. Personal-, Lohn-, Lohnneben-, Bestell-, Material-, Materialneben-, Fahrzeug-, Anfahrtszeit-, Allgemein-, Miet-, Mietbetriebs- und Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn etc., incl. Lieferkosten vom Hersteller zum Auftragnehmer abgegolten. In die Einzelpreise sind keine Lieferkosten vom Ort des Auftragnehmers bis zum Lieferort einzurechnen. Diese Lieferkostenpauschalen (inklusive ordnungsgemäßer Verpackung) sind im entsprechenden Abschnitt des Leistungsverzeichnisses gesondert auszuweisen. Lot 2: Los_2_RV_Materialbeschaffung_-_Los_2_Werkzeuge_Arbeitsschutz Es handelt sich um einen zu vergebenden Auftrag, der für eine bestimmte Laufzeit den Abruf von Dienstleistungen oder Waren vorsieht, deren Einzelpreise zwar festgelegt sind, die letztlich abzurufende Menge aber noch unbekannt ist. Der Auftragnehmer hat insofern keinen Anspruch auf Beauftragung aller Positionen und Mengen. Die ausgeschriebene „benötigte Menge/ benötigte Einheiten“ ist der Jahresdurchschnitt der Bestellungen aus den Jahren 2018 bis 2021 des bisherigen Anwendungsbereiches Vollzugsanstalten, einschließlich eines Zuschlages i.H.v. 25 % aufgrund der künftigen Aufhebung der Anwendungsbeschränkung der Rahmenvereinbarung auf Vollzugsanstalten. Künftig erstreckt sich nach Erfordernis der Anwendungsbeschränkung der Rahmenvereinbarung auf sämtliche vom AG bewirtschafteten Liegenschaften. Mit der Vergütung je Einzelposition sind alle Leistungen des Auftragnehmers einschließlich aller ihm entstehenden Kosten wie z. B. Personal-, Lohn-, Lohnneben-, Bestell-, Material-, Materialneben-, Fahrzeug-, Anfahrtszeit-, Allgemein-, Miet-, Mietbetriebs- und Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn etc., incl. Lieferkosten vom Hersteller zum Auftragnehmer abgegolten. In die Einzelpreise sind keine Lieferkosten vom Ort des Auftragnehmers bis zum Lieferort einzurechnen. Diese Lieferkostenpauschalen (inklusive ordnungsgemäßer Verpackung) sind im entsprechenden Abschnitt des Leistungsverzeichnisses gesondert auszuweisen. Lot 3: Los_3_RV_Materialbeschaffung_-_Los_3_Kleinartikel_Heizung Es handelt sich um einen zu vergebenden Auftrag, der für eine bestimmte Laufzeit den Abruf von Dienstleistungen oder Waren vorsieht, deren Einzelpreise zwar festgelegt sind, die letztlich abzurufende Menge aber noch unbekannt ist. Der Auftragnehmer hat insofern keinen Anspruch auf Beauftragung aller Positionen und Mengen. Die ausgeschriebene „benötigte Menge/ benötigte Einheiten“ ist der Jahresdurchschnitt der Bestellungen aus den Jahren 2018 bis 2021 des bisherigen Anwendungsbereiches Vollzugsanstalten, einschließlich eines Zuschlages i.H.v. 25 % aufgrund der künftigen Aufhebung der Anwendungsbeschränkung der Rahmenvereinbarung auf Vollzugsanstalten. Künftig erstreckt sich nach Erfordernis der Anwendungsbeschränkung der Rahmenvereinbarung auf sämtliche vom AG bewirtschafteten Liegenschaften. Mit der Vergütung je Einzelposition sind alle Leistungen des Auftragnehmers einschließlich aller ihm entstehenden Kosten wie z. B. Personal-, Lohn-, Lohnneben-, Bestell-, Material-, Materialneben-, Fahrzeug-, Anfahrtszeit-, Allgemein-, Miet-, Mietbetriebs- und Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn etc., incl. Lieferkosten vom Hersteller zum Auftragnehmer abgegolten. In die Einzelpreise sind keine Lieferkosten vom Ort des Auftragnehmers bis zum Lieferort einzurechnen. Diese Lieferkostenpauschalen (inklusive ordnungsgemäßer Verpackung) sind im entsprechenden Abschnitt des Leistungsverzeichnisses gesondert auszuweisen. Lot 4: Los_4_RV_Materialbeschaffung_-_Los_4_Kleinartikel_Sanitaer Es handelt sich um einen zu vergebenden Auftrag, der für eine bestimmte Laufzeit den Abruf von Dienstleistungen oder Waren vorsieht, deren Einzelpreise zwar festgelegt sind, die letztlich abzurufende Menge aber noch unbekannt ist. Der Auftragnehmer hat insofern keinen Anspruch auf Beauftragung aller Positionen und Mengen. Die ausgeschriebene „benötigte Menge/ benötigte Einheiten“ ist der Jahresdurchschnitt der Bestellungen aus den Jahren 2018 bis 2021 des bisherigen Anwendungsbereiches Vollzugsanstalten, einschließlich eines Zuschlages i.H.v. 25 % aufgrund der künftigen Aufhebung der Anwendungsbeschränkung der Rahmenvereinbarung auf Vollzugsanstalten. Künftig erstreckt sich nach Erfordernis der Anwendungsbeschränkung der Rahmenvereinbarung auf sämtliche vom AG bewirtschafteten Liegenschaften. Mit der Vergütung je Einzelposition sind alle Leistungen des Auftragnehmers einschließlich aller ihm entstehenden Kosten wie z. B. Personal-, Lohn-, Lohnneben-, Bestell-, Material-, Materialneben-, Fahrzeug-, Anfahrtszeit-, Allgemein-, Miet-, Mietbetriebs- und Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn etc., incl. Lieferkosten vom Hersteller zum Auftragnehmer abgegolten. In die Einzelpreise sind keine Lieferkosten vom Ort des Auftragnehmers bis zum Lieferort einzurechnen. Diese Lieferkostenpauschalen (inklusive ordnungsgemäßer Verpackung) sind im entsprechenden Abschnitt des Leistungsverzeichnisses gesondert auszuweisen. Lot 5: Los_5_RV_Materialbeschaffung_-_Los_5_Kleinartikel_Elektro Es handelt sich um einen zu vergebenden Auftrag, der für eine bestimmte Laufzeit den Abruf von Dienstleistungen oder Waren vorsieht, deren Einzelpreise zwar festgelegt sind, die letztlich abzurufende Menge aber noch unbekannt ist. Der Auftragnehmer hat insofern keinen Anspruch auf Beauftragung aller Positionen und Mengen. Die ausgeschriebene „benötigte Menge/ benötigte Einheiten“ ist der Jahresdurchschnitt der Bestellungen aus den Jahren 2018 bis 2021 des bisherigen Anwendungsbereiches Vollzugsanstalten, einschließlich eines Zuschlages i.H.v. 25 % aufgrund der künftigen Aufhebung der Anwendungsbeschränkung der Rahmenvereinbarung auf Vollzugsanstalten. Künftig erstreckt sich nach Erfordernis der Anwendungsbeschränkung der Rahmenvereinbarung auf sämtliche vom AG bewirtschafteten Liegenschaften. Mit der Vergütung je Einzelposition sind alle Leistungen des Auftragnehmers einschließlich aller ihm entstehenden Kosten wie z. B. Personal-, Lohn-, Lohnneben-, Bestell-, Material-, Materialneben-, Fahrzeug-, Anfahrtszeit-, Allgemein-, Miet-, Mietbetriebs- und Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn etc., incl. Lieferkosten vom Hersteller zum Auftragnehmer abgegolten. In die Einzelpreise sind keine Lieferkosten vom Ort des Auftragnehmers bis zum Lieferort einzurechnen. Diese Lieferkostenpauschalen (inklusive ordnungsgemäßer Verpackung) sind im entsprechenden Abschnitt des Leistungsverzeichnisses gesondert auszuweisen. Lot 6: Los_6_RV_Materialbeschaffung_-_Los_6_Kleinartikel_Maler Es handelt sich um einen zu vergebenden Auftrag, der für eine bestimmte Laufzeit den Abruf von Dienstleistungen oder Waren vorsieht, deren Einzelpreise zwar festgelegt sind, die letztlich abzurufende Menge aber noch unbekannt ist. Der Auftragnehmer hat insofern keinen Anspruch auf Beauftragung aller Positionen und Mengen. Die ausgeschriebene „benötigte Menge/ benötigte Einheiten“ ist der Jahresdurchschnitt der Bestellungen aus den Jahren 2018 bis 2021 des bisherigen Anwendungsbereiches Vollzugsanstalten, einschließlich eines Zuschlages i.H.v. 25 % aufgrund der künftigen Aufhebung der Anwendungsbeschränkung der Rahmenvereinbarung auf Vollzugsanstalten. Künftig erstreckt sich nach Erfordernis der Anwendungsbeschränkung der Rahmenvereinbarung auf sämtliche vom AG bewirtschafteten Liegenschaften. Mit der Vergütung je Einzelposition sind alle Leistungen des Auftragnehmers einschließlich aller ihm entstehenden Kosten wie z. B. Personal-, Lohn-, Lohnneben-, Bestell-, Material-, Materialneben-, Fahrzeug-, Anfahrtszeit-, Allgemein-, Miet-, Mietbetriebs- und Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn etc., incl. Lieferkosten vom Hersteller zum Auftragnehmer abgegolten. In die Einzelpreise sind keine Lieferkosten vom Ort des Auftragnehmers bis zum Lieferort einzurechnen. Diese Lieferkostenpauschalen (inklusive ordnungsgemäßer Verpackung) sind im entsprechenden Abschnitt des Leistungsverzeichnisses gesondert auszuweisen. Lot 7: Los_7_RV_Materialbeschaffung_-_Los_7_Baustoffmaterialen Es handelt sich um einen zu vergebenden Auftrag, der für eine bestimmte Laufzeit den Abruf von Dienstleistungen oder Waren vorsieht, deren Einzelpreise zwar festgelegt sind, die letztlich abzurufende Menge aber noch unbekannt ist. Der Auftragnehmer hat insofern keinen Anspruch auf Beauftragung aller Positionen und Mengen. Die ausgeschriebene „benötigte Menge/ benötigte Einheiten“ ist der Jahresdurchschnitt der Bestellungen aus den Jahren 2018 bis 2021 des bisherigen Anwendungsbereiches Vollzugsanstalten, einschließlich eines Zuschlages i.H.v. 25 % aufgrund der künftigen Aufhebung der Anwendungsbeschränkung der Rahmenvereinbarung auf Vollzugsanstalten. Künftig erstreckt sich nach Erfordernis der Anwendungsbeschränkung der Rahmenvereinbarung auf sämtliche vom AG bewirtschafteten Liegenschaften. Mit der Vergütung je Einzelposition sind alle Leistungen des Auftragnehmers einschließlich aller ihm entstehenden Kosten wie z. B. Personal-, Lohn-, Lohnneben-, Bestell-, Material-, Materialneben-, Fahrzeug-, Anfahrtszeit-, Allgemein-, Miet-, Mietbetriebs- und Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn etc., incl. Lieferkosten vom Hersteller zum Auftragnehmer abgegolten. In die Einzelpreise sind keine Lieferkosten vom Ort des Auftragnehmers bis zum Lieferort einzurechnen. Diese Lieferkostenpauschalen (inklusive ordnungsgemäßer Verpackung) sind im entsprechenden Abschnitt des Leistungsverzeichnisses gesondert auszuweisen.

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