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Ex-Post Grundschule Vinnhorst - Ausbau zur Ganztagsschule und Erhöhung der Zügigkeit, Fachplanungen der TGA der Alg. 1,2,3,4,5 und 8, gem. § 53 HOAI, Aufteilung in 3 Lose
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Value
3,273,000 EUR
Current supplier
PlanerAllianz GmbH & Co. KG
Description
Die derzeit 3-zügige Grundschule Vinnhorst, soll zu einer 4-zügigen Ganztagsschule ausgebaut werden. Dabei sind die gestiegenen Anforderungen aufgrund pädagogischer Konzepte sowie von Barrierefreiheit und Brandschutz zu berücksichtigen. Grundlage für die Planung ist das Standardraumprogramm der Landeshauptstadt Hannover. Dieses kann in Gänze im Bestand derzeit nicht abgebildet werden und erfordert eine Erweiterung der bestehenden Flächen. Es entsteht u.a. ein Mehrbedarf an allgemeinen Unterrichts- und Differenzierungsräumen, Flächen für den Ganztag, allgemeinen Schulflächen sowie für die Verwaltung. Die vorhandene Aula soll neu positioniert, in der Fläche erweitert und als Versammlungsstätte konzipiert werden. Weiterhin ist eine zusätzliche 1-Feld Sporthalle vorzusehen. Es erfolgt eine Aufteilung der Fachplanungen der Technischen Ausrüstung in drei Lose. Der Auftraggeber behält sich vor, 1 bis max. 3 Lose an einen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Die Beauftragung aller Lose an einen Bewerber ist somit möglich. Eine detaillierte Aufgabenbeschreibung und weitere Unterlagen stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung. Lot Los 1: Grundschule Vinnhorst - Ausbau zur Ganztagsschule und Erhöhung der Zügigkeit, Fachplanungen der TGA der Alg. 1,2,3,4,5 und 8, gem. § 53 HOAI, Aufteilung in 3 Lose Los 1: Beauftragt werden soll die Fachplanung der technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen 1 - 9 für Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser und Gasanlagen gem. § 53 HOAI Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen - einzeln oder im Ganzen - abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden. Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung. Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung. Lot Los 2: Grundschule Vinnhorst - Ausbau zur Ganztagsschule und Erhöhung der Zügigkeit, Fachplanungen der TGA der Alg. 1,2,3,4,5 und 8, gem. § 53 HOAI, Aufteilung in 3 Lose Los 2: Beauftragt werden soll die Fachplanungen der technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen 1-3 und 5-9 für folgende Anlagengruppen: Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen - einzeln oder im Ganzen - abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden. Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung. Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung. Lot Los 3: Grundschule Vinnhorst - Ausbau zur Ganztagsschule und Erhöhung der Zügigkeit, Fachplanungen der TGA der Alg. 1,2,3,4,5 und 8, gem. § 53 HOAI, Aufteilung in 3 Lose Los 3: Beauftragt werden soll die Fachplanungen der technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen 1-3 und 5-9 für folgende Anlagengruppen: Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen - einzeln oder im Ganzen - abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden. Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung. Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
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