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Dienstleistungen für die DGUV V4-Prüfung von ortsfesten Anlagen in 65189 Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 11 / Statistisches Bundesamt (VOEK 424-22)
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Value
211,184.4 EUR
Current supplier
Gesellschaft für Betriebssicherheit mbH
Description
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen für die wiederkehrende Prüfung der Elektroinstallation bis 1000 V gemäß DGUV Vorschrift 4 nach DIN VDE 0105-100/A1. Lot 1: Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen für die wiederkehrende Prüfung der Elektroinstallation bis 1000 V gemäß DGUV Vorschrift 4 nach DIN VDE 0105-100/A1. --- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistung: - Mess- und Prüfarbeiten gemäß DIN VDE 0105-100 --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - Revidierung des Grundrisses im CAD, des Verteilerplans im CAD, der Übersicht und der Datenträger der digitalen Dokumentation - Die Monteureinsätze für Montagetätigkeiten nach einem gesonderten Auftrag der AG - Prüfung von Verteilungen außerhalb der Dienstzeiten oder Samstags - Prüfung von Verteilungen Sonntags oder Nachts --- Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: - Überprüfung von ca. 380 vorhandenen Haupt- und Unterverteilern --- Die wiederkehrende Prüfung der Elektroinstallation erfolgt termin- und fachgerecht sowie mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. --- Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Prüfung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Leistungsbeschreibung enthalten sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Prüfung nicht erhöhen. --- Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Nachunternehmer übertragen. --- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht, Schmier- und Korrosionsschutzmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Arbeitsbühnen, Leitern, Tritte) und Schutzausrüstungen etc. sowie allen sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten. --- Der AN ist verpflichtet, zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. --- Erkennt oder vermutet der AN Mängel oder Schäden, die die Sicherheit von Personen oder Sachwerten unmittelbar gefährden, hat er unverzüglich die nach Zuschlagserteilung mitgeteilten Stellen zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage / des Anlagenteils zu veranlassen. Er hat mündliche Benachrichtigungen schriftlich zu bestätigen. --- Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht ohnehin zu den Leistungen des AN gehören, hat er die AG schriftlich hinzuweisen. --- Für die Liegenschaft sind Revisionsunterlagen Starkstrom vollständig vorhanden. Diese beinhalten Übersichten, Grundrisse und Verteilerpläne aus denen Standorte sowie alle üblichen Details ersichtlich sind. Die Unterlagen werden vom AG nur elektronisch zur Verfügung gestellt (dxf und pfd). --- Grundsätzlich werden die Bedarfspositionen nur bei Bedarf abgerufen. Es besteht seitens des AN kein Anspruch auf den Abruf dieser Bedarfspositionen. Die Mengenanzahl der Bedarfspositionen im Leistungsverzeichnis ist nur eine Schätzung. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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