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Dexcom Deutschland GmbH

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Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) der Produktgruppe 21– in die Häuslichkeit der Versicherten gemäß Hilfsmittelverzeichnis auf der Basis einer Kaufpauschale und Verbrauchsmittelpauschalen, inkl. dem entsprechenden Zubehör einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Dienst-, Service- und Versorgungsleistungen. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung mit Real-Time-Mess-Systemen (rtCGM) der Produktgruppe 21– in die Häuslichkeit der Versicherten gemäß Hilfsmittelverzeichnis auf der Basis einer Kaufpauschale und Verbrauchsmittelpauschalen, inkl. dem entsprechenden Zubehör einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Dienst-, Service- und Versorgungsleistungen. Bei der Intervention der kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) wird mittels eines Sensors kontinuierlich der Glukosegehalt in der interstitiellen Flüssigkeit des Unterhautfettgewebes gemessen. Anschließend überträgt ein mit den Sensor verbundener Transmitter die Messwerte automatisch an das Empfangsgerät. Die angebotenen rtCGM-Geräte müssen über eine kontinuierliche Messung und eine Alarmfunktion mit individuell einstellbaren Grenzwerten verfügen, um so vor dem Erreichen zu hoher oder zu niedriger Glukosewerte warnen zu können. Geräte ohne einstellbare Alarmfunktion sind nicht Gegenstand des Beschaffungsbedarfs und werden im Rahmen dieser Ausschreibung auch nicht nachgefragt. Die rtCGM-Systeme bestehen aus einer Messeinheit, den sogenannten Sensoren, einem Transmitter oder Sender zur Übertragung der Messwerte an einen Empfänger sowie ggf. einer Setzhilfe zur Positionierung der Sensoren auf der Haut des Versicherten. Das Empfangsgerät soll als reine Ausgabe- und Anzeigeeinheit ausgeführt sein. Empfangsgeräte, die in einer Insulinpumpe integriert sind, gehören nicht zum Beschaffungsbedarf und werden im Rahmen dieser Ausschreibung auch nicht nachgefragt. Die rtCGM-Sensoren müssen an der jeweiligen Insertionsstelle fixiert werden können und vom Anwender selbstständig applizierbar sein. Die rtCGM-Sensoren müssen vom Anwender oder der Betreuungsperson und ohne Nutzung von zusätzlichen Hilfsmitteln vom Körper entfernt werden können. Real-Time-Mess-Systeme mit implantierten Sensoren gehören nicht zum Beschaffungsbedarf und werden im Rahmen dieser Ausschreibung ebenfalls nicht nachgefragt Einzelheiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag gemäß der Anlage 13: „Mustervertrag“. Das Nähere regeln die folgenden Bestimmungen. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung mit Real-Time-Mess-Systemen (rtCGM) der Produktgruppe 21– in die Häuslichkeit der Versicherten gemäß Hilfsmittelverzeichnis auf der Basis einer Kaufpauschale und Verbrauchsmittelpauschalen, inkl. dem entsprechenden Zubehör einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Dienst-, Service- und Versorgungsleistungen. Bei der Intervention der kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) wird mittels eines Sensors kontinuierlich der Glukosegehalt in der interstitiellen Flüssigkeit des Unterhautfettgewebes gemessen. Anschließend überträgt ein mit den Sensor verbundener Transmitter die Messwerte automatisch an das Empfangsgerät. Die angebotenen rtCGM-Geräte müssen über eine kontinuierliche Messung und eine Alarmfunktion mit individuell einstellbaren Grenzwerten verfügen, um so vor dem Erreichen zu hoher oder zu niedriger Glukosewerte warnen zu können. Geräte ohne einstellbare Alarmfunktion sind nicht Gegenstand des Beschaffungsbedarfs und werden im Rahmen dieser Ausschreibung auch nicht nachgefragt. Die rtCGM-Systeme bestehen aus einer Messeinheit, den sogenannten Sensoren, einem Transmitter oder Sender zur Übertragung der Messwerte an einen Empfänger sowie ggf. einer Setzhilfe zur Positionierung der Sensoren auf der Haut des Versicherten. Das Empfangsgerät soll als reine Ausgabe- und Anzeigeeinheit ausgeführt sein. Empfangsgeräte, die in einer Insulinpumpe integriert sind, gehören nicht zum Beschaffungsbedarf und werden im Rahmen dieser Ausschreibung auch nicht nachgefragt. Die rtCGM-Sensoren müssen an der jeweiligen Insertionsstelle fixiert werden können und vom Anwender selbstständig applizierbar sein. Die rtCGM-Sensoren müssen vom Anwender oder der Betreuungsperson und ohne Nutzung von zusätzlichen Hilfsmitteln vom Körper entfernt werden können. Real-Time-Mess-Systeme mit implantierten Sensoren gehören nicht zum Beschaffungsbedarf und werden im Rahmen dieser Ausschreibung ebenfalls nicht nachgefragt Einzelheiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag gemäß der Anlage 13: „Mustervertrag“. Das Nähere regeln die folgenden Bestimmungen. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung mit Real-Time-Mess-Systemen (rtCGM) der Produktgruppe 21– in die Häuslichkeit der Versicherten gemäß Hilfsmittelverzeichnis auf der Basis einer Kaufpauschale und Verbrauchsmittelpauschalen, inkl. dem entsprechenden Zubehör einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Dienst-, Service- und Versorgungsleistungen. Bei der Intervention der kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) wird mittels eines Sensors kontinuierlich der Glukosegehalt in der interstitiellen Flüssigkeit des Unterhautfettgewebes gemessen. Anschließend überträgt ein mit den Sensor verbundener Transmitter die Messwerte automatisch an das Empfangsgerät. Die angebotenen rtCGM-Geräte müssen über eine kontinuierliche Messung und eine Alarmfunktion mit individuell einstellbaren Grenzwerten verfügen, um so vor dem Erreichen zu hoher oder zu niedriger Glukosewerte warnen zu können. Geräte ohne einstellbare Alarmfunktion sind nicht Gegenstand des Beschaffungsbedarfs und werden im Rahmen dieser Ausschreibung auch nicht nachgefragt. Die rtCGM-Systeme bestehen aus einer Messeinheit, den sogenannten Sensoren, einem Transmitter oder Sender zur Übertragung der Messwerte an einen Empfänger sowie ggf. einer Setzhilfe zur Positionierung der Sensoren auf der Haut des Versicherten. Das Empfangsgerät soll als reine Ausgabe- und Anzeigeeinheit ausgeführt sein. Empfangsgeräte, die in einer Insulinpumpe integriert sind, gehören nicht zum Beschaffungsbedarf und werden im Rahmen dieser Ausschreibung auch nicht nachgefragt. Die rtCGM-Sensoren müssen an der jeweiligen Insertionsstelle fixiert werden können und vom Anwender selbstständig applizierbar sein. Die rtCGM-Sensoren müssen vom Anwender oder der Betreuungsperson und ohne Nutzung von zusätzlichen Hilfsmitteln vom Körper entfernt werden können. Real-Time-Mess-Systeme mit implantierten Sensoren gehören nicht zum Beschaffungsbedarf und werden im Rahmen dieser Ausschreibung ebenfalls nicht nachgefragt Einzelheiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag gemäß der Anlage 13: „Mustervertrag“. Das Nähere regeln die folgenden Bestimmungen.

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