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Ausgabe von E-Geld zur Zahlung von Fahrscheinen der BVG und anderer Leistungen

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BewGe AVS / Helaba / transact

Description

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind eines der größten europäischen Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Trotz der Möglichkeit zur bargeldlosen Zahlung von Fahrscheinen ist der Bargeldanteil noch substantiell hoch in den Verkehrsmitteln. Dies soll nun durch eine anonyme Guthabenkarte geändert werden. Weiterhin soll die Guthabenkarte eingesetzt werden können zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen bei Dritten, insbesondere Mietern der BVG in Bahnhöfen oder sonstigen Partnerunternehmen der BVG. Mit der Ausschreibung FEM2-0398-2020 wird ein Dienstleister gesucht, der eine solche Guthabenkarte an interessierte Kunden der BVG ausgibt und alle damit im Zusammenhang stehenden erforderlichen Dienstleistungen erbringt. Lot 1: Im Kern soll die Guthabenkarte (mit einem aufzuladenden Guthaben in Euro) wie folgt funktionieren: — Sie erfordert kein Bankkonto und ermöglicht die Bezahlung von Fahrscheinen in Bussen und Bahnen der BVG (eine Speicherung von Fahrscheinen in der Guthabenkarte ist nicht vorgesehen). — Sie kann an bestimmten Stellen erworben, freigeschaltet und mit einem bestimmten Mindest-/Maximalbetrag erstmalig aufgeladen werden. Sie kann zudem an bestimmten Stellen jederzeit erneut aufgeladen werden. — Weiterhin soll die Guthabenkarte eingesetzt werden können zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen bei Dritten, insbesondere Mietern der BVG in Bahnhöfen oder sonstigen Partnerunternehmen der BVG. Um diese essentiellen Funktionen zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer Inhaber einer E-Geld Lizenz oder Banklizenz mit der Erlaubnis der BaFin zur Ausgabe von E-Geld in Deutschland ist. Der Auftragnehmer wird Herausgeber der Karte und Vertragspartner der Nutzer der Guthabenkarte sein. Die BVG definiert die grafische Gestaltung und das Layout der Vorder- und Rückseite der Karte. Das Design der Karte wird so sein, dass die Nutzer die Guthabenkarte als „BVG-Karte“ wahrnehmen. Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 19.3.2021 bis zum 31.3.2025 geschlossen werden, mit einer Fortfühungsoption bis maximal 31.3.2028. Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.

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