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Polizeiaufträge Abschleppen+Verwahren
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Description
Vergabe von Rahmenvereinbahrungen über das Bergen, Schleppen, Abschleppen, Transportieren und Verwahren von Fahrzeugen im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen (sog. Polizeiaufträge) für das Land Baden-Württemberg. Lot 1: Gebietslos Polizeipräsidium Aalen Tätigkeitsbereiche des Auftragnehmers im Sinne der allgemein als "Abschleppdienste" beschriebenen Anforderungen einschließlich Anlagen umfassen das - Abschleppen, - Bergen, - Schleppen, - Transportieren und - Verwahren von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen in den jeweiligen Einsatz-/Vermittlungskategorien (Fachlose A - E) Fachlos A - PKW1 Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM ohne Einsatz eines Hebekrans zur Bergung mittels Seilwinde / Transport rollfähiger Fahrzeuge Fachlos B - PKW2 Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM zur Bergung mittels Hebekran von nicht roll-/lenkfähigen Fahrzeugen Fachlos C - AWU (Abschleppwagen Unterfahrlift) - Sonderfall von PKW1 bzw. PKW2 für den Einsatzbereich z. B. in Tiefgaragen oder beengten Straßen. Der Einsatz eines AWU dient der Verbringung des Auftragsobjekts zur nächst gelegenen Verlademöglichkeit. Es folgt eine Maßnahme von i.d.R. PKW1 oder PKW2. Fachlos D - SLV1 (Schwerlastverkehr) Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge über 3,5 t zGM. Hierbei handelt es sich um Einsätze vorwiegend nach Unfällen, bei denen das havarierte Fahrzeug noch auf den Rädern steht und nicht mehr fahrbereit oder auf mindestens einer Achse nicht mehr rollfähig ist. Dabei kann das defekte Fahrzeug mittels Abschleppstange gezogen oder nötigenfalls mit einem Abschleppkran oder Unterfahrlift angehoben und abgeschleppt werden. Mit Einsatzfahrzeugen im Fachlos D müssen auch rollfähige Schwerfahrzeuge mittels Seilwinde geborgen werden können (z. B. Lkw, Hänger- oder Sattelzüge, Omnibusse). Fachlos E - SLV2 Auto- oder Mobilkran zur Bergung von Fahrzeugen über 3,5 t zGM, einschließlich SLV1. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, alle gängigen Bergungseinsätze von Schwer-fahrzeugen, bei denen havarierte Fahrzeuge gehoben werden müssen, zu bewältigen. Als Auftrag im Fachlos E gelten auch solche Bergungen von Fahrzeugen bis einschließlich 3,5 t zGM, die auf Grund der Gegebenheiten vor Ort (Ausladung, Lage des zu bergenden Ob-jekts) nicht mit Fahrzeugen des Fachloses B geborgen werden können. Einen Zuschlag auf die jeweilige Rahmenvereinbarung erhalten alle geeigneten Bieter, die anhand ihrer eingereichten Angebote alle Anforderungen gem. den Vergabeunterlagen erfüllen. Alle Bieter, die einen Zuschlag auf einen oder mehrere Rahmenvereinbarungen erhalten haben, werden dann während der Vertragslaufzeit bei der Einzelauftragsvergabe berücksichtigt. Hierfür werden für jedes Fachlos in jedem der 13 Gebietslose Ranglisten erstellt. Lot 2: Gebietslos Polizeipräsidium Freiburg Tätigkeitsbereiche des Auftragnehmers im Sinne der allgemein als "Abschleppdienste" beschriebenen Anforderungen einschließlich Anlagen umfassen das - Abschleppen, - Bergen, - Schleppen, - Transportieren und - Verwahren von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen in den jeweiligen Einsatz-/Vermittlungskategorien (Fachlose A - E) Fachlos A - PKW1 Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM ohne Einsatz eines Hebekrans zur Bergung mittels Seilwinde / Transport rollfähiger Fahrzeuge Fachlos B - PKW2 Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM zur Bergung mittels Hebekran von nicht roll-/lenkfähigen Fahrzeugen Fachlos C - AWU (Abschleppwagen Unterfahrlift) - Sonderfall von PKW1 bzw. PKW2 für den Einsatzbereich z. B. in Tiefgaragen oder beengten Straßen. Der Einsatz eines AWU dient der Verbringung des Auftragsobjekts zur nächst gelegenen Verlademöglichkeit. Es folgt eine Maßnahme von i.d.R. PKW1 oder PKW2. Fachlos D - SLV1 (Schwerlastverkehr) Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge über 3,5 t zGM. Hierbei handelt es sich um Einsätze vorwiegend nach Unfällen, bei denen das havarierte Fahrzeug noch auf den Rädern steht und nicht mehr fahrbereit oder auf mindestens einer Achse nicht mehr rollfähig ist. Dabei kann das defekte Fahrzeug mittels Abschleppstange gezogen oder nötigenfalls mit einem Abschleppkran oder Unterfahrlift angehoben und abgeschleppt werden. Mit Einsatzfahrzeugen im Fachlos D müssen auch rollfähige Schwerfahrzeuge mittels Seilwinde geborgen werden können (z. B. Lkw, Hänger- oder Sattelzüge, Omnibusse). Fachlos E - SLV2 Auto- oder Mobilkran zur Bergung von Fahrzeugen über 3,5 t zGM, einschließlich SLV1. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, alle gängigen Bergungseinsätze von Schwerfahrzeugen, bei denen havarierte Fahrzeuge gehoben werden müssen, zu bewältigen. Als Auftrag im Fachlos E gelten auch solche Bergungen von Fahrzeugen bis einschließlich 3,5 t zGM, die auf Grund der Gegebenheiten vor Ort (Ausladung, Lage des zu bergenden Objekts) nicht mit Fahrzeugen des Fachloses B geborgen werden können. Einen Zuschlag auf die jeweilige Rahmenvereinbarung erhalten alle geeigneten Bieter, die anhand ihrer eingereichten Angebote alle Anforderungen gem. den Vergabeunterlagen erfüllen. Alle Bieter, die einen Zuschlag auf einen oder mehrere Rahmenvereinbarungen erhalten haben, werden dann während der Vertragslaufzeit bei der Einzelauftragsvergabe berücksichtigt. Hierfür werden für jedes Fachlos in jedem der 13 Gebietslose Ranglisten erstellt. Lot 3: Gebietslos Polizeipräsidium Heilbronn Tätigkeitsbereiche des Auftragnehmers im Sinne der allgemein als "Abschleppdienste" beschriebenen Anforderungen einschließlich Anlagen umfassen das - Abschleppen, - Bergen, - Schleppen, - Transportieren und - Verwahren von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen in den jeweiligen Einsatz-/Vermittlungskategorien (Fachlose A - E) Fachlos A - PKW1 Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM ohne Einsatz eines Hebekrans zur Bergung mittels Seilwinde / Transport rollfähiger Fahrzeuge Fachlos B - PKW2 Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM zur Bergung mittels Hebekran von nicht roll-/lenkfähigen Fahrzeugen Fachlos C - AWU (Abschleppwagen Unterfahrlift) - Sonderfall von PKW1 bzw. PKW2 für den Einsatzbereich z. B. in Tiefgaragen oder beengten Straßen. Der Einsatz eines AWU dient der Verbringung des Auftragsobjekts zur nächst gelegenen Verlademöglichkeit. Es folgt eine Maßnahme von i.d.R. PKW1 oder PKW2. Fachlos D - SLV1 (Schwerlastverkehr) Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge über 3,5 t zGM. Hierbei handelt es sich um Einsätze vorwiegend nach Unfällen, bei denen das havarierte Fahrzeug noch auf den Rädern steht und nicht mehr fahrbereit oder auf mindestens einer Achse nicht mehr rollfähig ist. Dabei kann das defekte Fahrzeug mittels Abschleppstange gezogen oder nötigenfalls mit einem Abschleppkran oder Unterfahrlift angehoben und abgeschleppt werden. Mit Einsatzfahrzeugen im Fachlos D müssen auch rollfähige Schwerfahrzeuge mittels Seilwinde geborgen werden können (z. B. Lkw, Hänger- oder Sattelzüge, Omnibusse). Fachlos E - SLV2 Auto- oder Mobilkran zur Bergung von Fahrzeugen über 3,5 t zGM, einschließlich SLV1. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, alle gängigen Bergungseinsätze von Schwerfahrzeugen, bei denen havarierte Fahrzeuge gehoben werden müssen, zu bewältigen. Als Auftrag im Fachlos E gelten auch solche Bergungen von Fahrzeugen bis einschließlich 3,5 t zGM, die auf Grund der Gegebenheiten vor Ort (Ausladung, Lage des zu bergenden Objekts) nicht mit Fahrzeugen des Fachloses B geborgen werden können. Einen Zuschlag auf die jeweilige Rahmenvereinbarung erhalten alle geeigneten Bieter, die anhand ihrer eingereichten Angebote alle Anforderungen gem. den Vergabeunterlagen erfüllen. Alle Bieter, die einen Zuschlag auf einen oder mehrere Rahmenvereinbarungen erhalten haben, werden dann während der Vertragslaufzeit bei der Einzelauftragsvergabe berücksichtigt. Hierfür werden für jedes Fachlos in jedem der 13 Gebietslose Ranglisten erstellt. Lot 4: Gebietslos Polizeipräsidium Karlsruhe Tätigkeitsbereiche des Auftragnehmers im Sinne der allgemein als "Abschleppdienste" beschriebenen Anforderungen einschließlich Anlagen umfassen das - Abschleppen, - Bergen, - Schleppen, - Transportieren und - Verwahren von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen in den jeweiligen Einsatz-/Vermittlungskategorien (Fachlose A - E) Fachlos A - PKW1 Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM ohne Einsatz eines Hebekrans zur Bergung mittels Seilwinde / Transport rollfähiger Fahrzeuge Fachlos B - PKW2 Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM zur Bergung mittels Hebekran von nicht roll-/lenkfähigen Fahrzeugen Fachlos C - AWU (Abschleppwagen Unterfahrlift) - Sonderfall von PKW1 bzw. PKW2 für den Einsatzbereich z. B. in Tiefgaragen oder beengten Straßen. Der Einsatz eines AWU dient der Verbringung des Auftragsobjekts zur nächst gelegenen Verlademöglichkeit. Es folgt eine Maßnahme von i.d.R. PKW1 oder PKW2. Fachlos D - SLV1 (Schwerlastverkehr) Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge über 3,5 t zGM. Hierbei handelt es sich um Einsätze vorwiegend nach Unfällen, bei denen das havarierte Fahrzeug noch auf den Rädern steht und nicht mehr fahrbereit oder auf mindestens einer Achse nicht mehr rollfähig ist. Dabei kann das defekte Fahrzeug mittels Abschleppstange gezogen oder nötigenfalls mit einem Abschleppkran oder Unterfahrlift angehoben und abgeschleppt werden. Mit Einsatzfahrzeugen im Fachlos D müssen auch rollfähige Schwerfahrzeuge mittels Seilwinde geborgen werden können (z. B. Lkw, Hänger- oder Sattelzüge, Omnibusse). Fachlos E - SLV2 Auto- oder Mobilkran zur Bergung von Fahrzeugen über 3,5 t zGM, einschließlich SLV1. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, alle gängigen Bergungseinsätze von Schwerfahrzeugen, bei denen havarierte Fahrzeuge gehoben werden müssen, zu bewältigen. Als Auftrag im Fachlos E gelten auch solche Bergungen von Fahrzeugen bis einschließlich 3,5 t zGM, die auf Grund der Gegebenheiten vor Ort (Ausladung, Lage des zu bergenden Objekts) nicht mit Fahrzeugen des Fachloses B geborgen werden können. Einen Zuschlag auf die jeweilige Rahmenvereinbarung erhalten alle geeigneten Bieter, die anhand ihrer eingereichten Angebote alle Anforderungen gem. den Vergabeunterlagen erfüllen. Alle Bieter, die einen Zuschlag auf einen oder mehrere Rahmenvereinbarungen erhalten haben, werden dann während der Vertragslaufzeit bei der Einzelauftragsvergabe berücksichtigt. Hierfür werden für jedes Fachlos in jedem der 13 Gebietslose Ranglisten erstellt. Lot 5: Gebietslos Polizeipräsidium Konstanz Tätigkeitsbereiche des Auftragnehmers im Sinne der allgemein als "Abschleppdienste" beschriebenen Anforderungen einschließlich Anlagen umfassen das - Abschleppen, - Bergen, - Schleppen, - Transportieren und - Verwahren von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen in den jeweiligen Einsatz-/Vermittlungskategorien (Fachlose A - E) Fachlos A - PKW1 Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM ohne Einsatz eines Hebekrans zur Bergung mittels Seilwinde / Transport rollfähiger Fahrzeuge Fachlos B - PKW2 Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM zur Bergung mittels Hebekran von nicht roll-/lenkfähigen Fahrzeugen Fachlos C - AWU (Abschleppwagen Unterfahrlift) - Sonderfall von PKW1 bzw. PKW2 für den Einsatzbereich z. B. in Tiefgaragen oder beengten Straßen. Der Einsatz eines AWU dient der Verbringung des Auftragsobjekts zur nächst gelegenen Verlademöglichkeit. Es folgt eine Maßnahme von i.d.R. PKW1 oder PKW2. Fachlos D - SLV1 (Schwerlastverkehr) Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge über 3,5 t zGM. Hierbei handelt es sich um Einsätze vorwiegend nach Unfällen, bei denen das havarierte Fahrzeug noch auf den Rädern steht und nicht mehr fahrbereit oder auf mindestens einer Achse nicht mehr rollfähig ist. Dabei kann das defekte Fahrzeug mittels Abschleppstange gezogen oder nötigenfalls mit einem Abschleppkran oder Unterfahrlift angehoben und abgeschleppt werden. Mit Einsatzfahrzeugen im Fachlos D müssen auch rollfähige Schwerfahrzeuge mittels Seilwinde geborgen werden können (z. B. Lkw, Hänger- oder Sattelzüge, Omnibusse). Fachlos E - SLV2 Auto- oder Mobilkran zur Bergung von Fahrzeugen über 3,5 t zGM, einschließlich SLV1. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, alle gängigen Bergungseinsätze von Schwerfahrzeugen, bei denen havarierte Fahrzeuge gehoben werden müssen, zu bewältigen. Als Auftrag im Fachlos E gelten auch solche Bergungen von Fahrzeugen bis einschließlich 3,5 t zGM, die auf Grund der Gegebenheiten vor Ort (Ausladung, Lage des zu bergenden Objekts) nicht mit Fahrzeugen des Fachloses B geborgen werden können. Einen Zuschlag auf die jeweilige Rahmenvereinbarung erhalten alle geeigneten Bieter, die anhand ihrer eingereichten Angebote alle Anforderungen gem. den Vergabeunterlagen erfüllen. Alle Bieter, die einen Zuschlag auf einen oder mehrere Rahmenvereinbarungen erhalten haben, werden dann während der Vertragslaufzeit bei der Einzelauftragsvergabe berücksichtigt. Hierfür werden für jedes Fachlos in jedem der 13 Gebietslose Ranglisten erstellt. Lot 6: Gebietslos Polizeipräsidium Ludwigsburg Tätigkeitsbereiche des Auftragnehmers im Sinne der allgemein als "Abschleppdienste" beschriebenen Anforderungen einschließlich Anlagen umfassen das - Abschleppen, - Bergen, - Schleppen, - Transportieren und - Verwahren von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen in den jeweiligen Einsatz-/Vermittlungskategorien (Fachlose A - E) Fachlos A - PKW1 Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM ohne Einsatz eines Hebekrans zur Bergung mittels Seilwinde / Transport rollfähiger Fahrzeuge Fachlos B - PKW2 Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM zur Bergung mittels Hebekran von nicht roll-/lenkfähigen Fahrzeugen Fachlos C - AWU (Abschleppwagen Unterfahrlift) - Sonderfall von PKW1 bzw. PKW2 für den Einsatzbereich z. B. in Tiefgaragen oder beengten Straßen. Der Einsatz eines AWU dient der Verbringung des Auftragsobjekts zur nächst gelegenen Verlademöglichkeit. Es folgt eine Maßnahme von i.d.R. PKW1 oder PKW2. Fachlos D - SLV1 (Schwerlastverkehr) Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge über 3,5 t zGM. Hierbei handelt es sich um Einsätze vorwiegend nach Unfällen, bei denen das havarierte Fahrzeug noch auf den Rädern steht und nicht mehr fahrbereit oder auf mindestens einer Achse nicht mehr rollfähig ist. Dabei kann das defekte Fahrzeug mittels Abschleppstange gezogen oder nötigenfalls mit einem Abschleppkran oder Unterfahrlift angehoben und abgeschleppt werden. Mit Einsatzfahrzeugen im Fachlos D müssen auch rollfähige Schwerfahrzeuge mittels Seilwinde geborgen werden können (z. B. Lkw, Hänger- oder Sattelzüge, Omnibusse). Fachlos E - SLV2 Auto- oder Mobilkran zur Bergung von Fahrzeugen über 3,5 t zGM, einschließlich SLV1. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, alle gängigen Bergungseinsätze von Schwerfahrzeugen, bei denen havarierte Fahrzeuge gehoben werden müssen, zu bewältigen. Als Auftrag im Fachlos E gelten auch solche Bergungen von Fahrzeugen bis einschließlich 3,5 t zGM, die auf Grund der Gegebenheiten vor Ort (Ausladung, Lage des zu bergenden Objekts) nicht mit Fahrzeugen des Fachloses B geborgen werden können. Einen Zuschlag auf die jeweilige Rahmenvereinbarung erhalten alle geeigneten Bieter, die anhand ihrer eingereichten Angebote alle Anforderungen gem. den Vergabeunterlagen erfüllen. Alle Bieter, die einen Zuschlag auf einen oder mehrere Rahmenvereinbarungen erhalten haben, werden dann während der Vertragslaufzeit bei der Einzelauftragsvergabe berücksichtigt. Hierfür werden für jedes Fachlos in jedem der 13 Gebietslose Ranglisten erstellt. Lot 7: Gebietslos Polizeipräsidium Mannheim Tätigkeitsbereiche des Auftragnehmers im Sinne der allgemein als "Abschleppdienste" beschriebenen Anforderungen einschließlich Anlagen umfassen das - Abschleppen, - Bergen, - Schleppen, - Transportieren und - Verwahren von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen in den jeweiligen Einsatz-/Vermittlungskategorien (Fachlose A - E) Fachlos A - PKW1 Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM ohne Einsatz eines Hebekrans zur Bergung mittels Seilwinde / Transport rollfähiger Fahrzeuge Fachlos B - PKW2 Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM zur Bergung mittels Hebekran von nicht roll-/lenkfähigen Fahrzeugen Fachlos C - AWU (Abschleppwagen Unterfahrlift) - Sonderfall von PKW1 bzw. PKW2 für den Einsatzbereich z. B. in Tiefgaragen oder beengten Straßen. Der Einsatz eines AWU dient der Verbringung des Auftragsobjekts zur nächst gelegenen Verlademöglichkeit. Es folgt eine Maßnahme von i.d.R. PKW1 oder PKW2. Fachlos D - SLV1 (Schwerlastverkehr) Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge über 3,5 t zGM. Hierbei handelt es sich um Einsätze vorwiegend nach Unfällen, bei denen das havarierte Fahrzeug noch auf den Rädern steht und nicht mehr fahrbereit oder auf mindestens einer Achse nicht mehr rollfähig ist. Dabei kann das defekte Fahrzeug mittels Abschleppstange gezogen oder nötigenfalls mit einem Abschleppkran oder Unterfahrlift angehoben und abgeschleppt werden. Mit Einsatzfahrzeugen im Fachlos D müssen auch rollfähige Schwerfahrzeuge mittels Seilwinde geborgen werden können (z. B. Lkw, Hänger- oder Sattelzüge, Omnibusse). Fachlos E - SLV2 Auto- oder Mobilkran zur Bergung von Fahrzeugen über 3,5 t zGM, einschließlich SLV1. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, alle gängigen Bergungseinsätze von Schwerfahrzeugen, bei denen havarierte Fahrzeuge gehoben werden müssen, zu bewältigen. Als Auftrag im Fachlos E gelten auch solche Bergungen von Fahrzeugen bis einschließlich 3,5 t zGM, die auf Grund der Gegebenheiten vor Ort (Ausladung, Lage des zu bergenden Objekts) nicht mit Fahrzeugen des Fachloses B geborgen werden können. Einen Zuschlag auf die jeweilige Rahmenvereinbarung erhalten alle geeigneten Bieter, die anhand ihrer eingereichten Angebote alle Anforderungen gem. den Vergabeunterlagen erfüllen. Alle Bieter, die einen Zuschlag auf einen oder mehrere Rahmenvereinbarungen erhalten haben, werden dann während der Vertragslaufzeit bei der Einzelauftragsvergabe berücksichtigt. Hierfür werden für jedes Fachlos in jedem der 13 Gebietslose Ranglisten erstellt. Lot 8: Gebietslos Polizeipräsidium Offenburg Tätigkeitsbereiche des Auftragnehmers im Sinne der allgemein als "Abschleppdienste" beschriebenen Anforderungen einschließlich Anlagen umfassen das - Abschleppen, - Bergen, - Schleppen, - Transportieren und - Verwahren von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen in den jeweiligen Einsatz-/Vermittlungskategorien (Fachlose A - E) Fachlos A - PKW1 Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM ohne Einsatz eines Hebekrans zur Bergung mittels Seilwinde / Transport rollfähiger Fahrzeuge Fachlos B - PKW2 Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM zur Bergung mittels Hebekran von nicht roll-/lenkfähigen Fahrzeugen Fachlos C - AWU (Abschleppwagen Unterfahrlift) - Sonderfall von PKW1 bzw. PKW2 für den Einsatzbereich z. B. in Tiefgaragen oder beengten Straßen. Der Einsatz eines AWU dient der Verbringung des Auftragsobjekts zur nächst gelegenen Verlademöglichkeit. Es folgt eine Maßnahme von i.d.R. PKW1 oder PKW2. Fachlos D - SLV1 (Schwerlastverkehr) Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge über 3,5 t zGM. Hierbei handelt es sich um Einsätze vorwiegend nach Unfällen, bei denen das havarierte Fahrzeug noch auf den Rädern steht und nicht mehr fahrbereit oder auf mindestens einer Achse nicht mehr rollfähig ist. Dabei kann das defekte Fahrzeug mittels Abschleppstange gezogen oder nötigenfalls mit einem Abschleppkran oder Unterfahrlift angehoben und abgeschleppt werden. Mit Einsatzfahrzeugen im Fachlos D müssen auch rollfähige Schwerfahrzeuge mittels Seilwinde geborgen werden können (z. B. Lkw, Hänger- oder Sattelzüge, Omnibusse). Fachlos E - SLV2 Auto- oder Mobilkran zur Bergung von Fahrzeugen über 3,5 t zGM, einschließlich SLV1. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, alle gängigen Bergungseinsätze von Schwerfahrzeugen, bei denen havarierte Fahrzeuge gehoben werden müssen, zu bewältigen. Als Auftrag im Fachlos E gelten auch solche Bergungen von Fahrzeugen bis einschließlich 3,5 t zGM, die auf Grund der Gegebenheiten vor Ort (Ausladung, Lage des zu bergenden Objekts) nicht mit Fahrzeugen des Fachloses B geborgen werden können. Einen Zuschlag auf die jeweilige Rahmenvereinbarung erhalten alle geeigneten Bieter, die anhand ihrer eingereichten Angebote alle Anforderungen gem. den Vergabeunterlagen erfüllen. Alle Bieter, die einen Zuschlag auf einen oder mehrere Rahmenvereinbarungen erhalten haben, werden dann während der Vertragslaufzeit bei der Einzelauftragsvergabe berücksichtigt. Hierfür werden für jedes Fachlos in jedem der 13 Gebietslose Ranglisten erstellt. Lot 9: Gebietslos Polizeipräsidium Pforzheim Tätigkeitsbereiche des Auftragnehmers im Sinne der allgemein als "Abschleppdienste" beschriebenen Anforderungen einschließlich Anlagen umfassen das - Abschleppen, - Bergen, - Schleppen, - Transportieren und - Verwahren von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen in den jeweiligen Einsatz-/Vermittlungskategorien (Fachlose A - E) Fachlos A - PKW1 Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM ohne Einsatz eines Hebekrans zur Bergung mittels Seilwinde / Transport rollfähiger Fahrzeuge Fachlos B - PKW2 Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM zur Bergung mittels Hebekran von nicht roll-/lenkfähigen Fahrzeugen Fachlos C - AWU (Abschleppwagen Unterfahrlift) - Sonderfall von PKW1 bzw. PKW2 für den Einsatzbereich z. B. in Tiefgaragen oder beengten Straßen. Der Einsatz eines AWU dient der Verbringung des Auftragsobjekts zur nächst gelegenen Verlademöglichkeit. Es folgt eine Maßnahme von i.d.R. PKW1 oder PKW2. Fachlos D - SLV1 (Schwerlastverkehr) Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge über 3,5 t zGM. Hierbei handelt es sich um Einsätze vorwiegend nach Unfällen, bei denen das havarierte Fahrzeug noch auf den Rädern steht und nicht mehr fahrbereit oder auf mindestens einer Achse nicht mehr rollfähig ist. Dabei kann das defekte Fahrzeug mittels Abschleppstange gezogen oder nötigenfalls mit einem Abschleppkran oder Unterfahrlift angehoben und abgeschleppt werden. Mit Einsatzfahrzeugen im Fachlos D müssen auch rollfähige Schwerfahrzeuge mittels Seilwinde geborgen werden können (z. B. Lkw, Hänger- oder Sattelzüge, Omnibusse). Fachlos E - SLV2 Auto- oder Mobilkran zur Bergung von Fahrzeugen über 3,5 t zGM, einschließlich SLV1. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, alle gängigen Bergungseinsätze von Schwerfahrzeugen, bei denen havarierte Fahrzeuge gehoben werden müssen, zu bewältigen. Als Auftrag im Fachlos E gelten auch solche Bergungen von Fahrzeugen bis einschließlich 3,5 t zGM, die auf Grund der Gegebenheiten vor Ort (Ausladung, Lage des zu bergenden Objekts) nicht mit Fahrzeugen des Fachloses B geborgen werden können. Einen Zuschlag auf die jeweilige Rahmenvereinbarung erhalten alle geeigneten Bieter, die anhand ihrer eingereichten Angebote alle Anforderungen gem. den Vergabeunterlagen erfüllen. Alle Bieter, die einen Zuschlag auf einen oder mehrere Rahmenvereinbarungen erhalten haben, werden dann während der Vertragslaufzeit bei der Einzelauftragsvergabe berücksichtigt. Hierfür werden für jedes Fachlos in jedem der 13 Gebietslose Ranglisten erstellt. Lot 10: Gebietslos Polizeipräsidium Ravensburg Tätigkeitsbereiche des Auftragnehmers im Sinne der allgemein als "Abschleppdienste" beschriebenen Anforderungen einschließlich Anlagen umfassen das - Abschleppen, - Bergen, - Schleppen, - Transportieren und - Verwahren von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen in den jeweiligen Einsatz-/Vermittlungskategorien (Fachlose A - E) Fachlos A - PKW1 Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM ohne Einsatz eines Hebekrans zur Bergung mittels Seilwinde / Transport rollfähiger Fahrzeuge Fachlos B - PKW2 Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM zur Bergung mittels Hebekran von nicht roll-/lenkfähigen Fahrzeugen Fachlos C - AWU (Abschleppwagen Unterfahrlift) - Sonderfall von PKW1 bzw. PKW2 für den Einsatzbereich z. B. in Tiefgaragen oder beengten Straßen. Der Einsatz eines AWU dient der Verbringung des Auftragsobjekts zur nächst gelegenen Verlademöglichkeit. Es folgt eine Maßnahme von i.d.R. PKW1 oder PKW2. Fachlos D - SLV1 (Schwerlastverkehr) Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge über 3,5 t zGM. Hierbei handelt es sich um Einsätze vorwiegend nach Unfällen, bei denen das havarierte Fahrzeug noch auf den Rädern steht und nicht mehr fahrbereit oder auf mindestens einer Achse nicht mehr rollfähig ist. Dabei kann das defekte Fahrzeug mittels Abschleppstange gezogen oder nötigenfalls mit einem Abschleppkran oder Unterfahrlift angehoben und abgeschleppt werden. Mit Einsatzfahrzeugen im Fachlos D müssen auch rollfähige Schwerfahrzeuge mittels Seilwinde geborgen werden können (z. B. Lkw, Hänger- oder Sattelzüge, Omnibusse). Fachlos E - SLV2 Auto- oder Mobilkran zur Bergung von Fahrzeugen über 3,5 t zGM, einschließlich SLV1. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, alle gängigen Bergungseinsätze von Schwerfahrzeugen, bei denen havarierte Fahrzeuge gehoben werden müssen, zu bewältigen. Als Auftrag im Fachlos E gelten auch solche Bergungen von Fahrzeugen bis einschließlich 3,5 t zGM, die auf Grund der Gegebenheiten vor Ort (Ausladung, Lage des zu bergenden Objekts) nicht mit Fahrzeugen des Fachloses B geborgen werden können. Einen Zuschlag auf die jeweilige Rahmenvereinbarung erhalten alle geeigneten Bieter, die anhand ihrer eingereichten Angebote alle Anforderungen gem. den Vergabeunterlagen erfüllen. Alle Bieter, die einen Zuschlag auf einen oder mehrere Rahmenvereinbarungen erhalten haben, werden dann während der Vertragslaufzeit bei der Einzelauftragsvergabe berücksichtigt. Hierfür werden für jedes Fachlos in jedem der 13 Gebietslose Ranglisten erstellt. Lot 11: Gebietslos Polizeipräsidium Reutlingen Tätigkeitsbereiche des Auftragnehmers im Sinne der allgemein als "Abschleppdienste" beschriebenen Anforderungen einschließlich Anlagen umfassen das - Abschleppen, - Bergen, - Schleppen, - Transportieren und - Verwahren von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen in den jeweiligen Einsatz-/Vermittlungskategorien (Fachlose A - E) Fachlos A - PKW1 Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM ohne Einsatz eines Hebekrans zur Bergung mittels Seilwinde / Transport rollfähiger Fahrzeuge Fachlos B - PKW2 Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM zur Bergung mittels Hebekran von nicht roll-/lenkfähigen Fahrzeugen Fachlos C - AWU (Abschleppwagen Unterfahrlift) - Sonderfall von PKW1 bzw. PKW2 für den Einsatzbereich z. B. in Tiefgaragen oder beengten Straßen. Der Einsatz eines AWU dient der Verbringung des Auftragsobjekts zur nächst gelegenen Verlademöglichkeit. Es folgt eine Maßnahme von i.d.R. PKW1 oder PKW2. Fachlos D - SLV1 (Schwerlastverkehr) Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge über 3,5 t zGM. Hierbei handelt es sich um Einsätze vorwiegend nach Unfällen, bei denen das havarierte Fahrzeug noch auf den Rädern steht und nicht mehr fahrbereit oder auf mindestens einer Achse nicht mehr rollfähig ist. Dabei kann das defekte Fahrzeug mittels Abschleppstange gezogen oder nötigenfalls mit einem Abschleppkran oder Unterfahrlift angehoben und abgeschleppt werden. Mit Einsatzfahrzeugen im Fachlos D müssen auch rollfähige Schwerfahrzeuge mittels Seilwinde geborgen werden können (z. B. Lkw, Hänger- oder Sattelzüge, Omnibusse). Fachlos E - SLV2 Auto- oder Mobilkran zur Bergung von Fahrzeugen über 3,5 t zGM, einschließlich SLV1. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, alle gängigen Bergungseinsätze von Schwerfahrzeugen, bei denen havarierte Fahrzeuge gehoben werden müssen, zu bewältigen. Als Auftrag im Fachlos E gelten auch solche Bergungen von Fahrzeugen bis einschließlich 3,5 t zGM, die auf Grund der Gegebenheiten vor Ort (Ausladung, Lage des zu bergenden Objekts) nicht mit Fahrzeugen des Fachloses B geborgen werden können. Einen Zuschlag auf die jeweilige Rahmenvereinbarung erhalten alle geeigneten Bieter, die anhand ihrer eingereichten Angebote alle Anforderungen gem. den Vergabeunterlagen erfüllen. Alle Bieter, die einen Zuschlag auf einen oder mehrere Rahmenvereinbarungen erhalten haben, werden dann während der Vertragslaufzeit bei der Einzelauftragsvergabe berücksichtigt. Hierfür werden für jedes Fachlos in jedem der 13 Gebietslose Ranglisten erstellt. Lot 12: Gebietslos Polizeipräsidium Stuttgart Tätigkeitsbereiche des Auftragnehmers im Sinne der allgemein als "Abschleppdienste" beschriebenen Anforderungen einschließlich Anlagen umfassen das - Abschleppen, - Bergen, - Schleppen, - Transportieren und - Verwahren von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen in den jeweiligen Einsatz-/Vermittlungskategorien (Fachlose A - E) Fachlos A - PKW1 Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM ohne Einsatz eines Hebekrans zur Bergung mittels Seilwinde / Transport rollfähiger Fahrzeuge Fachlos B - PKW2 Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM zur Bergung mittels Hebekran von nicht roll-/lenkfähigen Fahrzeugen Fachlos C - AWU (Abschleppwagen Unterfahrlift) - Sonderfall von PKW1 bzw. PKW2 für den Einsatzbereich z. B. in Tiefgaragen oder beengten Straßen. Der Einsatz eines AWU dient der Verbringung des Auftragsobjekts zur nächst gelegenen Verlademöglichkeit. Es folgt eine Maßnahme von i.d.R. PKW1 oder PKW2. Fachlos D - SLV1 (Schwerlastverkehr) Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge über 3,5 t zGM. Hierbei handelt es sich um Einsätze vorwiegend nach Unfällen, bei denen das havarierte Fahrzeug noch auf den Rädern steht und nicht mehr fahrbereit oder auf mindestens einer Achse nicht mehr rollfähig ist. Dabei kann das defekte Fahrzeug mittels Abschleppstange gezogen oder nötigenfalls mit einem Abschleppkran oder Unterfahrlift angehoben und abgeschleppt werden. Mit Einsatzfahrzeugen im Fachlos D müssen auch rollfähige Schwerfahrzeuge mittels Seilwinde geborgen werden können (z. B. Lkw, Hänger- oder Sattelzüge, Omnibusse). Fachlos E - SLV2 Auto- oder Mobilkran zur Bergung von Fahrzeugen über 3,5 t zGM, einschließlich SLV1. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, alle gängigen Bergungseinsätze von Schwerfahrzeugen, bei denen havarierte Fahrzeuge gehoben werden müssen, zu bewältigen. Als Auftrag im Fachlos E gelten auch solche Bergungen von Fahrzeugen bis einschließlich 3,5 t zGM, die auf Grund der Gegebenheiten vor Ort (Ausladung, Lage des zu bergenden Objekts) nicht mit Fahrzeugen des Fachloses B geborgen werden können. Einen Zuschlag auf die jeweilige Rahmenvereinbarung erhalten alle geeigneten Bieter, die anhand ihrer eingereichten Angebote alle Anforderungen gem. den Vergabeunterlagen erfüllen. Alle Bieter, die einen Zuschlag auf einen oder mehrere Rahmenvereinbarungen erhalten haben, werden dann während der Vertragslaufzeit bei der Einzelauftragsvergabe berücksichtigt. Hierfür werden für jedes Fachlos in jedem der 13 Gebietslose Ranglisten erstellt. Lot 13: Gebietslos Polizeipräsidium Ulm Tätigkeitsbereiche des Auftragnehmers im Sinne der allgemein als "Abschleppdienste" beschriebenen Anforderungen einschließlich Anlagen umfassen das - Abschleppen, - Bergen, - Schleppen, - Transportieren und - Verwahren von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen in den jeweiligen Einsatz-/Vermittlungskategorien (Fachlose A - E) Fachlos A - PKW1 Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM ohne Einsatz eines Hebekrans zur Bergung mittels Seilwinde / Transport rollfähiger Fahrzeuge Fachlos B - PKW2 Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge bis einschl. 3,5t zGM zur Bergung mittels Hebekran von nicht roll-/lenkfähigen Fahrzeugen Fachlos C - AWU (Abschleppwagen Unterfahrlift) - Sonderfall von PKW1 bzw. PKW2 für den Einsatzbereich z. B. in Tiefgaragen oder beengten Straßen. Der Einsatz eines AWU dient der Verbringung des Auftragsobjekts zur nächst gelegenen Verlademöglichkeit. Es folgt eine Maßnahme von i.d.R. PKW1 oder PKW2. Fachlos D - SLV1 (Schwerlastverkehr) Einsatzbereich für ein- oder mehrspurige Fahrzeuge über 3,5 t zGM. Hierbei handelt es sich um Einsätze vorwiegend nach Unfällen, bei denen das havarierte Fahrzeug noch auf den Rädern steht und nicht mehr fahrbereit oder auf mindestens einer Achse nicht mehr rollfähig ist. Dabei kann das defekte Fahrzeug mittels Abschleppstange gezogen oder nötigenfalls mit einem Abschleppkran oder Unterfahrlift angehoben und abgeschleppt werden. Mit Einsatzfahrzeugen im Fachlos D müssen auch rollfähige Schwerfahrzeuge mittels Seilwinde geborgen werden können (z. B. Lkw, Hänger- oder Sattelzüge, Omnibusse). Fachlos E - SLV2 Auto- oder Mobilkran zur Bergung von Fahrzeugen über 3,5 t zGM, einschließlich SLV1. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, alle gängigen Bergungseinsätze von Schwerfahrzeugen, bei denen havarierte Fahrzeuge gehoben werden müssen, zu bewältigen. Als Auftrag im Fachlos E gelten auch solche Bergungen von Fahrzeugen bis einschließlich 3,5 t zGM, die auf Grund der Gegebenheiten vor Ort (Ausladung, Lage des zu bergenden Objekts) nicht mit Fahrzeugen des Fachloses B geborgen werden können. Einen Zuschlag auf die jeweilige Rahmenvereinbarung erhalten alle geeigneten Bieter, die anhand ihrer eingereichten Angebote alle Anforderungen gem. den Vergabeunterlagen erfüllen. Alle Bieter, die einen Zuschlag auf einen oder mehrere Rahmenvereinbarungen erhalten haben, werden dann während der Vertragslaufzeit bei der Einzelauftragsvergabe berücksichtigt. Hierfür werden für jedes Fachlos in jedem der 13 Gebietslose Ranglisten erstellt.
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