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Schlammentsorgung 2023 - 2028

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Description

Der Klärschlamm ist an der zentralen Kläranlage im Göltzschtal abzuholen. An der zentralen Kläranlage wird der gesamte Klärschlamm mittels Zentrifuge mechanisch entwässert. Danach liegt der Trockensubstanzgehalt zwischen 20 und 24 % TS. Die jährliche Menge des zu entsorgenden entwässerten Klärschlamms beträgt zur Zeit etwa 2200 t. Nach der Entwässerung wird der Schlamm in zwei von insgesamt zehn Sonderabsetzcontainer mit 5,5 m3 Ladevolumen abgeworfen und in einer Halle zwischengelagert. Bei Abholung übergibt das Klärwerkspersonal den Klärschlamm per Gabelstaplerentleerung der Container an den Entsorger. Die maximale Beladehöhe des Gabelstaplers beträgt 5,60m. Der Entsorger übernimmt den gesamten Transport und die Entsorgung des Klärschlamms. Das Entsorgungsgebiet des AZV »Reichenbacher« umfasst die Städte Reichenbach und Netzschkau sowie die Gemeinde Limbach. Der Klärschlamm ist ausschließlich thermisch oder gleichwertig zu entsorgen. Eine landwirtschaftliche Verwertung erfolgt nicht. Die zu erbringende Dienstleistung der Klärschlammentsorgung bzw. Klärschlammverwertung umfasst insbesondere den Abtransport zur Verwertung-/Entsorgungsanlage (der Abfall wird Eigentum des Entsorger) in Abstimmung mit dem Betriebspersonal der Kläranlage, einen normalen Entsorgungsrhythmus werktags aller 24 Stunden, die Organisation der ordnungsgemäßen Verwertung/Entsorgung nach den Geboten der Kreislaufwirtschaft und der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und untergesetzlichen Regelwerke einschließlich lückenloser Dokumentation, das Verwiegen des Klärschlamms auf einer amtlich geeichten Waage, die Durchführung der vorgeschriebenen Klärschlammuntersuchungen (die Ergebnisse sind dem Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen), die Dokumentation und Statistik für den Auftraggeber, das Belegscheinverfahren für die Entsorgung, die Erstellung und Übergabe der Verwertungsnachweise, der Übernahme- und Begleitscheine sowie die Zuarbeit für den Auftraggeber für Berichte an Überwachungsbehörden (z.B. Statistik und Entsorgungsnachweis). Es handelt sich prinzipiell um teilstabilisierten Klärschlamm mit einem durchschnittlichen Schlammalter von 12-17 Tagen. Der Entsorger überwacht den Ladeprozess und weist das Kläranlagenpersonal in spezifische Besonderheiten eine. Saisonbedingt kann eine zwei bis dreimalige Entsorgung pro Woche ausreichend sein. Aufgrund der Beschaffenheit des Klärschlammes (teilstabilisiert) sind die Transportbehältnisse bzw. das Entsorgungsfahrzeug mit Planen zu verschließen. Der Klärschlamm ist in Absprache mit dem Personal des Auftraggebers in der Dienstzeit von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 und 15:00 Uhr und Freitag zwischen 8:00 und 10:00 Uhr abzuholen.

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