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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wartungs- und anderer Dienstleistungen für Großküchenanlagen in 96052 Bamberg, Zollnerstraße 190, Aus- und Fortbildungszentrum der Bundespolizei (AFZ BPOL) Bamberg, (VOEK 324-22)
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Value
107,814 EUR
Current supplier
MFA Großküchen- und Kältetechnik GmbH
Description
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Wartungs- und anderer Dienstleistungen für 191 Stck. Großküchenanlagen. Lot 1: Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Wartungs- und anderer Dienstleistungen für Großküchenanlagen. --- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistung: -Wartung (Intervall: halbjährlich und jährlich) -Eichung (Intervall: alle zwei Jahre) -DGUV - Prüfung gem. Vorschrift 4 --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: -Die Monteur-, Elektriker-, Kältetechnikereinsätze für Instandhaltungsmaßnahmen nach einem gesonderten Auftrag der AG -Es wird eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen außerhalb der Wartung/ Eichung vereinbart -Zusätzliche Wartungen für Waagen, kältetechnische- und andere Großküchenanlagen nach einem gesonderten Auftrag der AG --- Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: Insgesamt: 191 Großküchenanlagen -61 kältetechnische Anlagen -10 Spülmaschinen, davon zwei Bandtransport - und eine Korbtransportspülmaschine -13 Kombidämpfer, davon 8 mit Gas Anschluss -2 Frischwasserenthärtungsanlagen -7 Kochkessel mit Gas Anschluss -3 Kochfelder -4 Fritteusen -6 Pfannen -2 Wandwaagen -83 weitere Großküchenanlagen --- Intervall: -18 Stück Großküchenanlagen - Wartung: 2 x pro Jahr -82 Stück Großküchenanlagen - Wartung: jährlich (89 Stück sind wartungsfreie Anlagen /zur Info) -2 Stück Großküchenanlagen - Inspektion und Eichung: alle 2 Jahre -191 Stück Großküchenanlagen - DGUV - V4 - Prüfung: alle 4 Jahre --- Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. --- Die Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durchzuführen (Montag - Donnerstag: 8 - 16 Uhr; Freitag: 8 - 13 Uhr). --- Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung und Prüfung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte / Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung und Prüfung nicht erhöhen. --- Die Instandsetzung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Auf Übertragung dieser Leistungen hat der AN kein Rechtsanspruch. --- Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich nnerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen (Montag - Donnerstag: 8 - 16 Uhr; Freitag: 8 - 13 Uhr). Reaktionszeit: innerhalb von max. 8 Stunden (Die Reaktionszeit bezeichnet die Zeitspanne, in der nach Meldung eines Notfalles, einer Störung, einer Nutzeranforderung oder dergleichen beim Personal des AN, mit der Störungs- bzw. Schadensbehebung am Ort des Notfalls, der Störungsbeseitigung am Ort der Störung bzw. mit der Umsetzung der Nutzeranforderung begonnen wird). --- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht-, Schmier- und Korrosionsschutzmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) und Schutzausrüstungen etc. sowie allen sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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