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Rahmenvertrag Catering in städtischen Unterbringungseinrichtungen ab 07.02.2022

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Oberbayerische Fleisch & Wurst GmbH

Description

Rahmenvertrag über Cateringleistungen einschließlich Verteilung der Speisen mit der Landeshauptstadt München, Sozialreferat, zur Versorgung von Bewohner*innen in Unterkünften für Flüchtlinge und Wohnungslose. Für Einzelheiten verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung. Lot 1: Gegenstand der Beschaffung ist ein Rahmenvertrag mit der Landeshauptstadt München, Sozialreferat über die Versorgung von Bewohner*innen in Unterkünften für Flüchtlinge und Wohnungslose durch Catering und die Verteilung der Speisen. Die Zahl der zu versorgenden Personen beträgt maximal 50 Personen. Der Abruf der Cateringleistungen erfolgt flexibel nach Bedarf, dies bedeutet, dass die Anzahl der zu liefernden und zu verteilenden Portionen täglich wechseln kann. Ein Anspruch auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs besteht nicht. Ebenso kann ein bestimmtes Abrufverhalten nicht prognostiziert werden. Es handelt sich vorliegend um einen Vertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann. Im Leistungsverzeichnis in den einzelnen Positionen angegebene Stückzahlen werden lediglich für die Wertung des Angebotes (differenzierter Vergleich der eingereichten Angebote) benötigt. Die Leistungsorte können derzeit noch nicht genannt werden, da diese noch nicht feststehen und gegebenenfalls an unterschiedliche Orte geliefert werden muss, je nach Bedarf. Sämtliche Objekte (Unterkünfte), an die im Rahmen dieses Vertrages geliefert werden soll, befinden sich innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt München. Objektbeschreibungen werden, sobald ein Bedarf in einer Unterkunft entsteht und ein (weiterer) Leistungsort feststeht, nachgereicht. Die Laufzeit des Vertrags beginnt am 07.02.2022 und endet am 28.12.2022. Der Abruf der erstmaligen Belieferung kann bereits ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit erfolgen. Menge, Lieferort und Lieferzeitpunkt werden spätestens am Vortrag bis 15:00 Uhr bekanntgegeben. Falls diese Informationen schon früher zur Verfügung stehen, werden sie umgehend mit dem größtmöglichen Vorlauf an die Auftragnehmerin /den Auftragnehmer kommuniziert. Für alle weiteren Abrufe gilt, dass eine Mail der Auftraggeberin am Vortag bis 15:00 Uhr ausreichend ist (siehe Ziff. I.3 der Leistungsbeschreibung). Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer ohne, dass eine zusätzliche Kündigung erforderlich ist. Für genauere Einzelheiten verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung.

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