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Value

669,720 EUR

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Firma Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH

Description

Das Amtsblatt des Saarlandes ist das Gesetzesblatt und das amtliche Verkündungsportal des Saarlandes. Herausgeber ist der Chef der Staatskanzlei. Das Amtsblatt des Saarlandes erscheint in der Regel einmal pro Woche. Das Amtsblatt des Saarlandes erscheint in seinem Teil I nur elektronisch (www.amtsblatt.saarland.de) und in seinem Teil II sowohl elektronisch als auch auf Papier. Die Vergabe für Satz, Druck und Vertrieb des Amtsblattes für das Saarland erfolgt mit Wirkung vom 1.1.2018 für die Dauer von 4 Jahren. Satz, Druck und Vertrieb des Amtsblattes, bestehend aus Teil I und II, werden als einheitlicher Auftrag vergeben. Das Amtsblatt des Saarlandes ist das Gesetzesblatt und das amtliche Verkündungsportal des Saarlandes. Herausgeber ist der Chef der Staatskanzlei. Das Amtsblatt des Saarlandes erscheint in der Regel einmal pro Woche. Das Amtsblatt des Saarlandes erscheint in seinem Teil I nur elektronisch (www.amtsblatt.saarland.de) und in seinem Teil II sowohl elektronisch als auch auf Papier. Die Vergabe für Satz, Druck und Vertrieb des Amtsblattes für das Saarland erfolgt mit Wirkung vom 1.1.2018 für die Dauer von 4 Jahren. Satz, Druck und Vertrieb des Amtsblattes, bestehend aus Teil I und II, werden als einheitlicher Auftrag vergeben. Die Veröffentlichung des Amtsblattes Teil I erfolgt am Donnerstag durch die Bereitstellung der elektronischen Form auf der Verkündungsplattform bei der juris GmbH. Zu Kalkulationszwecken kann für das Jahr 2018 mit insgesamt rund 2 000 Seiten verteilt auf 50 Ausgaben des Amtsblattes Teil I gerechnet werden. Die Veröffentlichung des Amtsblattes Teil II erfolgt am Donnerstag durch Versand der Print-ausgaben und nachrichtlich durch die Bereitstellung auf der Verkündungsplattform bei der juris GmbH. Zusätzliche Sonderausgaben sind möglich, aber selten. Die Druckauflage beträgt je Ausgabe Amtsblatt Teil II derzeit 1 300 Exemplare. Für Kalkulationszwecke kann für das Jahr 2018 von rund 700 Seiten verteilt auf 25 Ausgaben des Amtsblattes Teil II ausgegangen werden. Für Teil II übernimmt der Auftragnehmer den Versand und die Rechnungsstellung im Namen des Auftraggebers. Herstellung und Vertrieb, Entgegennahme von Bestellungen und Barverkauf erfolgen im Namen und für Rechnung des Herausgebers (Auftraggeber). Für Inserententexte werden die Rechnungen durch den Auftragnehmer erstellt und dem Inserenten zugestellt. Die Zahlungen des Inserenten erfolgen auf das Konto des Herausgebers des Amtsblattes (Auftraggeber). Die hierfür erforderlichen Dateien und Listen werden dem Herausgeber durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2016 wurden 1077 Inserentenrechnungen versendet.

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