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Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten auf Basis des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells durch die Stadt Gummersbach
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Description
Im Gebiet des Auftraggebers ist derzeit eine Breitbandversorgung mit Telekommunikationsdiensten nicht flächendeckend oder nur mit niedrigen Übertragungsraten verfügbar. Gegenstand der Gesamtausschreibung ist, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die in Gummersbach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über eine Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation (nachfolgend nur „Next Generation Access“ -„NGA“ genannt) zu erschließen. Es sind insgesamt 261 Wohnadressen und 184 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. Die ausgeschriebenen Adressen verteilen sich auf fünf Lose. Je Los müssen separate Wirtschaftlichkeitslücken und Netzpläne vorgelegt werden. Lot 1: 261 Wohnadressen im Stadtgebiet Gummersbach Gegenstand der Ausschreibung ist, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Stadtgebiet Gummersbach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über eine Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation (nachfolgend nur „Next Generation Access“ - „NGA“ genannt) zu erschließen. Es sind insgesamt 261 Wohnadressen und 184 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. Die ausgeschriebenen Adressen verteilen sich auf fünf Lose. Je Los müssen separate Wirtschaftlichkeitslücken und Netzpläne vorgelegt werden. Das Los 1 sieht die Versorgung von 261 Wohnadressen im gesamten Stadtgebiet vor. Das Vergabeverfahren umfasst die Versorgung der noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse in der Stadt Gummersbach an ein NGA-Netz. Die zu versorgenden Adressen werden verbindlich und hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der amtlichen Hauskoordinaten beschrieben. Der Auftragnehmer muss – soweit vorhanden – sein bereits bestehendes eigenes Netz sowie grundsätzlich angemietete Netzteile Dritter und grundsätzlich die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Der private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht und übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Mindestens innerhalb einer Zweckbindungsfrist von 7 Jahren ist das Netz ohne weitere Zuschüsse entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu betreiben. Die Frist beginnt abweichend von Nr. 7.4 der Förderrichtlinie des Bundes mit der Vorlage des Verwendungsnachweises und endet mit Ablauf des siebenten darauffolgenden Kalenderjahres. Auskunftswünsche, Hinweise u. Bieterfragen zu den Unterlagen sind ausschließlich elektronisch über die genannte Vergabeplattform zu stellen. Bieterfragen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Bindefrist für das Angebot beträgt sechs (6) Monate. Lot 2: GWG Zone 1 Gummersbach-Nord (59 Gewerbeadressen) Gegenstand der Ausschreibung ist, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Stadtgebiet Gummersbach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über eine Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation (nachfolgend nur „Next Generation Access“ - „NGA“ genannt) zu erschließen. Es sind insgesamt 261 Wohnadressen und 184 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. Die ausgeschriebenen Adressen verteilen sich auf fünf Lose. Je Los müssen separate Wirtschaftlichkeitslücken und Netzpläne vorgelegt werden. Das Los 2 sieht die Versorgung von 59 Gewerbeadressen im der Zone 1 Gummersbach-Nord vor. Das Vergabeverfahren umfasst die Versorgung der noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse in der Stadt Gummersbach an ein NGA-Netz. Die zu versorgenden Adressen werden verbindlich und hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der amtlichen Hauskoordinaten beschrieben. Der Auftragnehmer muss – soweit vorhanden – sein bereits bestehendes eigenes Netz sowie grundsätzlich angemietete Netzteile Dritter und grundsätzlich die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Der private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht und übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Mindestens innerhalb einer Zweckbindungsfrist von 7 Jahren ist das Netz ohne weitere Zuschüsse entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu betreiben. Die Frist beginnt abweichend von Nr. 7.4 der Förderrichtlinie des Bundes mit der Vorlage des Verwendungsnachweises und endet mit Ablauf des siebenten darauffolgenden Kalenderjahres. Auskunftswünsche, Hinweise u. Bieterfragen zu den Unterlagen sind ausschließlich elektronisch über die genannte Vergabeplattform zu stellen. Bieterfragen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Bindefrist für das Angebot beträgt sechs (6) Monate. Lot 3: GWG Zone 2 Gummersbach-Mitte (61 Gewerbeadressen) Gegenstand der Ausschreibung ist, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Stadtgebiet Gummersbach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über eine Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation (nachfolgend nur „Next Generation Access“ - „NGA“ genannt) zu erschließen. Es sind insgesamt 261 Wohnadressen und 184 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. Die ausgeschriebenen Adressen verteilen sich auf fünf Lose. Je Los müssen separate Wirtschaftlichkeitslücken und Netzpläne vorgelegt werden. Das Los 3 sieht die Versorgung von 61 Gewerbeadressen in der Zone 2 Gummersbach-Mitte vor. Das Vergabeverfahren umfasst die Versorgung der noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse in der Stadt Gummersbach an ein NGA-Netz. Die zu versorgenden Adressen werden verbindlich und hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der amtlichen Hauskoordinaten beschrieben. Der Auftragnehmer muss – soweit vorhanden – sein bereits bestehendes eigenes Netz sowie grundsätzlich angemietete Netzteile Dritter und grundsätzlich die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Der private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht und übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Mindestens innerhalb einer Zweckbindungsfrist von 7 Jahren ist das Netz ohne weitere Zuschüsse entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu betreiben. Die Frist beginnt abweichend von Nr. 7.4 der Förderrichtlinie des Bundes mit der Vorlage des Verwendungsnachweises und endet mit Ablauf des siebenten darauffolgenden Kalenderjahres. Auskunftswünsche, Hinweise u. Bieterfragen zu den Unterlagen sind ausschließlich elektronisch über die genannte Vergabeplattform zu stellen. Bieterfragen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Bindefrist für das Angebot beträgt sechs (6) Monate. Lot 4: GWG Zone 3 Gummersbach-Derschlag (30 Gewerbeadressen) Gegenstand der Ausschreibung ist, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Stadtgebiet Gummersbach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über eine Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation (nachfolgend nur „Next Generation Access“ - „NGA“ genannt) zu erschließen. Es sind insgesamt 261 Wohnadressen und 184 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. Die ausgeschriebenen Adressen verteilen sich auf fünf Lose. Je Los müssen separate Wirtschaftlichkeitslücken und Netzpläne vorgelegt werden. Das Los 4 sieht die Versorgung von 30 Gewerbeadressen in der Zone 3 Gummersbach-Derschlag vor. Das Vergabeverfahren umfasst die Versorgung der noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse in der Stadt Gummersbach an ein NGA-Netz. Die zu versorgenden Adressen werden verbindlich und hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der amtlichen Hauskoordinaten beschrieben. Der Auftragnehmer muss – soweit vorhanden – sein bereits bestehendes eigenes Netz sowie grundsätzlich angemietete Netzteile Dritter und grundsätzlich die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Der private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht und übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Mindestens innerhalb einer Zweckbindungsfrist von 7 Jahren ist das Netz ohne weitere Zuschüsse entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu betreiben. Die Frist beginnt abweichend von Nr. 7.4 der Förderrichtlinie des Bundes mit der Vorlage des Verwendungsnachweises und endet mit Ablauf des siebenten darauffolgenden Kalenderjahres. Auskunftswünsche, Hinweise u. Bieterfragen zu den Unterlagen sind ausschließlich elektronisch über die genannte Vergabeplattform zu stellen. Bieterfragen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Bindefrist für das Angebot beträgt sechs (6) Monate. Lot 5: GWG Zone 4 Gummersbach-Süd (34 Gewerbeadressen) Gegenstand der Ausschreibung ist, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Stadtgebiet Gummersbach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über eine Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation (nachfolgend nur „Next Generation Access“ - „NGA“ genannt) zu erschließen. Es sind insgesamt 261 Wohnadressen und 184 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. Die ausgeschriebenen Adressen verteilen sich auf fünf Lose. Je Los müssen separate Wirtschaftlichkeitslücken und Netzpläne vorgelegt werden. Das Los 5 sieht die Versorgung von 34 Gewerbeadressen in der Zone 4 Gummersbach-Süd vor. Das Vergabeverfahren umfasst die Versorgung der noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse in der Stadt Gummersbach an ein NGA-Netz. Die zu versorgenden Adressen werden verbindlich und hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der amtlichen Hauskoordinaten beschrieben. Der Auftragnehmer muss – soweit vorhanden – sein bereits bestehendes eigenes Netz sowie grundsätzlich angemietete Netzteile Dritter und grundsätzlich die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Der private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht und übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Mindestens innerhalb einer Zweckbindungsfrist von 7 Jahren ist das Netz ohne weitere Zuschüsse entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu betreiben. Die Frist beginnt abweichend von Nr. 7.4 der Förderrichtlinie des Bundes mit der Vorlage des Verwendungsnachweises und endet mit Ablauf des siebenten darauffolgenden Kalenderjahres. Auskunftswünsche, Hinweise u. Bieterfragen zu den Unterlagen sind ausschließlich elektronisch über die genannte Vergabeplattform zu stellen. Bieterfragen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Bindefrist für das Angebot beträgt sechs (6) Monate.
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