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Tätigkeit als Mandatar des Freistaats Thüringen für: Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften. Verwaltung der bestehenden sowie künftiger Landesbürgschaften. Prüfung und Verwaltung der Bürgschaftsausfälle einschließlich der Regressforderungen des Bürgen.
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Value
1,612,190 EUR
Current supplier
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Description
Lot 1: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Auswahl des künftigen Mandatars des Freistaats Thüringen für das Landesbürgschaftsprogramm. Der Freistaat Thüringen fördert die gewerbliche Wirtschaft u. a. durch Bereitstellung von Landesbürgschaften zur Besicherung von Investitions-, Betriebsmittelund Avalkrediten. Das Bürgschaftsverfahren richtet sich nach der "Richtlinie für die Übernahme von Bürgschaften durch den Freistaat Thüringen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)" in der aktuellen Fassung vom 15.03.2013, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 19/2013 Seite 754 sowie Nr. 24/2013 Seite 898. Bürgschaften werden als Ausfallbürgschaften übernommen. Im Rahmen des Landesbürgschaftsprogramms werden regelmäßig Obligen von 3 Mio. EURO bis 10 Mio. EURO bewilligt. Die Höhe der Bürgschaften wird jeweils für den Einzelfall festgesetzt; sie beträgt bis zu maximal 80 v. H. des Ausfalls. Die Tätigkeit des Mandatars wird bislang von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wahrgenommenen. Der Mandatar hat im Wesentlichen die folgenden Leistungen zu erbringen: a) Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften: Dies umfasst die Prüfung der Erfüllung der Bürgschaftsvoraussetzungen gem. der Bürgschaftsrichtlinie, insbesondere die Begutachtung der Bürgschaftsanträge nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Vorbereitung und Begleitung der Sitzungen des Landesbürgschaftsausschusses, der über die Bürgschaftsanträge beschließt und eine Empfehlung an den Finanzminister abgibt. b) Verwaltung der Landesbürgschaften: Der Mandatar hat die wirtschaftliche Entwicklung der Bürgschaftsnehmer, die Einhaltung der bürgschaftsvertraglichen Regelungen, der Bürgschaftsrichtlinien Regelungen sowie der Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen zu überwachen und bei Anträgen auf Änderung der bürgschaftsvertraglichen diese zu prüfen und zu votieren. Er hat den Bürgen regelmäßig über die Entwicklung der Engagements zu unterrichten, insbesondere wenn die Rückzahlung der verbürgten Kredite gefährdet ist oder wesentliche Mängel bei der Verwaltung der Kredite durch die Hausbank festgestellt werden. c) Prüfung der Bürgschaftsausfälle und Verwaltung der daraus resultierenden Ausfallforderungen: Der Mandatar hat die Abwicklung notleidender Kredite (Prüfung von Verwertungs- und Sanierungsmaßnahmen) zu überwachen, die Abrechnungen der Hausbanken zu prüfen und die Ausfallforderungen nach Eintritt des Bürgschaftsfalls zu verwalten. d) Der Mandatar unterstützt den Freistaat in allen Bürgschaftsangelegenheiten (u. a. Erhebung, Abrechnung und Abführung von Bürgschaftsentgelten, Führung von Statistiken, Erledigung von Berichtspflichten). Er muss sicherstellen, diesbezügliche Informationen kurzfristig und in elektronischer Form bereitstellen zu können. e) Die Tätigkeiten nach den Bst. b, c und d umfassen neben den zukünftig zu bewilligenden Landesbürgschaften auch den derzeitigen Bestand der Landesbürgschaften. Das zu verwaltende Bürgschaftsvolumen umfasst derzeit ca. 51 Mio. Euro, verteilt auf 10 Engagements. Weiterhin befinden sich 12 Engagements in Abwicklung/Regressverwaltung. Eine genaue Prognose über Anzahl und Volumen der in den nächsten Jahren zu erwartenden Bürgschaftsanträge ist nicht möglich, da die Nachfrage nach staatlichen Bürgschaften sowohl von der allgemeinen und regionalen wirtschaftlichen Entwicklung als auch vom Kreditangebot der Banken oder regulatorischen Eingriffen und Förderbestimmungen beeinflusst werden kann. Im statistischen Durchschnitt der letzten 10 Jahre wurden jährlich etwa 3 Neuanträge auf Bürgschaftsübernahmen mit einem Bürgschaftsvolumen von insgesamt ca. 9 Mio. Euro bewilligt. Die vorstehenden Angaben zum Jahresdurchschnitt wurden im letzten Jahr nicht erreicht. Die Vergabe des Auftrages erfolgt im Verhandlungsverfahren nach der VOF.
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