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Value
3,500,000 EUR
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Bietergemeinschaft Bevollmächtigter Landherr/Architekten und Ingenieure GmbH
Description
Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen für bestimmte Dienstliegenschaften im Eigentum der BImA sowie von der BImA bei Dritten angemieteten Objekten im Bundesland Berlin umfassen: — die jährlich durchzuführende Feststellung der notwendigen Bauunterhaltungsmaßnahmen und übrigen Baumaßnahmen unter Berücksichtigung der baulichen Liegenschaftsentwicklung sowie das Aufstellen/Fortschreiben des Baubedarfsnachweises (BBN) unter Berücksichtigung der Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV) und — diverse Planungsaufgaben mit den Schwerpunkten Objektplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Brandschutz und Fachplanung Freianlagen. Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen für bestimmte Dienstliegenschaften im Eigentum der BImA sowie von der BImA bei Dritten angemieteten Objekten im Bundesland Berlin umfassen: — Baubegehung Jährliche Baubegehung/en mit einem Vertreter der AG in dem/den von einem Einzelauftrag betroffenen Gebäude(n) zur Feststellung der Bauunterhaltungsarbeiten für die kommenden 5 Wirtschaftsjahre nach Terminabstimmung mit der AG, spätestens jedoch 24 Werktage nach Zugang des Einzelauftrags. Der AN berät die AG dabei in bauordnungsrechtlicher, gestalterischer, ingenieurtechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Bei der Begehung kommt es insbesondere auch darauf an zu prüfen, ob die Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz eingehalten sind sowie ob Mängel unter Prüfung von Gewährleistungsansprüchen vorliegen. Zur Einhaltung des Budgets ist eine sehr sorgfältige Prüfung und Festlegung der Prioritäten auszuführender Bauunterhaltungsmaßnahmen notwendig. — Konzeptionelle Planung: Konzeptionelle Planung – zeichnerisch und/oder durch Beschreibungen – der erforderlichen Bauleistung mit Kostenvergleichsbetrachtung zu alternativen Lösungsvarianten und Erstellung einer nachvollziehbaren Kostenschätzung nach DIN 276: 2008-12 je Einzelmaßnahme. — Erstellung der Baubedarfsnachweisung (BBN): Jährliche Aufstellung und Vorlage der BBN innerhalb von 6 Kalenderwochen nach der Begehung, spätestens aber bis zum auf die Begehung folgenden 30.04. Die Ergebnisse der Planung und Kostenschätzung sind nach den im Rahmen der Begehung festgelegten Prioritäten unter Angabe des Ortes (Gebäudeteil, Bauteil etc.) sowie unter der Bezeichnung der Maßnahme den jeweiligen Planjahren zuzuordnen. — Maßnahmen außerhalb der BBN, Sofortmaßnahmen: Baufachliche Stellungnahmen auf schriftliche Anweisung der AG für Maßnahmen außerhalb der BBN bzw. unvorhergesehene Sofortmaßnahmen. — Baubegehung, Überwachungsliste (RÜV-Begehung): Jährliche Baubegehung mit einem Vertreter der AG in dem/den von einem Einzelauftrag betroffenen Gebäude(n) nach Maßgabe der RÜV. Aufstellung der Überwachungsliste unter Verwendung des Musters der RÜV während der Baubegehung und Vorlage spätestens bis zum 30.04. — Planungs- und Überwachungsleistungen auf Grundlage der jeweiligen BBN: — Die einzelnen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume im Sinne von § 34 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger Besonderer Leistungen gemäß der Anlage 2.2 des Rahmenvertrages — Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung im Sinne von § 55 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger Besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.3 des Rahmenvertrages. — Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung im Sinne von § 51 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger Besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.4 des Rahmenvertrages. — Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Freianlagen im Sinne von § 39 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger Besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.5 des Rahmenvertrages. — Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Brandschutz im Sinne von Pkt. 1.4 AHO Heft 17/06.2015 ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger Besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.6 des Rahmenvertrages. — Weitere notwendige Leistungen.
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