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Stadt Göttingen | Cheltenhampark
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QUERFELDEINS Partnerschaftsgesellschaft von Landschaftsarchitekten, Stadtplanern und Architekten Grosskopf-Stöcker-Fischer mbB
Description
Die Gestaltung des Cheltenhamparks ist veraltet und wird in der Gestaltung dem steigenden Nutzungsdruck nicht mehr gerecht. Neben dem Freizeitwert sind insbesondere die ökologischen Funktionen hervorzuheben, beispielsweise als wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet im Innenstadtbereich. Daher soll der Cheltenhampark mit Hilfe von Fördermitteln aus dem Förderprojekt "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, betreut durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), zukunftsfähig gemacht werden. Um die bestmögliche Gestaltung zu finden, die Stadt Göttingen aufbauend auf der Fördermittelzusage ein nichtoffenes einphasiges Wettbewerbsverfahren ausgelobt. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgte die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 (5) GWB i. V. m. §§ 74, 80 (1) und 17 VgV an den Wettbewerbsgewinner Lot 1: Der Cheltenhampark bildet die einzige größere Grünfläche in direkter Innenstadtlage Göttingens. Daher ist der Park für viele Bürger*innen der Stadt ein wichtiger Alltagsort. Alle Generationen schätzen den Park und eignen sich diesen auf vielfältige Weise an. Der rund 35.000 qm große Cheltenhampark liegt am östlichen Rand des historischen Kernbereichs Göttingens, direkt angrenzend an den grünen Stadtwall. Die gegenwärtige Gestaltung unterteilt den Park in mehrere Teilbereiche, die jeweils unterschiedliche Gestaltungen, Nutzungen und Charaktere aufweisen. Neben der funktionalen Untergliederung ist der Cheltenhampark mit seiner Gesamtfläche als Naturdenkmal eingetragen. Zusätzlich stehen Teilbereiche ergänzend unter Denkmalschutz. Dazu zählen die Mauer des Schwänchenteichs, welcher ursprünglich als einer von drei Feuerlöschteichen angelegt wurde, der Albanifriedhof mit seinen Grabmalen sowie das zwölfeckige Rohnsche Badehaus. Die Historie des Parks ist bis heute sichtbar und prägt dessen Erscheinungsbild. Die Gestaltung des Cheltenhamparks ist jedoch insgesamt veraltet. Ausstattungs- und Möblierungselemente sowie vereinzelt auch Wegeoberflächen weisen Erneuerungs- und Sanierungsbedarf auf. Zudem wird die Gestaltung dem steigenden Nutzungsdruck nicht mehr gerecht, denn immer neue Nutzergruppen zieht es in den Cheltenhampark als einzige größere Grünfläche im Innenstadtbereich. Neben dem Freizeitwert sind insbesondere die ökologischen Funktionen hervorzuheben, beispielsweise als wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet im Innenstadtbereich. Um den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden, soll der Cheltenhampark mit Hilfe von Fördermitteln aus dem Förderprojekt "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, betreut durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), zukunftsfähig gemacht werden. Um die bestmögliche Gestaltung zu finden, hat die Stadt Göttingen aufbauend auf der Fördermittelzusage ein nichtoffenes einphasiges Wettbewerbsverfahren aus. Im Rahmen des Wettbewerbs ist ein freiraumplanerisches Konzept zu erarbeiten, das den verschiedenen Nutzungsansprüchen im Cheltenhampark gerecht wird. Dieses ist in Einklang zu bringen mit den denkmalrechtlichen Vorgaben und Einschränkungen sowie den stadtklimatischen und ökologischen Herausforderungen. Ziel des Wettbewerbs war die Gestaltung eines attraktiven, innerstädtischen Parks, der auch zukünftig als wichtiger Alltagsort für die Göttinger*innen dient. Der Wettbewerb richtete sich an Landschaftsarchitekt/innen. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgte die Vergabe der Planungsleistungen an den Wettbewerbsgewinner im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 (5) GWB i. V. m. §§ 74, 80 (1) und 17 VgV. Die Ausloberin hat unter Würdigung der in RPW § 8 (2) genannten Bedingungen der Empfehlung des Preisgerichts folgend das Verhandlungsverfahren zunächst mit der ersten Preisträgerin (Gewinnerin) eröffnet und erfolgreich abgeschlossen. Gegenstand dieses Vertrages sind die Planungsleistungen der Objektplanung für Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI 2021 i. V. m. Anlage 11, Leistungsphasen 1 bis 9.
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