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Abschluss eines nicht-exclusiven Rahmenvertrags Prüfingenieurleistungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Rheinland, veröffentlicht 2023
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2028-06-30
Description
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Prüfingenieurleistungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Prüfingenieurleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: SaSV Prüfung Standsicherheit Massivbau Leistungsbereich 02: SaSV Prüfung Standsicherheit Metallbau Leistungsbereich 03: SaSV Prüfung Standsicherheit Holzbau Leistungsbereich 04: Schweißfachingenieur (SFI / IWE) Leistungsbereich 05: SK/SV Betonschäden / -instandsetzung Leistungsbereich 06: EBA-Zulassung Leistungsbereich 07: SaSV Prüfung Brandschutz . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Rheinland der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Rheinland der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde.. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet am 30.06.2028. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Lot 1: SaSV Prüfung Standsicherheit Massivbau Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 1 sind Prüfungen durch SaSV Prüfung Standsicherheit Massivbau. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen. Fortsetzung aus Abschnitt III.1.3 Mindeststandards in Bezug auf Leistungsbereich 1: (A) Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit im Fachbereich Massivbau durch die obersten Bauaufsichten des Bundes / der Länder bzw. die Bundesingenieurkammer (BIngK), Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen (IKBauNRW) oder die einschlägigen gleichwertigen Ingenieurkammern anderer Bundesländer (B) (1) Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens zwei Referenzaufträgen "Brückenbauwerk" erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden. Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen: (a) Bauwerk mit einer orthogonalen lichten Weite von mehr als 15 m zwischen den Widerlagern. (b) Straßenbrücke nach ZTV-ING (c) Bauwerk in Stahlbeton- oder Spannbetonbauweise (d) Neubau, Ersatzneubau oder Verstärkungsmaßnahme (e) Prüfung der Ausführungsunterlagen und Standsicherheitsnachweis (f) Der Abschluss des Referenzauftrages darf nicht länger zurückliegen als zehn Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt. Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern (a) bis (f) sind durch jeden Referenzauftrag in Gänze zu erfüllen. (2) Es ist eine Eigenerklärung über die Ausführung von mindestens einem Referenzauftrag "Stützbauwerk" erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden. Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen: (a) Bauwerk in Stahlbeton- oder Spannbetonbauweise (b) Neubau, Ersatzneubau oder Verstärkungsmaßnahme (c) Prüfung der Ausführungsunterlagen und Standsicherheitsnachweis (d) Stützbauwerk nach ZTV-ING (e) Der Abschluss des Referenzauftrages darf nicht länger zurückliegen als zehn Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt. Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern (a) bis (e) sind durch jeden Referenzauftrag in Gänze zu erfüllen. Lot 2: SaSV Prüfung Standsicherheit Metallbau Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 2 sind Prüfungen durch SaSV Prüfung Standsicherheit Metallbau. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen. Fortsetzung aus Abschnitt III.1.3 Mindeststandards in Bezug auf Leistungsbereich 2: (A) Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit im Fachbereich Metallbau durch die obersten Bauaufsichten des Bundes / der Länder bzw. die Bundesingenieurkammer (BIngK), Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen (IKBauNRW) oder die einschlägigen gleichwertigen Ingenieurkammern anderer Bundesländer. (B) Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens zwei Referenzaufträgen (Brückenbauwerk) erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden. Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen: (1) Bauwerk mit einer orthogonalen lichten Weite von mehr als 15 m zwischen den Widerlagern. (2) ZTV-ING-Bezug (3) Bauwerk in Stahl- oder Verbundbauweise (4) Neubau, Ersatzneubau oder Verstärkungsmaßnahme (5) Prüfung der Ausführungsunterlagen und Standsicherheitsnachweis, inkl. Werkstattzeichnungen (6) Der Abschluss des Referenzauftrages darf nicht länger zurückliegen als zehn Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt. Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern sind durch jeden Referenzauftrag in Gänze zu erfüllen. Lot 3: SaSV Prüfung Standsicherheit Holzbau Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 3 sind Prüfungen durch SaSV Prüfung Standsicherheit Holzbau. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen. Fortsetzung aus Abschnitt III.1.3 Mindeststandards in Bezug auf Leistungsbereich 3: (A) Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit im Fachbereich Holzbau durch die obersten Bauaufsichten des Bundes / der Länder bzw. die Bundesingenieurkammer (BIngK), Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen (IKBauNRW) oder die einschlägigen gleichwertigen Ingenieurkammern anderer Bundesländer. (B) Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens zwei Referenzaufträgen (Brückenbauwerk) erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden. Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen: (1) Bauwerk mit einer orthogonalen lichten Weite von mehr als 5 m zwischen den Widerlagern. (2) ZTV-ING-Bezug (3) Bauwerk in Holzbauweise (4) Neubau, Ersatzneubau oder Verstärkungsmaßnahme (5) Prüfung der Ausführungsunterlagen und Standsicherheitsnachweis (6) Der Abschluss des Referenzauftrages darf nicht länger zurückliegen als zehn Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt. Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern sind durch jeden Referenzauftrag in Gänze zu erfüllen. Lot 4: Schweißfachingenieur (SFI / IWE) Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 4 sind Prüfungen durch Schweißfachingenieur (SFI / IWE). Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen. Fortsetzung aus Abschnitt III.1.3 Mindeststandards in Bezug auf Leistungsbereich 4: (A) (1) Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung als Schweißfachingenieur (SFI) oder Internationaler Schweißfachingenieur (IWE) mit deutschsprachigem Zeugnis oder nicht-deutschsprachigem Zeugnis mit zugehöriger Übersetzungs-urkunde. und (2) Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit im Fachbereich Metallbau durch die obersten Bauaufsichten des Bundes / der Länder bzw. die Bundesingenieurkammer (BIngK), Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen (IKBauNRW) oder die einschlägigen gleichwertigen Ingenieurkammern anderer Bundesländer. (B) (1) Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens zwei Referenzaufträgen (Brückenbauwerk) erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden. Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen: (a) Bauwerk mit einer orthogonalen lichten Weite von mehr als 15 m zwischen den Widerlagern. (b) Straßenbrücke nach ZTV-ING (c) Bauwerk in Stahl- oder Verbundbauweise (d) Neubau, Ersatzneubau oder Verstärkungsmaßnahme (e) Prüfung der Ausführungsunterlagen in schweißtechnischer Hinsicht, inkl. Werkstattzeichnungen (f) Der Abschluss des Referenzauftrages darf nicht länger zurückliegen als zehn Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt. Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern sind durch jeden Referenzauftrag in Gänze zu erfüllen. (2) Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens zwei Referenzaufträgen (Brückenbauwerk) erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden. Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen: (a) Bauwerk mit einer orthogonalen lichten Weite von mehr als 15 m zwischen den Widerlagern. (b) Straßenbrücke nach ZTV-ING (c) Bauwerk in Stahl- oder Verbundbauweise (d) Neubau, Ersatzneubau oder Verstärkungsmaßnahme (e) Prüfung der Ausführungsunterlagen und Standsicherheitsnachweis, inkl. Werkstattzeichnungen (f) Der Abschluss des Referenzauftrages darf nicht länger zurückliegen als zehn Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt. Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern sind durch jeden Referenzauftrag in Gänze zu erfüllen. Lot 5: SK/SV Betonschäden / -instandsetzung Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 5 sind Prüfungen durch SK/SV Betonschäden / -instandsetzung. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen. Fortsetzung aus Abschnitt III.1.3 Mindeststandards in Bezug auf Leistungsbereich 5: (A) (1) Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung als Sachkundiger Planer für die Instandsetzung von Betonbauteilen und (2) Eigenerklärung und Nachweise über Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung als Sachverständiger für Betonschäden und -instandsetzung. und (3) Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit im Fachbereich Massivbau durch die obersten Bauaufsichten des Bundes / der Länder bzw. die Bundesingenieurkammer (BIngK), Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen (IKBauNRW) oder die einschlägigen gleichwertigen Ingenieurkammern anderer Bundesländer. . (B) (1) Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens zwei Referenzaufträgen (Brückenbauwerk) erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden. Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen: (a) Bauwerk mit einer orthogonalen lichten Weite von mehr als 15 m zwischen den Widerlagern. (b) Straßenbrücke nach ZTV-ING (c) Bauwerk in Stahlbeton- oder Spannbetonbauweise (d) Instandsetzungs- oder Verstärkungsmaßnahme (e) Prüfung der Ausführungsunterlagen oder Gutachterleistung (f) Der Abschluss des Referenzauftrages darf nicht länger zurückliegen als zehn Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt. Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern sind durch jeden Referenzauftrag in Gänze zu erfüllen. (2) Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens zwei Referenzaufträgen "Brückenbauwerk" erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden. Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen: (a) Bauwerk mit einer orthogonalen lichten Weite von mehr als 15 m zwischen den Widerlagern. (b) Straßenbrücke nach ZTV-ING (c) Bauwerk in Stahlbeton- oder Spannbetonbauweise (d) Neubau, Ersatzneubau oder Verstärkungsmaßnahme (e) Prüfung der Ausführungsunterlagen und Standsicherheitsnachweis (f) Der Abschluss des Referenzauftrages darf nicht länger zurückliegen als zehn Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt. Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern (a) bis (f) sind durch jeden Referenzauftrag in Gänze zu erfüllen. (3) Es ist eine Eigenerklärung über die Ausführung von mindestens einem Referenzauftrag "Stützbauwerk" erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden. Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen: (a) Bauwerk in Stahlbeton- oder Spannbetonbauweise (b) Neubau, Ersatzneubau oder Verstärkungsmaßnahme (c) Prüfung der Ausführungsunterlagen und Standsicherheitsnachweis (d) Stützbauwerk nach ZTV-ING (e) Der Abschluss des Referenzauftrages darf nicht länger zurückliegen als zehn Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt. Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern (a) bis (e) sind durch jeden Referenzauftrag in Gänze zu erfüllen. Lot 6: EBA-Zulassung Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 6 sind Prüfungen mit EBA-Zulassung. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen. Fortsetzung aus Abschnitt III.1.3 Mindeststandards in Bezug auf Leistungsbereich 6: (A) (1) Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung als Prüfsachverständiger im Teilgebiet Brückenbau einschließlich des konstruktiven Ingenieurbaus (Fachliste EBA) für die Fachrichtung Massivbau / Metallbau / Schweißtechnik / Verbundbau durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA). und (2) Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit im Fachbereich Massivbau durch die obersten Bauaufsichten des Bundes / der Länder bzw. die Bundesingenieurkammer (BIngK), Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen (IKBauNRW) oder die einschlägigen gleichwertigen Ingenieurkammern anderer Bundesländer. oder (3) Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit im Fachbereich Metallbau durch die obersten Bauaufsichten des Bundes / der Länder bzw. die Bundesingenieurkammer (BIngK), Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen (IKBauNRW) oder die einschlägigen gleichwertigen Ingenieurkammern anderer Bundesländer. . (B) Es müssen entweder die Voraussetzung von folgender Ziffer (1) oder Ziffer (2) vorliegen. (1) (a) Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens zwei Referenzaufträgen "Brückenbauwerk" erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden. Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen: (aa) Bauwerk mit einer orthogonalen lichten Weite von mehr als 15 m zwischen den Widerlagern. (bb) Straßenbrücke nach ZTV-ING (cc) Bauwerk in Stahlbeton- oder Spannbetonbauweise (dd) Neubau, Ersatzneubau oder Verstärkungsmaßnahme (ee) Prüfung der Ausführungsunterlagen und Standsicherheitsnachweis (ff) Der Abschluss des Referenzauftrages darf nicht länger zurückliegen als zehn Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt. Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern (aa) bis (ff) sind durch jeden Referenzauftrag in Gänze zu erfüllen. UND (bezieht sich auf (1) (a) und (b)) (b) Es ist eine Eigenerklärung über die Ausführung von mindestens einem Referenzauftrag "Stützbauwerk" erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden. Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen: (aa) Bauwerk in Stahlbeton- oder Spannbetonbauweise (bb) Neubau, Ersatzneubau oder Verstärkungsmaßnahme (cc) Prüfung der Ausführungsunterlagen und Standsicherheitsnachweis (dd) Stützbauwerk nach ZTV-ING (ee) Der Abschluss des Referenzauftrages darf nicht länger zurückliegen als zehn Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt. Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern (aa) bis (ee) sind durch jeden Referenzauftrag in Gänze zu erfüllen. ODER (bezieht sich auf (1) und (2) (2) Es sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens zwei Referenzaufträgen (Brückenbauwerk) erforderlich, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hatten. Für die Eigenerklärung sind die Formularvordrucke zu verwenden. Für die Vergleichbarkeit müssen mindestens folgende Mindestvoraussetzungen vorliegen: (aa) Bauwerk mit einer orthogonalen lichten Weite von mehr als 15 m zwischen den Widerlagern. (bb) Straßenbrücke nach ZTV-ING (cc) Bauwerk in Stahl- oder Verbundbauweise (dd) Neubau, Ersatzneubau oder Verstärkungsmaßnahme (ee) Prüfung der Ausführungsunterlagen und Standsicherheitsnachweis, inkl. Werkstattzeichnungen (ff) Der Abschluss des Referenzauftrages darf nicht länger zurückliegen als zehn Jahre vor dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens im EU-Amtsblatt. Die Mindestanforderungen gemäß vorstehenden Ziffern sind durch jeden Referenzauftrag in Gänze zu erfüllen. Lot 7: SaSV Prüfung Brandschutz Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 7 sind Prüfungen durch SaSV Prüfung Brandschutz. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen. Fortsetzung aus Abschnitt III.1.3 Mindeststandards in Bezug auf Leistungsbereich 7: (A) Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes durch die obersten Bauaufsichten des Bundes / der Länder bzw. die Bundesingenieurkammer (BIngK), Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen (IKBauNRW) oder die einschlägigen gleichwertigen Ingenieurkammern anderer Bundesländer.
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