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Qualitätsvertrag nach § 110a SGB V im Leistungsbereich Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patientinnen und Patienten
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2028-07-31
Description
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Qualitätsverträgen nach § 110a SGB V im Leistungsbereich Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patientinnen und Patienten zwischen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen und besonders auf Weaning spezialisierten Krankenhäusern in den Freistaaten Sachsen und Thüringen. Lot 1: Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen eines sog. open-house-Verfahrens, d. h. mit jedem interessierten Krankenhaus, welches die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens ein Qualitätsvertrag im Leistungsbereich Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patientinnen und Patienten abgeschlossen. Die Anzahl der zu behandelnden Versicherten ist bei Abschluss des Vertrages unbekannt und insbesondere von der Anzahl der zu behandelnden Patienten, der Wirkung im Vertrag geregelter zusätzlicher Anreize auf die Versicherten der AOK PLUS bzw. dessen gesetzliche Vertreter, andere Krankenhäuser, Vertragsärzte sowie Intensivpflegedienste sowie der Auswahl unter den im Rahmen dieses Verfahrens vertraglich gebundenen Krankenhäusern, welche ausschließlich der Versicherte trifft, abhängig. Eine Mindestanzahl zu behandelnder Versicherter wird demnach nicht garantiert. Interne Schätzungen gehen von jeweils ca. 20 Teilnehmern im Jahr für die Freistaaten Sachsen und Thüringen aus. Bei dieser Angabe handelt es sich um eine Schätzung, basierend aus Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Die Angabe dient lediglich der Orientierung und stellen kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Der Abruf aus dem Qualitätsvertrag nach § 110a SGB V erfolgt nach individueller Teilnahme der Versicherten der AOK PLUS gemäß den vertraglichen Bestimmungen. Interessierte Krankenhäuser können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Voraussetzung für den Abschluss eines Qualitätsvertrages im Leistungsbereich Respiratorentwöhnung für langzeitbeatmete Patientinnen und Patienten ist, dass das interessierte Krankenhaus die Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben einreicht. Mit jedem Krankenhaus, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Qualitätsvertrag abgeschlossen. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung der AOK PLUS in Kraft und beginnt mit Bestätigung der erfolgreichen Registrierung des Qualitätsvertrages durch das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Die Bestätigung des IQTIG liegt in der Regel innerhalb von ca. 4 Wochen vor. Teilnahmeunterlagen können erstmals bis zum 03.07.2022 eingereicht werden. In diesem Fall beginnt der Vertrag frühestens zum 01.08.2022. Spätere Beitritte zu diesem Vertrag sind während der Laufzeit zu jedem 3. eines Monats möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die vollständigen Teilnahmeunterlagen einzureichen und die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen nachzuweisen. Die Krankenkasse veranlasst die Registrierung beim IQTIC unmittelbar nach vollständigen Eingang der Teilnahmeunterlagen und Vorliegen aller Teilnahmevoraussetzungen. Alle im Rahmen dieses open-house-Verfahrens geschlossenen Verträge enden unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses am 31.07.2028. Die vollständigen Teilnahmeunterlagen sind schriftlich per Post sowie vorab elektronisch (als Scan per E-Mail) bei der unter I.1) genannten Adresse einzureichen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang des Teilnahmeantrags bei der Auftraggeberin als Scan per E-Mail ausreichend; die schriftlichen Original-Verträge sind unverzüglich nachzureichen. Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 3. eines Monats) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum 3. des darauffolgenden Monats berücksichtigt. Bei Unklarheiten und Fragen zum Qualitätsvertrag wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an die unter I.1) genannte Kontaktstelle. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Krankenhäusern zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind.
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