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Softwarelösung für Controlling, Risiko- und Treasurymanagement von Geld- und Wertpapieranlagen

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Value

0.1 EUR

Current supplier

Bloomberg Finance Limited Partnership

Description

Leistungsgegenstand ist eine Softwarelösung, mit der der Investmentprozess der AOK-Finanzmanagement GmbH effizient und effektiv umgesetzt werden kann. Ziel ist es hierbei, fehleranfällige Doppelerfassungen zu vermeiden, Optimierung / Vereinfachung von Prozessen bzw. Automatisierung von Arbeitsschritten beim Portfoliomanagement, Anlagecontrolling sowie Risikomanagement zu erreichen. Die angebotene Softwarelösung muss "Homeoffice"-tauglich sein. Es wird erwartet, dass die angebotene Software Grunddaten - insbesondere für Anleihen - (z. B. Stammdaten, Kursinformationen - börslich, außerbörslich und OTC-, Marktdaten -Realtime, zeitverzögert und historisch- usw.) abbildet und Funktionalitäten umfasst, die für ein Portfoliomanagement, Anlagecontrolling und Risikomanagement notwendig sind. Hierzu zählen u. a. die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip. Im Zusammenhang mit dem Anlagerisikomanagement und Kontrollverfahren muss das Softwaretool in der Lage sein, die mit der Anlagetätigkeit im Zusammenhang stehenden Risiken im Rahmen der Anlagerichtlinien zu erkennen, zu bewerten, zu kontrollieren, zu berichten und zu dokumentieren. Lot 1: Die Softwarelösung muss durch den Auftragnehmer, nach Vorgaben des AOK Bundesverbands, in dessen IT Umgebung integriert werden können. Der Auftragnehmer ist in der Lage, die Einführung der Software bei der AOK-Finanzmanagement GmbH zu begleiten und bietet die Möglichkeit, soweit wie es notwendig ist, mit eigenem Personal vor Ort die Einführung sicherzustellen. Zur Einführung zählt auch die Schulung der Mitarbeitenden der AOK-FM. Die Einführung soll ab dem III. Quartal 2022 beginnen. Nach der Einführungsphase soll die Softwarelösung bis Ende 2022 in Betrieb genommen werden. 1. Vertrag Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Auftraggeberin behält sich vor, mindestens in einem Turnus von 5 Jahren die Wirtschaftlichkeit des Vertrages zu überprüfen und ggf. das ohnehin bestehende ordentliche Kündigungsrecht nach 20.1 AGB auszuüben. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung von Leistungen von Personen nach Aufwand.

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