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Reconditioning services of ships or boats

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Value

125,973 EUR

Current supplier

Detlev Löll Ingenieurbüro GmbH

Description

Die Gorch Fock I befindet sich seit 2003 als Museumsschiff im Hafen der Hansestadt Stralsund. Um das Schiff für die heutigen Ansprüche und Anforderungen zu qualifizieren, sind bauliche und technische Maßnahmen erforderlich. Das Schiff soll in einer umfangreichen Sanierungsmaßnahme als Dauerlieger und Museumsschiff für den Besucherverkehr, für Ausstellungen und Veranstaltungen instand gesetzt werden. Der Schiffskörper soll so umfänglich ertüchtigt werden, dass eine erneute Auflandnahme erst 20 Jahre nach Abschluss dieser geplanten Baumaßnahme erforderlich wird. Neben den Belangen der Sicherheit (Brandschutz, Schwimmfähigkeit) sind Belange des Denkmalschutzes zu beachten. Das Schiff wird rechtlich als ortsfeste bauliche Anlage eingeordnet, notwendige Genehmigungen werden nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern beurteilt. Ziel der insgesamt erforderlichen Maßnahmen soll die langfristige Absicherung des Betriebes einer schwimmenden musealen Einrichtung, einer maritimen Begegnungsstätte und der weitest gehende Erhalt eines Zeitzeugnisses der deutschen Schiffbaukunst sein. Der Schiffskörper soll so umfänglich ertüchtigt werden, dass eine erneute Auflandnahme erst 20 Jahre nach Abschluss dieser geplanten Baumaßnahme erforderlich wird. Die Takelage sollte teilweise erlebbar und diverse Räume als Museum ganzjährig nutzbar sein bzw. nutzbar gemacht werden. Sanitäre Einrichtungen, Zu- und Abluft sowie Heizung müssen an heutige Anforderungen angepasst werden bzw. sind neu vorzusehen. Die ursprüngliche schiffseigene Elektroanlage ist nicht mehr in Betrieb. Aktuell wird hauptsächlich mit einer provisorischen E-Installation gearbeitet. Hier bedarf es einer grundsätzlichen Überarbeitung unter Einhaltung der geltenden Vorschriften und Normen. Weiterhin soll die Begehbarkeit für Personen mit eingeschränkter Mobilität (PeM) mindestens in Teilbereichen ermöglicht werden, was den Zugang zum Schiff mit einschließt. Sicherheitstechnische Belange wie Überwachungs- und Sicherheitsanlagen sowie Notausgänge und Rettungswege müssen dem Stand der geltenden Vorschriften angepasst werden. Für alle baulichen Maßnahmen ist vorab ein Einvernehmen mit den zuständigen Behörden herzustellen. Das gilt insbesondere hinsichtlich der Landesbauordnung für ortsfeste schwimmende Einrichtungen und der Versammlungsstättenverordnung. Detaillierte Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen: https://portal.evergabemv.de/E26224844.

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