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Description

Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Dienstbekleidung. Die Auslieferung der Dienstbekleidung erfolgt in der Regel deutschlandweit. Zur störungsfreien Abwicklung muss ein telefonischer First-Level-Support (werktäglich von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr) sichergestellt sein. Die prozessuale Abbildung erfolgt über einen webbasierten Katalog. Detaillierte Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung (s. b. Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Dazu verpflichtet sich der Auftragnehmer auf eigene Kosten, eine Systemanbindung an die Systeme des Auftraggebers zu schaffen. Der Auftragnehmer muss einen Webshop bis spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung zur Verfügung stellen. In diesem Webshop müssen alle Artikel der Ausschreibung (s. b. Vergabeunterlagen) bestellbar sein. Der Webshop muss 24h/7 Tage pro Woche verfügbar sein. — Aufgrund Zeilenbegrenzung dieses Formulars detaillierte Angaben siehe Vergabeunterlagen. Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Dienstbekleidung. Der Lieferumfang der Dienstbekleidung umfasst ein vom Auftraggeber fest vorgegebenes Sortiment, welches detailliert in der Anlage Artikelbeschreibung (s. b. Vergabeunterlagen) beschrieben ist. Im groben umfasst dies für Herren: Sakko, Hose, Gürtel, Hemd kurzarm und langarm, Schuhe, Krawatte, Poloshirt und Pullover. Im groben umfasst dies für Damen: Blazer, Hose, Rock, Bluse kurzarm und langarm, Schuhe, Schal, Poloshirt und Pullover. Im groben umfasst dies für Unisex: Protokolljacke, Softshelljacke, Winterjacke und Fleecejacke. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens werden keine Muster gefordert. Nach Zuschlagserteilung ist dem Auftraggeber je Artikel ein Probeexemplar binnen 3 Wochen zur Begutachtung und finalen Freigabe kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Eine Begutachtung kann in Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auch in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers stattfinden. Der Auftragnehmer muss den Mitarbeitern des Auftraggebers eine kostenfreie Möglichkeit der Vermessung zur Bestimmung der passenden Konfektionsgröße zur Verfügung stellen. Die Auswahl der dazu geeigneten Möglichkeiten steht dem Auftragnehmer frei. Die alleinige Zurverfügungstellung einer Größentabelle ist jedoch nicht ausreichend. Die Dienstbekleidung muss mit dem Schriftzug „BwFuhrparkService“ gelabelt/gebrandet werden. Entsprechende Vorgaben zu Größe und Lage sind der jeweiligen Artikelbeschreibung aus der Anlage Artikelbeschreibung (s. b. Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Die prozessuale Abbildung der Dienstbekleidung erfolgt über einen webbasierten Katalog. Detaillierte Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung (s. b. Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Dazu verpflichtet sich der Auftragnehmer auf eigene Kosten, eine Systemanbindung an die Systeme des Auftraggebers zu schaffen. Der Auftragnehmer muss einen Webshop bis spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung zur Verfügung stellen. In diesem Webshop müssen alle Artikel der Ausschreibung (s. b. Vergabeunterlagen) bestellbar sein. Der Webshop muss 24h/7 Tage pro Woche verfügbar sein. Die Auslieferung der Dienstbekleidung erfolgt in der Regel deutschlandweit. Die Lieferung von Waren innerhalb von Deutschland ist versand- und portokostenfrei anzubieten. Zur störungsfreien Abwicklung muss ein telefonischer First-Level-Support (werktäglich von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr) sichergestellt sein. Die verbindliche Lieferzeit für die Artikel liegt bei 21 Kalendertagen. Mit dieser langen Lieferzeit geht der Auftraggeber davon aus, dass der Auftragnehmer eine Labelung der Artikel erst nach der Bestellung vornimmt. Damit soll ein separates Lager für gelabelte Artikel vermieden werden (Ausnahme Retouren). Der Auftraggeber erwartet entlang des Produktherstellungsprozesses ein hohes Maß an Nachhaltigkeit und die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards. Im Bereich Sozialstandards sind die acht Aspekte der ILO-Kernarbeitsnormen während des Herstellungsprozesses einzuhalten. Im Bereich Umweltstandards sind folgende Anforderungen an den Herstellungsprozess sicherzustellen: — bei der Herstellung sind die geltenden Gesetze, Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet des Umwelt- und Gefahrstoffrechtes einzuhalten. Insbesondere gilt dies für die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte, sowie Herstellungs- und Verwendungsverbote, — Stoffe, für die es Herstellungs-, Inverkehrbringungs- und/oder Verwendungsverbote gibt, dürfen nicht verwendet werden, — Umweltschädliche Stoffe sind bei Herstellung der Kleidung weitgehend zu minimieren.

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