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Objektplanung Neubau Hubschrauberlandeplatz auf dem Bettenhaus 1 des UKB

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511,335.4 EUR

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Ludes Architekten Ingenieure GmbH

Description

Für das Universitätsklinikum Bonn als Krankenhaus der Maximalversorgung (Stufe III) ist ein Hubschrauberlandeplatz erforderlich. Zurzeit wird ein Bodenlandeplatz im Süden des Geländes betrieben. Der Landeplatz wird für folgende Zwecke genutzt: Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Krankentransporte und den damit im Zusammenhang stehenden Flügen wie der Transport von medizinischem Personal und Geräten, Arzneimittel, Blutkonserven und Transplantaten. Auf dieser Grundlage wird das Versorgungsgebiet (Stadt Bonn, Kreis Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis) abgedeckt. Am 29.12.2005 wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung der Anlage und des Betriebes von Hubschrauberlandeplätzen im Bundesanzeiger Nr. 246 a veröffentlicht und trat zeitgleich in Kraft. Durch diese Änderungen ist der Bodenlandeplatz nicht mehr genehmigungsfähig. Zur Errichtung des neuen Landeplatzes werden Leistungen der Objektplanung benötigt. Der Teilnahmewettbewerb wurde unter der ID: CXPNY5YY0RS veröffentlicht. Lot 1: Für das Universitätsklinikum Bonn als Krankenhaus der Maximalversorgung (Stufe III) ist ein Hubschrauberlandeplatz erforderlich. Zurzeit wird ein Bodenlandeplatz im Süden des Geländes betrieben. Der Landeplatz wird für folgende Zwecke genutzt: Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Krankentransporte und den damit im Zusammenhang stehenden Flügen wie der Transport von medizinischem Personal und Geräten, Arzneimittel, Blutkonserven und Transplantaten. Auf dieser Grundlage wird das Versorgungsgebiet (Stadt Bonn, Kreis Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis) abgedeckt. Am 29.12.2005 wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung der Anlage und des Betriebes von Hubschrauberlandeplätzen im Bundesanzeiger Nr. 246 a veröffentlicht und trat zeitgleich in Kraft. Durch diese Änderungen ist der Bodenlandeplatz nicht mehr genehmigungsfähig. Für das Klinikum kommt aufgrund der Baudichte und des Baumbestandes nur ein Dachlandeplatz in Frage. Aus infrastrukturellen Gründen ist das Bettenhaus 1 als Standort für den Dachlandeplatz gewählt worden. Dieser Standort erfüllt auch weitergehende innerbetriebliche Anforderungen. Für die luftrechtliche Bewertung des Bauvorhabens wurde bereits eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Für das werden Leistungen von einem Objektplaner benötigt.

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