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Domestic appliances
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Value
1,607,610 EUR
Current supplier
expert HOFFMANN GmbH
Description
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung und Lieferung von Haushaltselektrogeräten (Weiße Ware und Gewerbemaschinen) und Unterhaltungselektronik für die Dienststellen des Landschaftsverbandes Rheinland. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Unterhaltungselektronik, Haushaltselektrogeräten und Gewerbegeräten für die Dienststellen und Fachbereiche des Landschaftsverbandes Rheinland. Der Vertrag soll, vor dem Hintergrund der verschiedenen Bedarfe der jeweiligen Dienststellen und Einrichtungen, über verschiedenste Artikel aus dem Sortiment des jeweiligen Rahmenvertragspartners abgeschlossen werden. Im Leistungsverzeichnis werden die Artikel dargestellt, die mengen- bzw. wertmäßigen innerhalb der letzten Jahre am meisten abgerufen wurden. Diese Artikel werden als Kernsortiment bezeichnet und zur Wertung Ihres Angebotes herangezogen. Darüber hinaus soll es aufgrund der unterschiedlichsten Bedarfe jedoch möglich sein, weitere Artikel aus Ihrem Produktsortiment abrufen zu können (Randsortiment). Es dürfen jedoch keine Artikel aus anderen Warengruppenbereiche wie Beispielsweise IT-Artikel, Leuchtmittel etc. als Randsortiment beschafft werden. Eine Übersicht der Artikel des Randsortimentes ist dem Auftraggeber auf Anforderungen zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren wird für das Los Gewerbegeräte, kein Randsortiment benötigt und somit nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Die weiteren Vorgaben oder Informationen bezüglich des Randsortimentes in dieser Leistungsbeschreibung gelten nur für die Lose Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte. Die Hauptabnehmer der Leistungen aus der Rahmenvereinbarung sind vor allem die LVR-Kliniken, der LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen, die Zentralverwaltung sowie die LVR-Förderschulen. Grundsätzlich soll die Rahmenvereinbarung aber auch den zahlreichen anderen Einrichtungen des LVR zu Verfügung gestellt werden. Ein Dienststellenverzeichnis ist unter der Adresse http://www.lvr.de unter dem Bereich „Kontakt" einsehbar. Der geschätzte Umsatz der Einrichtungen des LVR beträgt netto für die Mindest-Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung insgesamt ca. 1 860 000 EUR. Auf die maximale Laufzeit ergibt sich damit ein Schätzwert von ca. 3 720 000 EUR. Der im Leistungsverzeichnis aufgeführte Bedarf (für 2 Jahre) unterteilt sich wie folgt auf die Fach-Lose der Ausschreibung: — Los 1 Unterhaltungselektronik: 200 000 EUR Kernsortiment und 120 000 EUR Randsortiment Summe 320 000 EUR; — Los 2 Haushaltsgeräte: 690 000 EUR Kernsortiment und 300 000 EUR Randsortiment Summe 990 000 EUR; — Los 3 Gewerbe- und Kleingeräte: 550 000 EUR Kernsortiment. Der in den Vergabeunterlagen benannte Bedarf und Umsatz sind geschätzt und beruhen auf den Beschaffungsmengen der Vorjahre. Auf die Abnahme der geschätzten Beschaffungsmengen bzw. einen Mindestumsatz erwirbt der Bieter keinen Anspruch. Über- bzw. Unterschreitungen der benannten Mengen bleiben ohne Einfluss auf die Preise und die Abschlussdauer des Vertrages. Der benannte Bedarf und Umsatz dient lediglich als Kalkulationshilfe. Darüber sind die Montage, Demontage und Entsorgung von alten Elektrogeräten nebst Zubehörteilen anzubieten. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.10.2020 für das Los 1 (Unterhaltungselektronik) und am 1.12.2020 für die Lose 2 und 3 (Haushaltselektrogeräten und Gewerbegeräten) und endet am 30.9.2022. Der Vertrag kann jeweils zweimalig um 12 Monaten bis zum 30.9.2023 / 30.9.2024 verlängert werden. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Unterhaltungselektronik, Haushaltselektrogeräten und Gewerbegeräten für die Dienststellen und Fachbereiche des Landschaftsverbandes Rheinland. Der Vertrag soll, vor dem Hintergrund der verschiedenen Bedarfe der jeweiligen Dienststellen und Einrichtungen, über verschiedenste Artikel aus dem Sortiment des jeweiligen Rahmenvertragspartners abgeschlossen werden. Im Leistungsverzeichnis werden die Artikel dargestellt, die mengen- bzw. wertmäßigen innerhalb der letzten Jahre am meisten abgerufen wurden. Diese Artikel werden als Kernsortiment bezeichnet und zur Wertung Ihres Angebotes herangezogen. Darüber hinaus soll es aufgrund der unterschiedlichsten Bedarfe jedoch möglich sein, weitere Artikel aus Ihrem Produktsortiment abrufen zu können (Randsortiment). Es dürfen jedoch keine Artikel aus anderen Warengruppenbereiche wie Beispielsweise IT-Artikel, Leuchtmittel etc. als Randsortiment beschafft werden. Eine Übersicht der Artikel des Randsortimentes ist dem Auftraggeber auf Anforderungen zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren wird für das Los Gewerbegeräte, kein Randsortiment benötigt und somit nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Die weiteren Vorgaben oder Informationen bezüglich des Randsortimentes in dieser Leistungsbeschreibung gelten nur für die Lose Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte. Die Hauptabnehmer der Leistungen aus der Rahmenvereinbarung sind vor allem die LVR-Kliniken, der LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen, die Zentralverwaltung sowie die LVR-Förderschulen. Grundsätzlich soll die Rahmenvereinbarung aber auch den zahlreichen anderen Einrichtungen des LVR zu Verfügung gestellt werden. Ein Dienststellenverzeichnis ist unter der Adresse http://www.lvr.de unter dem Bereich „Kontakt" einsehbar. Der geschätzte Umsatz der Einrichtungen des LVR beträgt netto für die Mindest-Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung insgesamt ca. 1 860 000 EUR. Auf die maximale Laufzeit ergibt sich damit ein Schätzwert von ca. 3 720 000 EUR. Der im Leistungsverzeichnis aufgeführte Bedarf (für 2 Jahre) unterteilt sich wie folgt auf die Fach-Lose der Ausschreibung: — Los 1 Unterhaltungselektronik: 200 000 EUR Kernsortiment und 120 000 EUR Randsortiment Summe 320 000 EUR; — Los 2 Haushaltsgeräte: 690 000 EUR Kernsortiment und 300 000 EUR Randsortiment Summe 990 000 EUR; — Los 3 Gewerbe- und Kleingeräte: 550 000 EURKernsortiment. Der in den Vergabeunterlagen benannte Bedarf und Umsatz sind geschätzt und beruhen auf den Beschaffungsmengen der Vorjahre. Auf die Abnahme der geschätzten Beschaffungsmengen bzw. einen Mindestumsatz erwirbt der Bieter keinen Anspruch. Über- bzw. Unterschreitungen der benannten Mengen bleiben ohne Einfluss auf die Preise und die Abschlussdauer des Vertrages. Der benannte Bedarf und Umsatz dient lediglich als Kalkulationshilfe. Darüber sind die Montage, Demontage und Entsorgung von alten Elektrogeräten nebst Zubehörteilen anzubieten. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.10.2020 für das Los 1 (Unterhaltungselektronik) und am 1.12.2020 für die Lose 2 und 3 (Haushaltselektrogeräten und Gewerbegeräten) und endet am 30.9.2022. Der Vertrag kann jeweils zweimalig um 12 Monaten bis zum 30.9.2023 / 30.9.2024 verlängert werden. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Unterhaltungselektronik, Haushaltselektrogeräten und Gewerbegeräten für die Dienststellen und Fachbereiche des Landschaftsverbandes Rheinland. Der Vertrag soll, vor dem Hintergrund der verschiedenen Bedarfe der jeweiligen Dienststellen und Einrichtungen, über verschiedenste Artikel aus dem Sortiment des jeweiligen Rahmenvertragspartners abgeschlossen werden. Im Leistungsverzeichnis werden die Artikel dargestellt, die mengen- bzw. wertmäßigen innerhalb der letzten Jahre am meisten abgerufen wurden. Diese Artikel werden als Kernsortiment bezeichnet und zur Wertung Ihres Angebotes herangezogen. Darüber hinaus soll es aufgrund der unterschiedlichsten Bedarfe jedoch möglich sein, weitere Artikel aus Ihrem Produktsortiment abrufen zu können (Randsortiment). Es dürfen jedoch keine Artikel aus anderen Warengruppenbereiche wie Beispielsweise IT-Artikel, Leuchtmittel etc. als Randsortiment beschafft werden. Eine Übersicht der Artikel des Randsortimentes ist dem Auftraggeber auf Anforderungen zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren wird für das Los Gewerbegeräte, kein Randsortiment benötigt und somit nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Die weiteren Vorgaben oder Informationen bezüglich des Randsortimentes in dieser Leistungsbeschreibung gelten nur für die Lose Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte. Die Hauptabnehmer der Leistungen aus der Rahmenvereinbarung sind vor allem die LVR-Kliniken, der LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen, die Zentralverwaltung sowie die LVR-Förderschulen. Grundsätzlich soll die Rahmenvereinbarung aber auch den zahlreichen anderen Einrichtungen des LVR zu Verfügung gestellt werden. Ein Dienststellenverzeichnis ist unter der Adresse http://www.lvr.de unter dem Bereich „Kontakt" einsehbar. Der geschätzte Umsatz der Einrichtungen des LVR beträgt netto für die Mindest-Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung insgesamt ca. 1 860 000 EUR. Auf die maximale Laufzeit ergibt sich damit ein Schätzwert von ca. 3 720 000 EUR. Der im Leistungsverzeichnis aufgeführte Bedarf (für 2 Jahre) unterteilt sich wie folgt auf die Fach-Lose der Ausschreibung: — Los 1 Unterhaltungselektronik: 200 000 EUR Kernsortiment und 120 000 EUR Randsortiment Summe 320 000 EUR; — Los 2 Haushaltsgeräte: 690 000 EUR Kernsortiment und 300 000 EUR Randsortiment Summe 990 000 EUR; — Los 3 Gewerbe- und Kleingeräte: 550 000 EUR Kernsortiment. Der in den Vergabeunterlagen benannte Bedarf und Umsatz sind geschätzt und beruhen auf den Beschaffungsmengen der Vorjahre. Auf die Abnahme der geschätzten Beschaffungsmengen bzw. einen Mindestumsatz erwirbt der Bieter keinen Anspruch. Über- bzw. Unterschreitungen der benannten Mengen bleiben ohne Einfluss auf die Preise und die Abschlussdauer des Vertrages. Der benannte Bedarf und Umsatz dient lediglich als Kalkulationshilfe. Darüber sind die Montage, Demontage und Entsorgung von alten Elektrogeräten nebst Zubehörteilen anzubieten. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.10.2020 für das Los 1 (Unterhaltungselektronik) und am 1.12.2020 für die Lose 2 und 3 (Haushaltselektrogeräten und Gewerbegeräten) und endet am 30.9.2022. Der Vertrag kann jeweils zweimalig um 12 Monaten bis zum 30.9.2023 / 30.9.2024 verlängert werden.
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