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Welfare services for children and young people

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Description

Der Landkreis Helmstedt will den Betrieb einer Inobhutnahmestelle für Kinder und Jugendliche an einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vergeben. Es sollen bis zu 8 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 18 Jahren gleichzeitig aufgenommen und rund um die Uhr betreut werden können. Der Landkreis hat am östlichen Rand der Stadt Helmstedt ein Gebäude erworben, das er zu einer Inobhutnahmestelle umbaut. Der Auftragnehmer soll dieses Gebäude auf Grundlage eines abzuschließenden Mietvertrages nutzen. Im Rahmen der §§ 42 ff SGB VIII ist der Landkreis Helmstedt als örtlicher Träger der Jugendhilfe verpflichtet, Kinder und Jugendliche in besonderen im Gesetz definierten Lebenslagen in Obhut zu nehmen. Der Landkreis Helmstedt liegt im Südosten Niedersachsens, direkt an der Grenze zu Sachsen-Anhalt. Der Flächenlandkreis mit einer Größe von 614 km² liegt im Wirtschaftsdreieck Braunschweig – Wolfsburg – Magdeburg und ist vorwiegend ländlich strukturiert. Der Landkreis Helmstedt mit einer Einwohnerzahl von 91 500 Einwohnern (Stand: November 2016), besteht aus 3 Städten, 4 Samtgemeinden und einer Einheitsgemeinde. Der Standort der Kreisverwaltung befindet sich in der Kreisstadt Helmstedt (25 712 Einwohner), die als größte Stadt nahezu alle sozialen, kulturellen und schulischen sowie wirtschaftlichen Strukturen eines Mittelzentrums vorhält. Mit der Einrichtung der Inobhutnahmestelle soll nunmehr ein differenziertes Clearingverfahren eingeführt werden, um sowohl die Möglichkeiten für die Rückkehr der Kinder und Jugendlichen in die Ursprungsfamilie zu prüfen als auch gegebenenfalls die optimale fremdplatzierende Hilfe zu finden. Dazu soll der Betreiber der Inobhutnahmestelle mit dem Geschäftsbereich Jugend des Landkreises Helmstedt einen Kooperationsvertrag zur Zusammenarbeit erarbeiten. Grundsätzlich erfolgt die Steuerung der Inobhutnahmen durch das Krisen- und Clearingteam des Geschäftsbereichs Jugend, dem der Betreiber der Inobhutnahmestelle in vertrauensvoller Zusammenarbeit zu arbeiten soll. Hierzu ist das beigefügte Kurzkonzept maßgeblich. Der Landkreis hat am östlichen Rand der Stadt Helmstedt ein Gebäude erworben (das ehemalige „Naturfreundehaus“, Brockenblick 5, 38350 Helmstedt) und baut dieses zu einer Inobhutnahmestelle um. Es ist beabsichtigt, den Betrieb dieser Inobhutnahmestelle und damit die Versorgung nach § 42 SGB VIII ab dem 1.1.2020 einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (im Folgenden „Träger“ genannt) zu übertragen. Ab diesem Zeitpunkt soll die vollständige Betreuung – ohne Entscheidung über die weitere Hilfeart – einschließlich sämtlicher (verwaltungsmäßiger) Nebenarbeiten auf Grundlage der in den Vergabeunterlagen gemachten Ausführungen durch einen freien Träger übernommen werden. Dieser Träger soll ab diesem Zeitpunkt nach den Regelungen des Rahmenvertrages zwischen dem Niedersächsischen Städtetag, dem niedersächsischen Landkreistag und dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund mit den in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen zusammengeschlossenen Spitzenverbänden, dem VPK, Landesverband Niedersachsen im Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e. V. vom 1.6.2012 in der derzeit geltenden Fassung die o. g. Inobhutnahmestelle betreiben und die dort untergebrachten Kinder und Jugendlichen nach Maßgabe der näher spezifizierten Bedingungen rund um die Uhr betreuen. Für die Nutzung des vom Landkreis Helmstedt bereitgestellten Gebäudes zahlt der Betreiber eine monatliche Miete in Höhe von 3 600,00 EUR, zzgl. aller Nebenkosten. Die Nebenkosten hat der Mieter direkt an die Leistungserbringer (Ver- und Entsorger etc.) zur entrichten. Diese Gesamtmiete kann der Betreiber bei der Errechnung des monatlichen Entgelts als Aufwendungen geltend machen. Das zu mietende Gebäude kann nach vorheriger Absprache mit dem Landkreis besichtigt werden. Sollten Kinder und Jugendliche von anderen örtlichen Trägern der Jugendhilfe aufgenommen und betreut werden, so haben diese Träger zusätzlich zum Tagessatz gem. Rahmenvertrag eine Verwaltungspauschale in Höhe von derzeit 140 EUR je Tag an den Landkreis Helmstedt für die pädagogische Arbeit des dortigen Kriesen-Clearingteams für die Bewohnerinnen zu entrichten. Dies ist den Belegern vor Aufnahme der Kinder und Jugendlichen in die Einrichtung mitzuteilen. Diese Verwaltungspauschale ist von dem entsendenden örtlichen Träger der Jugendhilfe an den Landkreis zu entrichten.

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