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SPK-ZVS-19-00010-NOV-HV / Rahmenvereinbarung Sicherheits- und Servicedienstleistungen Los 5
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Description
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Gestellung von ausschließlich sozialversicherungspflichtigem Sicherheits- und Servicepersonal in der Staatsbibliothek zu Berlin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die geplante Übernahme der Objekte der Staatsbibliothek zu Berlin in den Bereichen Haus 1 - Unter den Linden 8, Haus 2 - Potsdamer Straße 35 und Westhafenstr. 1 - Getreidespeicher erfolgt voraussichtlich zum 05.06.2023. Die geplante Übernahme des bpk-Bildarchiv/Bildagentur erfolgt zum 01.06.2023. Ab den genannten Zeitpunkten hat der Auftragnehmer entsprechendes Sicherheits- und Servicepersonal zu stellen und abrufbar vorzuhalten. Lot 1: 1. Allgemeines Gegenstand dieses Verfahrens ist die Gestellung von ausschließlich sozialversicherungspflichtigem Sicherheits- und Servicepersonal in der Staatsbibliothek zu Berlin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). 2. Einsatzorte Stiftung Preußischer Kulturbesitz Staatsbibliothek zu Berlin (SBB) Haus 1 Unter den Linden 8 10117 Berlin Stiftung Preußischer Kulturbesitz Staatsbibliothek zu Berlin (SBB) Haus 2 Potsdamer Straße 35 10785 Berlin Stiftung Preußischer Kulturbesitz Staatsbibliothek zu Berlin (SBB) Westhafenstr. 1 Getreidespeicher 13353 Berlin Stiftung Preußischer Kulturbesitz Staatsbibliothek zu Berlin (SBB) bpk-Bildarchiv/Bildagentur Otto-Nagel-Haus Märkisches Ufer 16-18 10179 Berlin 3. Übernahme, Einsatzzeiten und Bedarf 3.1 Übernahme Die geplante Übernahme der Objekte der Staatsbibliothek zu Berlin in den Bereichen Haus 1 - Unter den Linden 8, Haus 2 - Potsdamer Straße 35 und Westhafenstr. 1 - Getreidespeicher erfolgt voraussichtlich zum 05.06.2023.. Die geplante Übernahme des bpk-Bildarchiv/Bildagentur erfolgt zum 01.06.2023. Ab den genannten Zeitpunkten hat der Auftragnehmer entsprechendes Sicherheits- und Servicepersonal zu stellen und abrufbar vorzuhalten. 3.2 Regelbedarf und Einsatzzeiten Der Regelbedarf für das Servicepersonal richtet sich nach den Öffnungszeiten der Standorte, sowie aufgabenspezifischen Vorbereitungszeiten und Nachbereitungszeiten. Die Einsatzzeiten des Sicherheitspersonals richten sich nach dem Dienstplan, bzw. dem besonderen Anlass. Änderungen des Regelbedarfs und der Einsatzzeiten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, wenn die Standorte oder Teilbereiche der Standorte, zeitweise oder längerfristig aufgrund von - Baumaßnahmen - Veranstaltungen - Nicht vorhersehbaren Einschränkungen (Havarien, Katastrophen, Pandemien, etc.) - Nichtvorhersehbarer Einschränkungen (Havarien, Katastrophen, Pandemien, etc.) geschlossen oder die Öffnungszeiten angepasst werden. Die entsprechenden Stornierungen werden kurzfristig erfolgen. Bestellte Personalpositionen sind während der Einsatzzeit durchgängig zu besetzen, die Pausenablösung liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Änderungen der Einsatzzeiten bleiben vorbehalten. Die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten und Pausen sind einzuhalten und durch den Auftragnehmer so zu organisieren, dass der Bewachungsauftrag in vollem Umfang erfüllt wird. Den Regelbedarf und die Einsatzzeiten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 3.3 Personalbedarf über der Regelleistung Zu berücksichtigen ist weiterhin ein erhöhter Personalbedarf, außerhalb der Regelleistung, zur Absicherung von Baumaßnahmen und Veranstaltungen. Eine verlässliche Zahl an Zusatzstunden lässt sich schwer vorhersagen und damit nur grob schätzen. Als zusätzlichen Servicepersonal für Events werden Oberaufsichten, Aufsichten und Garderobenkräfte für insgesamt ca. 3.000 h pro Jahr benötigt. Die SBB beschäftigt in Einzelbereichen noch eigenes Service- und Wachpersonal, welches im Krankheits- und Urlaubsfall durch Personal des Auftragnehmers zu ersetzen ist. In diesen Fällen ist zu gewährleisten, dass das Sicherheits- und Servicepersonal innerhalb von 9 Stunden ab Bekanntgabe des zusätzlichen Bedarfs bereitgestellt werden kann. Bei dauerhaften Veränderungen des Bedarfes an Sicherheits- und Servicepersonal sind die Einsatzzeiten ebenfalls neu abzustimmen und anzupassen. Bei Notwendigkeit können die Einsatzzeiten und der Bedarf jederzeit den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst und ggf. neu festgelegt werden Ablauf der Bindefrist 15.05.2023
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