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EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Abfallsammlung für den Landkreis Heilbronn

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Value

0.04 EUR

Current supplier

PreZero Service Süd GmbH

Description

Die ausgeschriebene Gesamtleistung wurde in vier kombinierten Fach-/Gebietslosen vergeben. Die ausgeschriebenen Leistungen bestehen im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen: – Los 1: Restmüll- und Bioabfallsammlung im Gebietslos „Nord“, – Los 2: Restmüll- und Bioabfallsammlung im Gebietslos „Süd“, – Los 3: Sperrmüllsammlung im Gebietslos „Nord“ (inkl. Verwertung von Metallschrott), – Los 4: Sperrmüllsammlung im Gebietslos „Süd“ (inkl. Verwertung von Metallschrott). Lot 1: Restmüll- und Bioabfallsammlung im Gebietslos „Nord“ Sammlung und Transport von Restmüll (Gebietslos „Nord“): – Für die Sammlung werden Müllgroßbehälter (MGB) in den Größen 40 l, 60 l, 80 l, 120 l, 240 l und 1.100 l sowie 50-l-Säcke eingesetzt. – Die Behälter mit einem Volumen von 40 l bis 240 l sind 14-täglich zu leeren. Behälter mit einem Volumen von 1.100 l sind wöchentlich, 14-täglich oder vierwöchentlich zu leeren (inkl. Einsatz eines Identsystems mit Softwaregestellung). – Der gesammelte Abfall ist vom Auftragnehmer zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle zu transportieren. Sammlung und Transport von Bioabfall (Gebietslos „Nord“): – Für die Sammlung werden Müllgroßbehälter (MGB) in den Größen 60 l, 80 l, 120 l und 240 l sowie 60-l-Säcke eingesetzt. – Die Bioabfallsammlung erfolgt 14-täglich. In den Sommermonaten von Mitte Juni bis Mitte August (neun Wochen) wird darüber hinaus eine wöchentliche Sammlung durchgeführt. – Der gesammelte Abfall ist vom Auftragnehmer direkt zu den vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstellen zu transportieren. Behälter: Die im Kreisgebiet vorhandenen Rest- und Bioabfallbehälter mit einem Volumen bis 240 l stehen im Eigentum der Gebührenschuldner und können für die Leistungserbringung genutzt werden. Behälter mit einem Volumen von 1.100 l werden den Abfallerzeugern teilweise vom Auftragnehmer zur Miete überlassen. Die Nutzung von Eigentumsbehältern durch die Abfallerzeuger ist jedoch weiterhin möglich. Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Behälterbestandspflege die Reparatur bzw. die Ersatzgestellung für die Rest- und Bioabfallbehälter, welche bei der Leerung beschädigt werden oder in das Sammelfahrzeug fallen. Lot 2: Restmüll- und Bioabfallsammlung im Gebietslos „Süd“ Sammlung und Transport von Restmüll (Gebietslos „Süd“): – Für die Sammlung werden Müllgroßbehälter (MGB) in den Größen 40 l, 60 l, 80 l, 120 l, 240 l und 1.100 l sowie 50-l-Säcke eingesetzt. – Die Behälter mit einem Volumen von 40 l bis 240 l sind 14-täglich zu leeren. Behälter mit einem Volumen von 1.100 l sind wöchentlich, 14-täglich oder vierwöchentlich zu leeren (inkl. Einsatz eines Identsystems mit Softwaregestellung). – Der gesammelte Abfall ist vom Auftragnehmer zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle zu transportieren. Sammlung und Transport von Bioabfall (Gebietslos „Süd“): – Für die Sammlung werden Müllgroßbehälter (MGB) in den Größen 60 l, 80 l, 120 l und 240 l sowie 60-l-Säcke eingesetzt. – Die Bioabfallsammlung erfolgt 14-täglich. In den Sommermonaten von Mitte Juni bis Mitte August (neun Wochen) wird darüber hinaus eine wöchentliche Sammlung durchgeführt. – Der gesammelte Abfall ist vom Auftragnehmer direkt zu den vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstellen zu transportieren. Behälter: Die im Kreisgebiet vorhandenen Rest- und Bioabfallbehälter mit einem Volumen bis 240 l stehen im Eigentum der Gebührenschuldner und können für die Leistungserbringung genutzt werden. Behälter mit einem Volumen von 1.100 l werden den Abfallerzeugern teilweise vom Auftragnehmer zur Miete überlassen. Die Nutzung von Eigentumsbehältern durch die Abfallerzeuger ist jedoch weiterhin möglich. Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Behälterbestandspflege die Reparatur bzw. die Ersatzgestellung für die Rest- und Bioabfallbehälter, welche bei der Leerung beschädigt werden oder in das Sammelfahrzeug fallen. Lot 3: Sperrmüllsammlung im Gebietslos „Nord“ (inkl. Verwertung von Metallschrott) – Bei der Sperrmüllsammlung werden die Fraktionen Sperrmüll (inkl. Altholz), Metallschrott und E-Schrott (E-Großgeräte der SG 1, 2 und 4) getrennt erfasst. – Die Sammlung erfolgt auf Abruf innerhalb von vier Wochen (jeder Haushalt erhält jährlich eine Anforderungskarte). – Die Abwicklung des Anmeldesystems erfolgt über den Auftragnehmer (inkl. Bereitstellung der Software für das Anmeldesystem). Es ist hierbei eine Internetseite zur Online-Anmeldung anzubieten. – Der Sperrmüll ist vom Auftragnehmer zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle zu transportieren. – Der Metallschrott ist vom Auftragnehmer an eine von ihm zu stellende Anlieferstelle zu transportieren und nachfolgend zu verwerten. – Der E-Schrott ist vom Auftragnehmer entsprechend den Vorgaben des Elektrogesetzes zu sortieren und dem von den Geräteherstellern einzurichtenden Rücknahmesystem zur Abholung an einer Übergabestelle gemäß ElektroG3 bereitzustellen und zu übergeben oder dem vom Auftraggeber beauftragten Unternehmen bereitzustellen und zu übergeben (soweit eine Eigenvermarktung bestimmter Gerätegruppen erfolgt). Lot 4: Sperrmüllsammlung im Gebietslos „Süd“ (inkl. Verwertung von Metallschrott) – Bei der Sperrmüllsammlung werden die Fraktionen Sperrmüll (inkl. Altholz), Metallschrott und E-Schrott (E-Großgeräte der SG 1, 2 und 4) getrennt erfasst. – Die Sammlung erfolgt auf Abruf innerhalb von vier Wochen (jeder Haushalt erhält jährlich eine Anforderungskarte). – Die Abwicklung des Anmeldesystems erfolgt über den Auftragnehmer (inkl. Bereitstellung der Software für das Anmeldesystem). Es ist hierbei eine Internetseite zur Online-Anmeldung anzubieten. – Der Sperrmüll ist vom Auftragnehmer zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle zu transportieren. – Der Metallschrott ist vom Auftragnehmer an eine von ihm zu stellende Anlieferstelle zu transportieren und nachfolgend zu verwerten. – Der E-Schrott ist vom Auftragnehmer entsprechend den Vorgaben des Elektrogesetzes zu sortieren und dem von den Geräteherstellern einzurichtenden Rücknahmesystem zur Abholung an einer Übergabestelle gemäß ElektroG3 bereitzustellen und zu übergeben oder dem vom Auftraggeber beauftragten Unternehmen bereitzustellen und zu übergeben (soweit eine Eigenvermarktung bestimmter Gerätegruppen erfolgt).

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