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School furniture

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Value

1,832,125 EUR

Current supplier

VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co.KG

Description

Rahmenvertrag über die Lieferung von Schulmöbeln an unsere Schulen, den internationalen Kindergarten und die Jugendverkehrsschulen. Des Weiteren wird eine Darstellung der Produkte auf der Einkaufsplattform CitkoMarket gefordert. Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen. Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E55679151 zur Verfügung gestellt! Achtung! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters! Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: http://www.ladadi.de/ausschreibungen Rahmenvertrag über die Lieferung von Schulmöbeln an unsere Schulen, den internationalen Kindergarten und die Jugendverkehrsschulen. Des Weiteren wird eine Darstellung der Produkte auf der Einkaufsplattform CitkoMarket gefordert. Ausführungszeit: nach Auftragserteilung bis 14.6.2023 Einzelfristen: max. 10 Wochen nach Einzelabruf Vertragsstrafen (§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: Bei Überschreitung der genannten Fristen für jede vollendete Woche 1/2 v. H. Für jeden Werktag – v. H. Desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Vertragsstrafe (§ 18 HVTG) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 v. H. der Nettoauftragssumme begrenzt. Rahmenvertrag über die Lieferung von Schulmöbeln an unsere Schulen, den internationalen Kindergarten und die Jugendverkehrsschulen. Des Weiteren wird eine Darstellung der Produkte auf der Einkaufsplattform CitkoMarket gefordert. Ausführungszeit: nach Auftragserteilung bis 14.6.2023 Einzelfristen: max. 10 Wochen nach Einzelabruf Vertragsstrafen (§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: Bei Überschreitung der genannten Fristen für jede vollendete Woche 1/2 v. H. Für jeden Werktag – v. H. Desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Vertragsstrafe (§ 18 HVTG) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 v. H. der Nettoauftragssumme begrenzt. Rahmenvertrag über die Lieferung von Schulmöbeln an unsere Schulen, den internationalen Kindergarten und die Jugendverkehrsschulen. Des Weiteren wird eine Darstellung der Produkte auf der Einkaufsplattform CitkoMarket gefordert. Ausführungszeit: nach Auftragserteilung bis 14.6.2023 Einzelfristen: max. 10 Wochen nach Einzelabruf Vertragsstrafen (§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: Bei Überschreitung der genannten Fristen für jede vollendete Woche 1/2 v. H. Für jeden Werktag … v. H. Desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Vertragsstrafe (§ 18 HVTG) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 v. H. der Nettoauftragssumme begrenzt. Rahmenvertrag über die Lieferung von Schulmöbeln an unsere Schulen, den internationalen Kindergarten und die Jugendverkehrsschulen. Des Weiteren wird eine Darstellung der Produkte auf der Einkaufsplattform CitkoMarket gefordert. Ausführungszeit: nach Auftragserteilung bis 14.6.2023 Einzelfristen: max. 10 Wochen nach Einzelabruf Vertragsstrafen (§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: Bei Überschreitung der genannten Fristen für jede vollendete Woche 1/2 v. H. Für jeden Werktag – v. H. Desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Vertragsstrafe (§ 18 HVTG) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 v. H. der Nettoauftragssumme begrenzt.

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